Änderungsanträge Satzung/Finanzordnung zu unserer MV am 30.04.2016

Moin Zusammen,

hier werden die Änderungsanträge Satzung/Finanzordnung zu unserer MV am 30.04.2016 in Aachen veröffentlicht. Bitte hier nichts reinschreiben.

Dies ist nur ein Infothread.

Wenn jemand mit einer Änderung nicht zufrieden ist möge er eine Änderungsalternative einreichen, die ich dann hier wieder veröffenlichen werde.

Alternativen und Änderungsanträge werde ich dann hier wieder veröffentlichen.

Alternativen und Änderungsanträge Satzung/Finanzordnung müssen bis zum 16.04.2016 an die Mailadresse vorstand@freifunk-rheinland.net eingegangen sein.

Lieben Gruß
Der Tschäggy

Antrag 1 eingegangen am Samstag, den 09.04.2016 16:17 an vorstand@freifunk-rheinland.net von Reiner Gutowski

Antrag 1 Änderung in der Satzung
§ 3 Mitgliedschaft

ALT

  1. Mitglieder können natürliche und juristische Personen, z. B. Firmen, Vereine, Verbände und Behörden werden, die gewillt sind, die gemeinnützigen Ziele des Vereins zu fördern und diesen in der Durchführung seiner Aufgaben zu unterstützen. Körperschaften, Vereine und Verbände können die Mitgliedschaft entweder nur für sich selbst oder auch für ihre Mitglieder erwerben. Bei Minderjährigen ist die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters erforderlich.

NEU

  1. Neben der ordentlichen Mitgliedschaft im Verein besteht auch die Möglichkeit einer nicht stimmberechtigten Fördermitgliedschaft.

Fördermitglieder können natürliche oder juristische Personen sein. Die Fördermitglieder unterstützen die Aktivitäten des Vereins aktiv bzw. finanziell. Sie sind nicht stimmberechtigt. Die Fördermitglieder erklären bei Eintritt in den Verein verbindlich, in welcher Form sie die Aktivitäten des Vereins nterstützen wollen.

Sie können bis zum 15. eines Monats für das Ende des laufenden Monats durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorstand aus dem Verein austreten.

Sie können bis zum 15. eines Monats für das Ende des gleichen Monats durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorstand ihre bei Eintritt gegebene Erklärung ändern.

Antrag 2 eingegangen am Samstag, den 09.04.2016 16:17 an vorstand@freifunk-rheinland.net von Reiner Gutowski

Antrag 2 Änderung in der Satzung
§ 4 Organe des Vereins
I. Die Mitgliederversammlung
6. Fristen

ALT

  1. Die Versammlung wird mindestens acht Wochen vor dem Versammlungstermin
    mit einer schriftlichen Mitteilung an die Mitglieder angekündigt.

NEU

  1. Die Versammlung wird mindestens acht Wochen (56 Tage) vor dem Versammlungstermin mit einer Mitteilung per E-Mail* in Textform an die ordentlichen Mitglieder angekündigt.

Antrag 3 eingegangen am Samstag, den 09.04.2016 16:17 an vorstand@freifunk-rheinland.net von Reiner Gutowski

Antrag 3
Änderung in der Finanzordung
Einnahmen
Mitgliedsbeiträge
1. Der Mitgliedsbeitrag beträgt

ALT
2. Mitglieder, die einen höheren Beitrag zahlen, erwerben mit Zahlung den Status „Förderndes Mitglied“.

NEU
2. für Fördermitglieder mindestens 60 Euro oder mehr.

Antrag 4 eingegangen am Sonntag, den 10.04.2016 12:06 an vorstand@freifunk-rheinland.net von Reiner Gutowski

Antrag 4
Änderung der Finanzordnung
Ausgaben

ALT
5. Bis zu einer Höhe von

  1. 20€ ist jedes Vorstandsmitglied einzeln entscheidungsberechtigt.
  2. bis zu 100€ ist der Vorstand mit einfacher Mehrheit entscheidungsberechtigt
  3. ab 500€ muss die Entscheidung einstimmig sein.
  4. Bei Entscheidungen über die Förderung von Vereinsmitgliedern haben die Nutznießer kein Stimmrecht.

NEU
5. Bis zu einer Höhe

  1. von 20 € ist jedes Vorstandsmitglied einzeln entscheidungsberechtigt.
  2. zwischen 20,01 € und 499,99 € ist der Vorstand mit einfacher Mehrheit entscheidungsberechtigt.
  3. ab 500 € muss die Entscheidung einstimmig sein.
  4. Bei Entscheidungen über die Förderung von Vereinsmitgliedern haben die Nutznießer kein Stimmrecht.

Zur Info: Wenn ihr den alten Teil lest werdet ihr feststellen das es eine Lücke 100,01 Euro und 499,99 Euro gibt. Diese möchte ich hiermit schliessen.

Antrag 5 eingegangen am Sonntag, den 10.04.2016 21:43 an vorstand@freifunk-rheinland.net von einem Mitglied

Antrag 5
Änderung in der Satzung
§3 Mitgliedschaft

ALT
9. Der Austritt muss durch schriftliche Mitteilung an den Vorstand erklärt werden. Er wird mit Endes des Geschäftsjahrs wirksam und muss sechs Wochen vor dessen Ablauf mitgeteilt worden sein. Auf Wunsch des Mitglieds kann die Wirksamkeit auch mit sofortiger Wirkung eintreten.

NEU
9. Der Austritt muss durch schriftliche Mitteilung, auch in elektronischer Form, an den Vorstand erklärt werden. Er wird mit Endes des Geschäftsjahrs wirksam und muss sechs Wochen vor dessen Ablauf mitgeteilt worden sein. Auf Wunsch des Mitglieds kann die Wirksamkeit auch mit sofortiger Wirkung eintreten.