Neue US- und EU-Regeln könnten freie Firmwares gefährden

Du erwähnst immer wieder Richtlinien/Verordnungen/…, verlinkst/erklärst diese aber nicht. Das ist schade! Wir könnten einen fruchtbarere Diskussion führen, wenn wir alle mit demselben Stand arbeiten und nicht jeder irgendeine Version davon finden muss. Bitte versuche daran zu denken. :smile: Werde ich auch…

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Ich verstehe ebenfalls bei beiden nicht, wo uns diese tangieren…

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Wenn ein Verein fertige Router „im Rahmen von Projekten“ ausrollt, dann ist das genau das.
Und wenn irgendwo Dutzende von Routern per Autoupdate mit neuer HF-Firmware versehen werden, dann wird man das auch nicht mehr unter durchschummeln können unter dem Label „Privatmensch nutzt bei sich daheim eine Bastel-Firmware“.

Das ist wie mit dem „Verkauf“ von Routern durch Vereine: Da hat auch schnell das Finanzamt den Daumen drauf wenn man’s falsch macht.

Nichts leichter als das.
Zumindest in meiner Google-Blase von der Seite mit dem erste Treffer:
RED: http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32014L0053&from=EN

300/328: 6tsch
(Zumindest zu letzterer hatten wir hier im Forum schon gefühlt drölf verschiedene Threads.)

Und was das „Nicht-Erklären“ betrifft: ssh oder BGP erklären wir uns hier auch nicht. Das wird hier vorausgesetzt (Oder man macht sich anderswo schlau.)

Danke! :smile:
Die Suchmaschine meines Misstrauens habe ich auch benutzt, aber wäre halt blöd, wenn wir mit unterschiedlichen Ständen argumentieren würden und dies erst am Ende der Diskussion herausfinden.

Ich finde es, schon rein aus inklusionistischen Gründen, freundlich, wenn Querverweise auf Dokumente gesetzt werden, auf die man sich bezieht. Das befördert eher die Diskussion.

Dann werde ich mal suchen müssen…

PS: EU-Dokumente sind in diesem Themenstrang 'eh Offtopic, das ruft nach Split…

Zu den Übergangsfristen:

Ich finde den Satz relevant:

(16) Die Konformität einiger Kategorien von Funkanlagen mit den in dieser Richtlinie festgelegten grundlegenden Anforderungen kann durch die Integration von Software oder durch Änderungen der bestehenden Software beeinträchtigt werden. Ein Laden von Software durch den Benutzer, die Funkanlage selbst oder einen Dritten sollte nur möglich sein, wenn dies keine Beeinträchtigung der Konformität dieser Funkanlage mit den geltenden grundlegenden Anforderungen zur Folge hat.

Fettung durch mich.
Und ja, es geht um DFS/FH, MU, DC bei der „Konformität“

Zur Lesart des „sollte“ bitte einen Juristen befragen.

Wenn ich es richtig verstehe, dann ist dieser Punkt 16 nur Teil der Begründung (S. 3/45). Ist die denn rechtlich wirksam? Die eigentliche Richtlinie beginnt ja erst auf S. 9/45.

( http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32014L0053&from=EN )

PS: Ich finde, dieser Themenstrang sollte wirklich geteilt werden. Im Eingangsbeitrag geht es um die USA, wir diskutieren über ein ähnliches Problem in der EU.

Dann geh halt weiter runter.

Paragraph 3:

Grundlegende Anforderungen
(3)
Funkanlagen müssen in bestimmten Kategorien oder Klassen so konstruiert sein, dass sie die folgenden grundlegenden Anforderungen erfüllen:
[…]
( i ) Sie unterstützen bestimmte Funktionen, mit denen sichergestellt werden soll, dass nur solche Software geladen werden kann, für die die Konformität ihrer Kombination mit der Funkanlage nachgewiesen wurde.

Wobei der folgende Satz Erinnerungen an die alten Amtsblattverfügungen des Bundespostministeriums wieder aufleben lassen:

Der Kommission wird die Befugnis übertragen, gemäß Artikel 44 delegierte Rechtsakte zu erlassen, in denen festgelegt wird, welche Kategorien oder Klassen von Funkanlagen von den einzelnen in diesem Absatz in Unterabsatz 1 Buchstaben a bis i genannten Anforderungen betroffen sind.

Ich finds relevant. Ich hab mal den Titel geändert (die Moderatoren machen das ja so ungerne)

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ich finde nirgendwo einen Hinweis/Verweis von wem und gegenüber wem und wie dieser Nachweis ggf. zu erbringen ist.

Ich hab mich mal nach dem aktuellen Stand der Umsetzung der Richtlinie erkundigt per IFG: Stand der Umsetzung der Richtlinie 2014 53 EU
weitere Informationen dann spätestens in einem Monat :smile:

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Du bist aber optimistisch :wink:

Ich habe 4 Beiträge in ein neues Thema verschoben: Politisches System in Europa und Deutschland

nur teurer? :cry:
Leider nicht, da es ja auch andere WLAN-Geräte (also auch via USB) betrifft.
Da muss dann auch der Treiber (genauer gesagt eine Firmware im Treiberspace) diese Regelungen einhalten. Er wird damit proprietär und lässt sich nicht mehr ohne weiteres für einen RasPi & Co. compilieren :frowning:
Dann kann GNU-Linux & Co. als Ergebnis dann ohne (neue) WLan-Adapter dastehen. Das ist eine Diskriminierung von Freier Software und deren Anwender :rage:

Würde die neue Richtlinie auch für die Software/Router für Freifunk betreffen???

Änderung durch MPW: Text natürlich entfernt, bitte das Leistungsschutz- und Urheberrecht beachten!

Link: http://www.heise.de/netze/meldung/Funkregulierung-Angriff-auf-alternative-Software-2803189.html

Ich begreife dieses Gesetz nicht. Das ist eine ernstzunehmende Gefahr für freie Software jeglicher Art, denn ohne Funk geht heute nichts mehr.

Es ist schon bitter genug, dass man quasi keine Kontrolle über GSM, UMTS und LTE-Modems hat, aber jetzt auch noch bei WLAN?

Gibt es da noch irgendeine Möglichkeit das zu verhindern?

dass nur solche Software geladen werden kann, für die die Konformität ihrer Kombination … nachgewiesen wurde

Das ist deckungsgleich mit den neuen Nutzungsbestimmungen bei Windows 10, denen zufolge MS jederzeit auf einem WIn10-PC Software und Daten verändern, angeschlossene Hardware sperren, oder Treiber o.ä. löschen kann, wenn diese (die Anwendung oder Hardware) nicht von MS lizensiert wurde (trusted installer), und zwar ohne Benachrichtigung des PC-Users bzw. Lizenzinhabers, automatisch und per „Fernwartung“. Eine Umgehung wird nicht möglich sein, weil im nächsten Schritt eine Implementierung in den Hardware-Chip erfolgen soll, der dann nicht mehr abschaltbar ist.

D.h., die Totalkontrolle des Käufers/Nutzers und absolute Bindung an Hersteller, bei gleichzeitigen Zugriffsmöglichkeiten bis auf den letzten Client (egal, welcher Art und Software) durch NSA und „Freunde“ sind festes Industrie- und Politikziel, übrigens auch in TTIP verankert. Bei den neuen Smartphones teilweise schon implementiert, beim neu vorgestellten Acer Revo Build (und anderen auf der IFA vorgestellten Systemen) bereits implementiert.

Nicht mehr one Big Brother is watching you, sondern Big Brothers.

Ist schon richtig, aber dann müsste der Hersteller die
OpenSource von Freifunk zulassen, das müsste meiner Meinung nach dann der
Hersteller prüfen und genehmigen. Welcher Hersteller würde sich die Mühe machen(Kostenfrage)?
Oder sehe ich das Falsch?

Notfalls könnte man ja auch in einer gemeinsamen Anstrengung selbst ein Gerät entwerfen, dass den Anforderungen einspricht und sind per Konfiguration und nicht per FW Austausch auf die entsprechende Community einstellen lässt. Die Produktion könnte man dann über ein Crowdfunding finanzieren.

Ist sicher nicht so schön einfach wie jetzt, aber bevor wir am Ende keine kompatible Hardware mehr bekommen, wäre es doch ganz schön sich etwas unabhängiger zu machen.