Anmeldung bei der Bundesnetzagentur BNetzA

Gewerblich ist überall dort, wo ein Router dauerhaft steht.

Der landläufige Irrtum ist, dass „gewerblich=kommerziell“ gelesen wird.
Dabei hat die Bundesnetzagentur schon früh klar gemacht, dass sie alles als „gewerblich“ ansieht, bei dem „wiederholt Leistungen entgeltlich oder unentgeltlich für Dritte erbracht werden“

Heise schrieb dazu:
„Eine der zentralen Begriffsbestimmungen, die erst zu einem recht späten Zeitpunkt des Gesetzgebungsverfahrens ihren Platz im Gesetz gefunden hat, ist diejenige des ‚geschäftsmäßigen Erbringens von Telekommunikationsdiensten‘. Nach § 3 Ziffer 5 TKG soll darunter ‚das nachhaltige Angebot von Telekommunikation einschließlich des Angebots von Übertragungswegen für Dritte mit oder ohne Gewinnerzielungsabsicht‘ zu verstehen sein.“

Ja, nach ein paar Wochen wäre die Anmeldepflicht dann abgeschafft
Zum Thema Fax-Spam: Aus dem Rechtspflegerforum: “Kopiekosten per Fax nachgewiesen” – geht das? | Burhoff online Blog

Liebe Mitfreifunker,

nachdem hier und im o.a. PAD lebhaft über die Meldepflicht des TKG diskutiert wurde, möchte ich auf einige zentrale Fehler der Diskussion aufmerksam machen.

  1. Der die Meldepflicht begründende §6 TKG kam erst mit der Novelle vom 24. Feb. 2007 ins Telekommunikationsgesetz und wurde seitdem nur einmal unwesentlich, an einer Stelle geändert. Vor 2007 gab es keine Meldepflicht. Alle „Auskünfte der BNetzA“ oder Literaturquellen von vor 2007 beziehen sich auf ein in wesentlichen Punkten anderes Telekommunikationsgesetz und sind heute nicht mehr zutreffend. Damals gab es noch eine Anmeldung und Lizenzerteilung für ein öffentliches WLAN.

  2. Meldepflichtig ist derjenige, der gewerblich öffentliche Telekommunikationsnetze betreibt oder gewerblich öffentlich zugängliche Telekommunikationsdienste erbringt, d.h. er muß mit dem Telekommunikationsnetz/-dienst direkt ein Einkommen erzielen. Ansonsten irgendwie gewerblich tätig zu sein und das WLAN offen zu haben, reicht nicht aus um die telekommunikationsrechtliche Meldepflicht auszulösen. (Anm.: Steuerrechtlich kann die Zuordnung anders sein.). Dies ist so auch die aktuelle Rechtsmeinung der BNetzA.

  3. Das Sicherheitskonzept und die Meldepflicht des §6 TKG bedingen einander nicht. Das Sicherheitskonzept muß auch dann erstellt werden, wenn keine Meldepflicht nach §6 TKG besteht.

Hochachtungsvoll
Uwe Hohenstein

2 „Gefällt mir“

Vielen vielen Dank für den Beitrag, das klingt zumindest mal nach fundiertem Wissen.

Gibt es dazu eine Quelle?

Der hier hat die Auskunft schon erhalten:
Externer Link: http://lists.freifunk.net/pipermail/wlannews-freifunk.net/2015-January/003400.html

Im übrigen ergibt sich das aus dem konkreten Wortlaut des Gesetzes zusammen mit den „Hinweisen“ auf der Homepage der BNetzA.

1 „Gefällt mir“

Wie von @monic angekündigt hat am 18. Januar 2015 ein öffentliches Mumble zum Thema „Anmeldung bei der BNetzA“ stattgefunden.

Ich habe es aufgezeichnet und die entwas geschnitten um es allen die nicht teilnehmen konnten zur Verfügung zu stellen.

Protokoll:
https://pad.freifunk.net/p/BNA-Mumble-Protokoll

Mumble-Chat:

Gruß,
Philip

2 „Gefällt mir“

Direktes Einkommen durch das TK-Netz oder den TK-Dienst ist nicht erforderlich:

[quote]
Gewerblich im Sinne von §6 TKG ist jede Tätigkeit, die zumindest mit
der Absicht der Kostendeckung angeboten wird. Das ist zum Beispiel schon
gegeben, wenn die Betriebskosten der technischen Einrichtungen als
Beitrag auf die einzelnen Nutzer aufgeteilt werden oder/und eine
Fremdfinanzierung beispielsweise mittels Werbeeinnahmen oder Spenden
erfolgt.[/quote]

Vielleicht sollte man die Vereine als Sportvereine aufziehen. Notfalls halt Fußball, das geht immer…
(Auf dem Sportplatz gibt’s Wlan. Und bei den Sportguckern daheim… am Fernseher)

Und der Sportverein mietet dann Supernodes? :stuck_out_tongue:

@bjo

Bitte die Aussage der BNetzA genau lesen!

