# §52 Abgabenordnung

**URL:** <https://forum.freifunk.net/t/52-abgabenordnung/20061>\
**Category:** Politik\
**Created:** [7. Januar 2019 um 05:14 UTC](https://forum.freifunk.net/t/52-abgabenordnung/20061 "2019-01-07T05:14:51Z")\
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**Author:** ![wusel](https://forum.freifunk.net/user_avatar/forum.freifunk.net/wusel/32/630_2.png) [@wusel](https://forum.freifunk.net/u/wusel)\
**Post date:** [7. Januar 2019 um 05:14 UTC](https://forum.freifunk.net/t/52-abgabenordnung/20061/1 "2019-01-07T05:14:51Z")

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Moin,

mich würden die konkreten Ablehnungsgründe der Anerkennung der Gemeinnützigkeit bei »Freifunk-Vereinen« interessieren, denn irgendwie … ist doch [§52 AO](https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__52.html) recht eindeutig:

> (1) Eine Körperschaft verfolgt gemeinnützige Zwecke, wenn ihre Tätigkeit darauf gerichtet ist, die Allgemeinheit auf materiellem […] Gebiet selbstlos zu fördern. Eine Förderung der Allgemeinheit ist nicht gegeben, wenn der Kreis der Personen, dem die Förderung zugute kommt, […] infolge seiner Abgrenzung, insbesondere nach räumlichen oder beruflichen Merkmalen, dauernd nur klein sein kann.  
> (2) Unter den Voraussetzungen des Absatzes 1 sind als Förderung der Allgemeinheit anzuerkennen: […]  
> Sofern der von der Körperschaft verfolgte Zweck nicht unter Satz 1 fällt, aber die Allgemeinheit auf materiellem, geistigem oder sittlichem Gebiet entsprechend selbstlos gefördert wird, kann dieser Zweck für gemeinnützig erklärt werden. Die obersten Finanzbehörden der Länder haben jeweils eine Finanzbehörde im Sinne des Finanzverwaltungsgesetzes zu bestimmen, die für Entscheidungen nach Satz 2 zuständig ist.

Sofern also nicht der Abgrenzungssatz aus §52 (1) zieht (»wir förden Freifunk nur für weibliche gebürtige Inder, die in Osterholz-Scharmbeck zwischen 1985 und 2005 gelebt haben«), müßte konkret »wenn ihre Tätigkeit darauf gerichtet ist, die Allgemeinheit auf materiellem […] Gebiet selbstlos zu fördern« angegriffen werden (der [Rückzug auf §52 (2)](https://www.wp.de/region/sauer-und-siegerland/streit-um-gemeinnuetzigkeit-freifunker-gegen-das-finanzamt-id12146917.html) ist bullshit, denn §52 (2) gibt nur klar vor, wann man sich eine Prüfung schenken kann — es hebelt §52 (1) nicht aus). Was also sind die Gründe?

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**Author:** ![MisterCrumble](https://forum.freifunk.net/letter_avatar_proxy/v4/letter/m/f1d935/32.png) [@MisterCrumble](https://forum.freifunk.net/u/MisterCrumble)\
**Post date:** [7. Januar 2019 um 10:26 UTC](https://forum.freifunk.net/t/52-abgabenordnung/20061/2 "2019-01-07T10:26:08Z")

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Hallo Wusel, lies mal [http://www.hochschulkurs.de/downloads/Hochschulkurs/vm1\_2006\_anwendungserlass\_abgabenordnung.pdf](http://www.hochschulkurs.de/downloads/Hochschulkurs/vm1_2006_anwendungserlass_abgabenordnung.pdf)

„Internetvereine können wegen Förderung der Volksbildung als gemeinnützig anerkannt werden, sofern ihr Zweck nicht der Förderung der (privat betriebenen) Datenkommunikation durch Zurverfügungstellung von Zugängen zu Kommunikationsnetzwerken sowie durch den Aufbau, die Förderung und den Unterhalt entsprechender Netze zur privaten und geschäftlichen Nutzung durch die Mitglieder oder andere Personen dient“

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**Author:** ![adorfer](https://forum.freifunk.net/user_avatar/forum.freifunk.net/adorfer/32/17910_2.png) [@adorfer](https://forum.freifunk.net/u/adorfer)\
**Post date:** [7. Januar 2019 um 12:39 UTC](https://forum.freifunk.net/t/52-abgabenordnung/20061/3 "2019-01-07T12:39:52Z")

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> [@wusel](#):
>
> Was also sind die Gründe?

Grund ist das Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes des Dt. Bundestages zu Freifunk.  
Die haben im wesentlichen die webseite „[freifunk.net](http://freifunk.net)“ und den Wikipedia-Artikel angeschaut.

