Anmeldung bei der Bundesnetzagentur BNetzA

Was mir allerdings Bauchschmerzen bereitet, ist der rechtliche Teil. Wenn man das jemandem in die Hand drückt, muss man meiner Meinung nach die Störerhaftung weiter erklären („FFRL e.V. ist eingetragener Provider…“).

Wenn dann aber der Vorsitzende vom Gewerbeverein fragt, was wir denn zu dieser Meldepflicht nach TKG sagen, müsste man wohl antworten, dass das von uns in weiten Teilen einfach ignoriert wird. Siehe dazu hier und hier oder gibt es dazu einen aktuelleren Stand?

1 „Gefällt mir“

Diese ganze Störerhaftungsproblematik
gekreuzt mit „Müssen wir uns bei der BNetzAgentur anmelden“ und wenn ja, wer eigentlich genau (Standortbetreiber oder Verein)
dann noch „Warum ist man mit der Anmeldung als Provider nach Meinung der BNetzagentur nicht auch Provider“
Kombiniert mit „Warum brauchen wir jetzt ein Sicherheitskonzept und was passiert wenn wir das nicht einhalten“

Und alles nochmal multipliziert mit der Unsicherheit, weil jeder befragte Jurist eine andere Meinung hat und höherinstanzliche Urteile noch nicht vorhanden sind und wenn, dann widersprüchlich:

Wer das einem Interessenten an die Hand gibt, der liefert eine Vorlage für eine Ablenung „Nee, das lassen wir doch lieber, ist uns zu dubios“

Die Frage nach der Störerhaftung kommt in den meisten Fällen sowieso, weil die Menschen nicht doof sind und schon wissen, dass sie ihr WLAN nicht nur verschlüsseln um sich ein langes Passwort zu merken.
Da kann man die Leute aber beruhigen, wenn man ihnen erklärt, dass ihr Anschluss nicht im Internet auftaucht und die Post an den Verein geht.

Und zu §6 TKG kann man immer nur darauf verweisen, dass das eben die Rechtslage ist. Da gibt es auch keine zwei gültigen Meinungen zu, weil die BNetzAgentur das so auslegt und im Zweifel auch umsetzen wird.
Dass viele dagegen verstoßen und die Wahrscheinlichkeit erwischt zu werden und dafür zu bezahlen äußerst gering ist, ist mir klar. Ich halte es allerdings für dubioser die Leute bewusst in der Unwissenheit zu lassen.

Das Formular ist 7 Seiten lang, wovon nur 4 Seiten zum Ausfüllen sind, der Rest ist Erläuterung. Wenn der Verein ein Musterformular zur Verfügung stellen würde, könnte man das zumindest anbieten (Kreuzchen hier hier hier und hier, da unterschreiben und hier ist unser Standardanhang, der ihre Freifunk-Installation erklärt).
Aktuell kann man die Publikation von der MABB nicht verwenden, weil uns derjenige, der es liest, fragen wird warum wir vom TKG wissen und keine Lösung anbieten oder es sogar totschweigen.

Aber das ist nur meine Meinung dazu. Mir wär es auch lieber, wenn ich mir die Zeit sparen könnte.

2 „Gefällt mir“

Wir haben uns 1994 angemeldet und stehen auch noch drin… Von daher habe ich jetzt keine direkten Schmerzen damit. Wir müssten nur mal „Wlan“ nachmelden, das gab es damals noch nicht…

Da fängt bei mir schon die Verwirrung an. In dem Formular gibt es auch ein Feld für VPN. Bietet Freifunk nur WLAN oder auch VPN? Und muss der Betreiber das angeben oder ist der auch nur Endnutzer vom VPN?
Ich würde sagen letzteres, aber sieht das die BNetzA auch so?

Und wie sieht die kurze Beschreibung aus?