1.) Satz 1 entspricht im Wesentlichen dem ersten ‚Hinweis‘ auf der Webseite der BNetzA. Der Satz weist im Wortlaut darauf hin, daß die Tätigkeit im Sinne des Telekommunikationsgesetzes „angeboten“ werden muß, um gewerblich zu sein, d.h. durch einen Diensteanbieter im Sinne des TKG erbracht werden muß. Ein Diensteanbieter (§ 3 Nr. 6 TKG) ist im Telekommunikationsgesetz als jemand definiert, der geschäftsmäßig handelt, d.h. der wie bei einem Geschäft handelt, denn das bedeutet der Suffix -mäßig. Eine geschäftliche Handlung ist jedes Verhalten einer Person zugunsten des eigenen oder eines fremden Unternehmens vor, bei oder nach einem Geschäftsabschluß (Vgl. § 2 Abs. 1 Nr. 1 UWG). Quizfrage: Wo erfolgt der Geschäftsabschluß? Wo kommt ein Vertrag mit wem auch immer zustande? Antwort: Nirgends. Freifunk ist ein reines Gefälligkeitsverhältnis.

2.) Satz 2 gibt Beispiele für Geschäftsabschlüsse, z.B. wenn die Betriebskosten der technischen Einrichtungen als Beitrag auf die einzelnen Nutzer aufgeteilt werden. Das ist ein klassischer Geschäftsabschluß. Die Nutzer erhalten eine Rechnung. Quizfrage: Wo passiert so etwas im Freifunk? Antwort: Nirgends. Es ist die juristische Person ‚Freifunkverein‘ die die Betriebskosten zahlt und nicht der Nutzer. Ein rechtsgeschäftliches Schuldverhältnis mit dem Nutzer kommt beim Freifunk nicht zustande.

Eine Fremdfinanzierung, beispielsweise mittels Werbeeinnahmen, ist ebenfalls ein klassischer Geschäftsabschluß. Hier werden Einnahmen generiert, d.h. ein Einkommen entsteht und das ist selbstverständlich dann gewerbliches Handeln.

Eine Fremdfinanzierung durch Spenden halte ich nur dann für gewerblich, wenn die Spende zur Bedingung für die Nutzung des Dienstes gemacht wird, z.B. der Freifunker vor Ort sagt: „Du kannst meinen AP nutzen, wenn Du die Summe X an den Verein spendest“ und der Verein seine Mitglieder zu diesem Handeln aufgefordert hat. In dem Falle hätte der Verein „vor“ einem Geschäftsabschluß i.S.d. §2 Abs. 1 Nr. 1 UWG gehandelt und ist so zum Anbieter geworden. Ansonsten ist das Einsammeln von Spenden, die dem Vereinszweck dienen, nicht gewerblich.

Die Aussagen der BNetzA sind absolut richtig. So etwas passiert, wenn man fälschlich als Diensteanbieter meldet.

Hochachtungsvoll
Uwe Hohenstein

Wir haben hier die Situation, dass die Nordwestler gerne ihre angefangene Anmeldung zurückziehen würden.
Das wird ihnen verwehrt mit der Begründung, sie seien gewerblich.
Und zwar nach ziemlich ähnlich der Argumentation,die Du auch führst („wir sammeln Spenden, aber nicht von den den Nutzenden, sondern von allen. Nutzen kann jedermensch, ohne Anmeldung. Die Spenden sind sogar vorwiegend von uns selbst nach Bedarf getätigt, damit der Verein nicht pleite geht und wir weiter unserem Hobby nachgehen können.“ Wenn ich’s richtig verstanden habe @bjo, bitte korrigiere mich.)
Es wird ihnen verwehrt von der gleichen Person im Amt, die für einen Freifunker keine Anmeldepflicht feststellt, da „kein gewerblicher Dienstanbieter“, der Freifunk in mehreren seiner gastronomischen Betriebe (Cafee, Kneipe, Campingplatz) kostenlos anbietet und dafür auch Richtfunkstrecken zwischen den Standorten betreibt und dabei auch die Allgemeinheit mitsurfen lässt. Und die Ausgaben für Freifunk aus seinen betrieblichen Einnahmen finanziert.