Aus „Freifunk kann von von allen Freifunkerinnen und Freifunkern genutzt werden“ haben die messerscharf geschlossen: a) eigenwirtschaftlich und b) Internetverein.

steht aber auch in

> [@Finanzamt lehnt Anerkennung Gemeinnützigkeit ab](https://forum.freifunk.net/t/finanzamt-lehnt-anerkennung-gemeinnuetzigkeit-ab/9709/18):
>
> Die wissenschaftlichen Dienste des Bundestags haben sich im Rahmen einer Ausarbeitung ebenfalls mit Freifunk befasst: „Anwendbarkeit des § 52 Abs. 2 Abgabenordnung (AO) auf Freifunk“ PDF hier: [https://www.bundestag.de/blob/421712/cf9bdd3ad34a8455356d39f3bd5ce827/wd-4-155-15-pdf-data.pdf](https://www.bundestag.de/blob/421712/cf9bdd3ad34a8455356d39f3bd5ce827/wd-4-155-15-pdf-data.pdf) FYI @Maltis@larsm @sluter

Alles weitere in den diversen Nachbarthreads

> [@Finanzamt lehnt Anerkennung Gemeinnützigkeit ab](https://forum.freifunk.net/t/finanzamt-lehnt-anerkennung-gemeinnuetzigkeit-ab/9709):
>
> Hallo zusammen, für unseren neuen Verein „Freifunk Winterberg e.V.“ habe ich den Antrag auf Gemeinnützigkeit beim zuständigen Finanzamt Brilon gestellt. Das Finanzamt hatte dann noch um eine genauere Erläuterung des Vereinszwecks gebeten, den wir mit einem Schreiben geleifert haben. Alles rund um den Fall kann man auf [unserem Blog](http://blog.freifunk-winterberg.net/2015/12/14/antrag-auf-gemeinnutzigkeit-abgelehnt/) lesen. Nun wurde uns die Gemeinnützigkeit nicht anerkannt. Wir haben genau den gleichen Wortlaut zum Zweck des Vereins wie der FFRL und Ennepe-Ruhr in der Satzung ste…

> [@Gemeinnützigkeit für Freifunk - Mithilfe benötigt](https://forum.freifunk.net/t/gemeinnuetzigkeit-fuer-freifunk-mithilfe-benoetigt/15132):
>
> Aktionsseite: [https://digitales-ehrenamt.jetzt](https://digitales-ehrenamt.jetzt) Hallo, in Kürze (Ende Juni) geht alles in die Sommerpause und unsere Gemeinnützigkeit hat den Bundestag weder zu Beratung, noch zu Beschluss zu Gesicht bekommen. Wenn es nun nicht passiert dann wird der Gesetzesentwurf gemäß dem [Diskontinuitätsprinzip](https://de.wikipedia.org/wiki/Diskontinuit%C3%A4tsprinzip) automatisch verfallen. Kontaktiert also eure CDU/SPD Abgeordneten, die Mitglied im [Finanzausschuss](https://www.bundestag.de/ausschuesse18/a07/mitglieder/260590), netzpolitische Sprecher, Thomas Jarzombek, CDU/CSU, [http://jarzombek.de/kontakt/](http://jarzombek.de/kontakt/) Lars Klingbe…

> [@Landtag NRW wird über Gemeinnützigkeit von Freifunk Vereinen entscheiden](https://forum.freifunk.net/t/landtag-nrw-wird-ueber-gemeinnuetzigkeit-von-freifunk-vereinen-entscheiden/13468):
>
> Hallo ihr, ihr habt sicherlich mitbekommen, dass auf politischer Ebene die Debatte über die Gemeinnützigkeit von Freifunk Vereinen entbrannt ist. Der Medienminister des Landes NRW hat sich bereits zwar [dazu geäußert](https://www.land.nrw/de/pressemitteilung/medienminister-lersch-mense-fordert-gemeinnuetzigkeit-von-freifunk-initiativen) und versprochen, sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, jedoch ist er streng genommen dafür gar nicht zuständig. Die Anerkennung der Gemeinnützigkeit obliegt dem Landes-Finanzministerium und somit dem Finanzminister. Nach eingehender Prüfung haben wir festgestellt, dass das Land …

> [@Juristische Klärung der Gemeinnützigkeit für Freifunk](https://forum.freifunk.net/t/juristische-klaerung-der-gemeinnuetzigkeit-fuer-freifunk/18552):
>
> [https://www.betterplace.org/de/projects/60168](https://www.betterplace.org/de/projects/60168) Wir wollen den Infrastrukturverein für Freifunknetze F3 Netze e.V. in seinem Vorhaben, einer juristischen Klärung auf Bundesebene in Bezug auf Gemeinnützigkeit, unterstützen. Die momentane Gesetzeslage wird von den Finanzämtern nicht als solche anerkannt. Freifunk steht allen Menschen zur Verfügung. Es ist keine Mitgliedschaft oder ähnliches nötig um das Netzwerk zu verwenden oder ausbauen zu können. Als Infrastrukturverein ist der F3 Netze e.V. e…
