4 Watt Sendeleistung im 5-GHz-Bereich

moin. Ich wollte mal fragen wo man die Genehmigung her bekommt um im 5Ghz bereich mit 4 Watt Senden zu dürfen bzw. wo kann man die beim Freifunk Rheinland e.V beantragen kann.

Danke.
soehnke1

IRC #ffpi

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RegTP würde ich sagen.

RegTP ist es.

http://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Downloads/DE/Sachgebiete/Telekommunikation/Unternehmen_Institutionen/Frequenzen/Allgemeinzuteilungen/2007_47_BFWA%205,8%20GHz_pdf.pdf?__blob=publicationFile&v=4

dieser Absatz ist knuffig:

6.Beauftragten  der  Bundesnetzagentur  ist  gemäß  §§  7  und  8  EMVG  der  Zugang  zuGrundstücken, Räumlichkeiten und Wohnungen, in denen sich Funkanlagen und Zu-behör befinden, zur Prüfung der Anlagen und Einrichtungen zu gestatten bzw. zu er-möglichen.

Naja, das dürfte sich vornehmlich auf Anlagen mit Standortbescheinigung beziehen, oder?

eine allgemein Erlaubnis für 4w auf 5.8 ghz gibt es bei der BNetzA für registrierte TK Anbieter. nennt sich bfwa…

Wie schon beschrieben, wirst du die für eine spezifizierte Installation von der Bundesnetzagentur kriegen. Eine Generalgenehmigung hat der FFRL leider nicht und kann diese deswegen auch nicht weitergeben.

Soweit ich das mit bekommen habe, haben die Hamburger eine erlaubnis die für ganz HH gilt.

Das wäre interessant - vielleicht kann ein Hamburger Freifunker dazu mehr sagen?

Bei der BNetzA registrierte Provider können sich dort eine solche Erlaubnis beantragen. Diese wird für einen „Kreis“ (z.B. Hamburg oder Kreis Pinneberg) beantragt.

Diese umfasst:

  • Es dürfen die Kanäle 149, 153, 157, 161 genutzt werden, welche sonst nicht zur freien Verfügung sind.
  • Es darf dort mit bis zu 4W gesendet werden.
  • Das ganze beschränkt auf den beantragten Kreis.
  • Das ganze gilt natürlich dann auch nur für Standorte, die offiziell von genau diesem Provider betrieben werden (–> Dachnutzungsvertrag zwischen Provider und Hausbesitzer)
  • Es werden keine konkreten Standorte oder Richtfunkstrecken beantragt. Es wird immer pauschal eine kreisweite Erlaubnis beantragt.

Tatsächlich hat der Förderverein freie Netze e.V. eine solche Erlaubnis für Hamburg beantragt und auch erhalten. Unsere Standorte werden offiziell über den Förderverein betrieben, inkl. Dachnutzungsvertrag zwischen Gebäudebesitzer und dem Förderverein.

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Vielen Dank - das ist eine wichtige Info.

Wenn Du durch Technik einen anderen störst und die können Dich als Verursacher ausmachen dann kommen die auf jeden Fall rein. Erst wird nett gefragt und irgendwann kommen zur Not die Kollegen der Polizei und unterstützen.
Aber in der Regel ist man ja korporativ. Liegt auch immer dran was beeinflusst wird. Selber erlebt das ein Babyfon (China-Import) eine Ampel gestört hat.
Die BNetzA ist aber meistens sehr umgägnlich.

Wir haben für Witten über die Freifunk-Förderung eine Richtfunkstrecke bezahlt bekommen. Leider liegt die Strecke in der Einflugschneise des Flughafen Dortmund. Aufgrund von DFS und der Kanalbelegung durch das Radar möchte ich gerne auf die BFWA Kanäle ausweichen.

Hast du einen Tipp für mich, wie ich das Ganze konkret angehen würde? Sprich - würde ich an den Förderverein herantreten und fragen, ob Sie für diese Standorte den Betrieb übernehmen? Soweit ich das aus dem Amtsblatt der BNetzA herauslesen kann, brauchst du einerseits eine Genehmigung als registrierter Provider. Andererseits müssen die Strecken gemeldet werden (aber nicht genehmigt).

Ich würde mich freuen, wenn jemand helfen kann.