Ich erlaube mir mal einfach eine aktuelle Mail von @monic an dieser Stelle einzufügen und hoffe damit weitere Spekulationen zu unterbinden:

Hallo Interessierte,
um
das Thema der Anmeldepflicht bei der BNetzA zu klären, haben sich in
den letzten Tagen viele Freifunker_innen, die bereits Erfahrungen und
Informationen gesammelt haben, die Mühe gemacht alles in einem Etherpad
zusammen zu tragen: http://pad.freifunk.net/p/BNA-Anmeldung
Zwei Punkte zum Pad:1) Falls ihr ins Pad schreibt bzw. geschrieben habt, ist es hilfreich Euren Namen zu vermerken. 2) Es ist der Versuch eher Fakten als Meinungen zusammen zu tragen … das ist so mittel geglückt :wink: Im Mumble lässt es sich besser als auf Mailinglisten oder in Pads diskutieren.
Es hat sich der Sonntag, 18. Januar 2015 19:30 - 21:00 als Termin für einen Mumble heraus kristallisiert. Ich hoffe, ihr könnt das einrichten …
Ich
werde versuchen diesen Vernetzungsmumble entlang des Pads zu moderieren
und hoffe wir können die Unsicherheiten ausräumen und eine
Vorgehensweise für die Zukunft abstimmen.
Bis dahin viele Grüße, Monic

PS: Wie Mumble geht steht da: mumble.freifunk.net PPS:
Es wäre toll, wenn sich 2-3 Menschen bereit erklären würden, in einem
weiteren Pad ein Gesprächsverlaufsprotokoll zu schreiben.

1 „Gefällt mir“

In dem Pad steht auch wieder viel Halbwissen, aber zumindest bin ich kein einsamer Spinner und da machen sich noch mehr Leute Gedanken zu :smiley:

1 „Gefällt mir“

Ich gehe davon aus, dass das Amt es selbst nicht so genau weiss, was es damit bezweckt.
Und dass sich über die letzten 20 Jahre die Auslegung auch mehrmals geändert hat.

Böse Zungen behaupten, dass es dem Amt auch völlig egal sei, wer da jetzt fälschlicherweise nicht gelistet ist oder überflüssigerweise doch drin steht: Wichtig ist nur, dass die Planstellen nicht gestrichen werden und dafür muss Aktivität inkl. eines leichten Vollzugsdefizites dargelegt werden können, um mehr Planstellen und Budget bewilligt zu bekommen.

3 „Gefällt mir“

Wir sind uns auch einig, dass die Störerhaftung überflüssig ist, trotzdem schützen wir uns dagegen. Und da hat man noch den Vorteil, dass der Verein dann hinter/vor einem steht. Die Meldepflicht nach TKG ist wohl ein Fall von „selber Schuld“.

Die Meldepflicht ist dabei nicht nur für die gewerblichen Aufsteller der Knoten wichtig (Gastronomen, Ferienwohnungen, Hotels…), sonder auch für die Betreiber der Infrastruktur, da diese Telekommunikationsdienste anbieten, auch wenn ich da das „gewerblich“ ich Frage stellen würde. (Siehe dazu das Pad: Spenden = kostendeckendes Arbeiten?)

Gibt es denn irgendo aus den letzten 10 Jahren den belegten Fall von jemanden, der ein Bußgeld zahlen musste, weil er sich als Wifi-Anbieter (egal ob kommerziell oder nicht kommerziell <> gewerbilich oder nicht gewerblich) nicht bei der Bundesnetzagentur angemeldet hat?

(Ansonsten fürchte ich nämlich fast, dass das genau so eine Luftnummer ist wie mit dem „Verbot der auch teilweisen Überlassung eines DSL-Internetzugangs an Dritte“ in den meisten PrivatkundInnen-AGB.)

Kann man nicht ein paar Formularfelder in die Firmware einbauen diese alle 5 Minuten als aktuelle Daten per Fax der Agentur melden?

2 „Gefällt mir“

Gewerblich ist überall dort, wo ein Router dauerhaft steht.

