Abmahnung von Waldorf Frommer wegen Nicht-Freifunk-Nutzung

Hallo Forum,
Meine Mutter hat nun eine Abmahnung von Waldorf Frommern erhalten über 1.015,00 Euro wegen zwei Downloads einer TV series, die mein Israelischer Freund runtergeladen hatte als ich mit ihm über Weihnachten meine Mutter besucht hab. Nun sind wir auf der Suche nach Hilfe, da bis Jetzt jeder Anwalt mit dem ich gesprochen hab etwas anderes erzählt hat. Hat jemand den schon Erfahrung mit solch einem Fall, wie wir meine Mutter da raushohlen können? Wird er wenn er die Unterlassungserklärung unterschreibt bis nach Israel verfolgt und abgemahnt? Und kann das dann Folgen für ihn haben wenn er diesen Sommer nach Deutschland mit mir ziehen mag? Und wird meine Mutter so oder so wenn er alles aufsich nimmt beachuldigt ihre Pflicht nicht eingehalten zu haben? Oder hat jemand einen guten Anwalt bei dem ich mich melden kann?

Ich wäre für jede Antwort dankbar und wünsche einen schönen Abend. :hugs::blush:

Willkommen im Forum,

bitte beachte, dass dies ein Forum zur Diskussion von Freifunk Themen ist. Wir können dir daher keine Rechtsberatung geben.

Mit Freifunk ist es nicht möglich für Urheberrechtsverletzungen der Nutzer abgemahnt zu werden. Wenn dir der Schuldige bekannt ist, dann kannst du ja ruhigen Gewissens sagen, dass du es nicht warst.

Setze dich mit einem Anwalt deiner Wahl zusammen und nutze z.B. den Abmahnbeantworter.

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ICH MÖCHTE KLARSTELLEN, DASS ES SICH HIERBEI NICHT UM EINE RECHTSBERATUNG HANDELT UND ICH KEIN GEWÄHR FÜR DIE RICHTIGKEIT DER AUSSAGEN ÜBERNEHME!!!

Oh ha,
Von denen haben wir ausnahmsweise keine Abmahnung bekommen…

Das hat zwar nicht viel mit Freifunk zu tun, aber trotzdem:

Ganz wichtig:
Die Unterlassungserklärung bloß nicht unterzeichnen!

Es ist ratsam, einen Anwalt einzuschalten, da eigene Briefe gerne auch bei „fehlerhafter Formulierung“ als Schuldgeständnis aufgenommen werden. Grundsätzlich sind die Verbraucherzentralen dabei am günstigsten. Leider sind sie dadurch auch sehr beschäftigt.

Ist dir der Begriff „Störerhaftung“ bekannt? Danach haftet der Anschluss-Inhaber für Urheberrechtsverletzungen auf seinem Anschluss, egal ob er es war oder nicht.
Mittlerweile gibt es jedoch vermehrt Urteile, bei denen der Anschlussinhaber nicht zahlen musste.

Das nächste wäre rein hypothetisch:
Wenn so ein Anschlussinhaber über seinen Anwalt der entsprechenden Kanzlei mitteilen würde, dass zu dem angegebenen Zeitpunkt mehrere Personen (u.a. Fremde, wie Freunde) den Anschluss genutzt hätten und im Nachhinein nicht mehr festzustellen wäre, wer dafür verantwortlich wäre, müsste man wahrscheinlich gar nichts zahlen…

Ganz wichtig noch:
Nicht zu reagieren wird leider als Schuldgeständnis gewertet…

Bitte korrigiert mich, wenn ich falsch liege. Bei mir war die „Verletzung“ im Jahr 2014.

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DAs ist aber ganz schlecht, wenn Du herumposaunst, wer es war.
Viel sinnvoller ist das Szenario in dem mehrere volljährige Personen einen Anschluss gemeinsam nutzen (mindestens 3) und jede Person nur sagen kann „ich war es nicht, und was die anderen tun weiss ich nicht“. Man muss die anderen natürlich auch benennen können. Das ist zumutbar.
Die Aussage „xy war’s“ würde ich dringend vermeiden, egal wie wenig greifbar die Person im ersten Schritt zu sein scheint.

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https://kanzlei-hubrig.de/ hat u.a. den Abmahnbeantworter mitgestaltet.