Knackpunkt scheint(!) zu sein, welches das primäre Geschäftsziel eines Vereins, eines Unternehmens ist.
Wenn die Telekommunikation (als die Errichtung von Infrastruktur, deren Betrieb und die Zurverfügungstellung für Mitglieder oder beliebige Dritte) primärer Zweck/Aufgabe ist, dann wird eine Anmeldepflicht von der Agentur gesehen. Wenn das ganze nur „Hilfswissenschaft“ ist, um mit dem Betrieb eigentlich etwas ganz anderes zu tun (Beherbergung, Gastronomie), dann nicht.
Und das unabhängig davon dass die finanziellen Aufwendungen für den Netzbetrieb „pro Nutzer“ oder in Summe absolut sogar deutlich höher ausfallen können als bei dem anmeldepflichtigen Freifunk-Verein mit 10 Mitgliedern und monatlichem Kosten/Umsatz von unter 100 Euro für zwei angemietete VServer.

Daher wäre in der Tat verlockend, irgendwo bei einem größeren Verein mit unterzuschlüpfen, Muss ja nicht gleich der ADAC oder TÜV sein.

Lieber adorfer!

Der geschilderte Fall ist irgendwie wunderlich. Ich vermute, daß das an einer ganz anderen Stelle hakt. Ich kann da nur schwer etwas zu sagen, da mir entscheidende Informationen fehlen.

  • Wer sind die „Nordwestler“? Wie heißt der Verein und wo finde ich seine Satzung?
  • Ist der Verein gemeinnützig? Wenn ja, woran hat das Finanzamt die Gemeinnützigkeit festgemacht?
  • Welche Arten von Einnahmen generiert der Verein?
  • Werden irgendwelche Verträge mit Nutzern der Vereinsdienste geschlossen, auch über den eigentlichen Freifunk hinaus? Netzzusammenschaltungen mit Vertrag?

Interessant wäre auch einmal den Inhalt der Meldung an die BNetzA zu kennen und deren Reaktion darauf. Bitte im Originalwortlaut und nicht vom Hörensagen. Manchmal hängt das an einem einzigen speziellen Wort.

Wenn mir jemand die Informationen gibt, sehe ich mir das einmal an.

Grüße
Uwe

P.S.: Ich komme aber frühestens heute Abend dazu.

https://wiki.nordwest.freifunk.net/Verein/Satzung

Die Meldung erfolgte vom Freifunk Oldenburg e.V…
Vereinszweck:

Der Verein fördert folgende gemeinnützige Zwecke laut FA:

  • Wissenschaft und Forschung
  • Volksbildung

Folgende Einnahmen generiert der Verein:

  • Mitgliedsbeiträge
  • Spenden
  • Verkauf vorkonfigurierter Router

Es gibt keinerlei Verträge mit den Nutzern, jeder kann am Netz partizipieren, egal ob er Vereinsmitglied ist oder nicht.

Die Meldung erfolgte als TK-Dienstanbieter und TK-Netzanbieter (Teilnehmernetz), Betrieb von kostenlosen WLAN-Routern, Herstellung der Verbindung zum Internet, Verbindung mit VPN-Diensten.

Momentan betreibt der Verein zwei VPN-Server und noch keine Router, es ist allerdings der Aufbau eines WLAN-Backbonenetzes mit kommunalen Geldern geplant.

Es gab bei uns nach der Meldung vorstandsinterne Differenzen, ob wir als Förderverein überhaupt Betreiber sein können, von dahe erfolgte erstmal die Abmeldung. Prinzipiell stehen wir der Meldung bei der BNetzA aber nicht negativ gegenüber.

viele Grüße
Björn, 1. Vorsitzender Freifunk Oldenburg e.V.

1 „Gefällt mir“

Hallo Björn,

ich habe noch eine Nachfrage. Habt ihr im Formular der BNetzA angekreuzt, daß ihr gewerblich tätig seit?

Grüße
Uwe

Moin Uwe,

wo siehst du da überhaupt die Möglichkeit, „gewerblich“ anzukreuzen?

vg
bjo

Hallo Björn,

ich meine dieses Formular:
Meldeformular (pdf, 232 KB)

und dann jeweils die erste Frage in Abschnitt C und D.
„C: Betreibt das Unternehmen gewerblich öffentliche Telekommunikationsnetze?“
„D: Erbringt das Unternehmen gewerblich öffentlich zugängliche Telekommunikationsdienste?“

Grüße
Uwe

Ja, ich schrieb ja bereits, dass wir uns als TK-Dienstanbieter und
TK-Netzanbieter gemeldet haben.

Upps! Dann ab jetzt nur noch nichtöffentlich per Email.

Grüße
Uwe

P.S.: Schaut mal in den nächsten Tagen in Eure info@… Postfach.

Als ergänzende Info:

Der Aufsteller ist also schon mal raus.

3 „Gefällt mir“