Der landläufige Irrtum ist, dass „gewerblich=kommerziell“ gelesen wird.
Dabei hat die Bundesnetzagentur schon früh klar gemacht, dass sie alles als „gewerblich“ ansieht, bei dem „wiederholt Leistungen entgeltlich oder unentgeltlich für Dritte erbracht werden“

Heise schrieb dazu:
„Eine der zentralen Begriffsbestimmungen, die erst zu einem recht späten Zeitpunkt des Gesetzgebungsverfahrens ihren Platz im Gesetz gefunden hat, ist diejenige des ‚geschäftsmäßigen Erbringens von Telekommunikationsdiensten‘. Nach § 3 Ziffer 5 TKG soll darunter ‚das nachhaltige Angebot von Telekommunikation einschließlich des Angebots von Übertragungswegen für Dritte mit oder ohne Gewinnerzielungsabsicht‘ zu verstehen sein.“

Ja, nach ein paar Wochen wäre die Anmeldepflicht dann abgeschafft
Zum Thema Fax-Spam: Aus dem Rechtspflegerforum: “Kopiekosten per Fax nachgewiesen” – geht das? | Burhoff online Blog

Liebe Mitfreifunker,

nachdem hier und im o.a. PAD lebhaft über die Meldepflicht des TKG diskutiert wurde, möchte ich auf einige zentrale Fehler der Diskussion aufmerksam machen.

  1. Der die Meldepflicht begründende §6 TKG kam erst mit der Novelle vom 24. Feb. 2007 ins Telekommunikationsgesetz und wurde seitdem nur einmal unwesentlich, an einer Stelle geändert. Vor 2007 gab es keine Meldepflicht. Alle „Auskünfte der BNetzA“ oder Literaturquellen von vor 2007 beziehen sich auf ein in wesentlichen Punkten anderes Telekommunikationsgesetz und sind heute nicht mehr zutreffend. Damals gab es noch eine Anmeldung und Lizenzerteilung für ein öffentliches WLAN.

  2. Meldepflichtig ist derjenige, der gewerblich öffentliche Telekommunikationsnetze betreibt oder gewerblich öffentlich zugängliche Telekommunikationsdienste erbringt, d.h. er muß mit dem Telekommunikationsnetz/-dienst direkt ein Einkommen erzielen. Ansonsten irgendwie gewerblich tätig zu sein und das WLAN offen zu haben, reicht nicht aus um die telekommunikationsrechtliche Meldepflicht auszulösen. (Anm.: Steuerrechtlich kann die Zuordnung anders sein.). Dies ist so auch die aktuelle Rechtsmeinung der BNetzA.

  3. Das Sicherheitskonzept und die Meldepflicht des §6 TKG bedingen einander nicht. Das Sicherheitskonzept muß auch dann erstellt werden, wenn keine Meldepflicht nach §6 TKG besteht.

Hochachtungsvoll
Uwe Hohenstein

2 „Gefällt mir“

Vielen vielen Dank für den Beitrag, das klingt zumindest mal nach fundiertem Wissen.

Gibt es dazu eine Quelle?

Der hier hat die Auskunft schon erhalten:
Externer Link: http://lists.freifunk.net/pipermail/wlannews-freifunk.net/2015-January/003400.html

Im übrigen ergibt sich das aus dem konkreten Wortlaut des Gesetzes zusammen mit den „Hinweisen“ auf der Homepage der BNetzA.

1 „Gefällt mir“

Wie von @monic angekündigt hat am 18. Januar 2015 ein öffentliches Mumble zum Thema „Anmeldung bei der BNetzA“ stattgefunden.

Ich habe es aufgezeichnet und die entwas geschnitten um es allen die nicht teilnehmen konnten zur Verfügung zu stellen.

Protokoll:
https://pad.freifunk.net/p/BNA-Mumble-Protokoll

Mumble-Chat:

Gruß,
Philip

2 „Gefällt mir“

Direktes Einkommen durch das TK-Netz oder den TK-Dienst ist nicht erforderlich:

[quote]
Gewerblich im Sinne von §6 TKG ist jede Tätigkeit, die zumindest mit
der Absicht der Kostendeckung angeboten wird. Das ist zum Beispiel schon
gegeben, wenn die Betriebskosten der technischen Einrichtungen als
Beitrag auf die einzelnen Nutzer aufgeteilt werden oder/und eine
Fremdfinanzierung beispielsweise mittels Werbeeinnahmen oder Spenden
erfolgt.[/quote]

Vielleicht sollte man die Vereine als Sportvereine aufziehen. Notfalls halt Fußball, das geht immer…
(Auf dem Sportplatz gibt’s Wlan. Und bei den Sportguckern daheim… am Fernseher)

Und der Sportverein mietet dann Supernodes? :stuck_out_tongue: