Bundesnetzagentur schreibt Überwachung von WLANs vor. Könnte uns das auch betreffen?

Es gibt einige Freifunk Communities, u.a. wir (Freifunk Oldenburg e.V.), die von der BNetzA als gewerblich und somit meldepflichtig nach §6 TKG betrachtet werden:

@HeptaSean

Und ewig grüßt das Murmeltier. Diese Art von Dauerdiskussion über Dinge, zu denen ich bereits alles wichtige gesagt habe, führe ich nicht. Such Dir bitte einen Anwalt deines Vertrauens und laß Dir das mit den Begriffen von ihm erklären. Meinen Rat nimmst Du ja nicht an und dann kann ich nichts mehr für Dich tun. Ich stehe zu dem, was ich geschrieben habe und werde gegenüber einem Verantwortlichen, bei dem ich Datenschutzbeauftragter bin, immer diese Position vertreten. Wenn ich falsch liege, wird ein Gericht das schon sagen.

Ich verabschiede mich jetzt aus dieser Diskussion hier.

Hochachtungsvoll
Uwe Hohenstein

PS: Noch etwas zum Nachdenken. Warum hat wohl der Gesetzgeber bei einigen Paragraphen des TKGs den Begriff „geschäftsmäßig“ benutzt und bei anderen weggelassen? Doch wohl um eine bestimmte Gruppe von Erbringern von Telekommunikationsdiensten von der Gesamtheit der Erbringer von Telekommunikationsdiensten abzugrenzen. Ansonsten hätte er den Begriff weglassen können. Wenn das alles falsch ist, was ich sage und auch diejenigen als geschäftsmäßig gelten, die keinen Geschäftsabschluß anstreben („Gefälligkeitsverhältnis“), wer bleibt denn dann noch übrig? Die Gruppe der Erbringer für Familie und Freunde ist schon raus aus der Gesamtheit, da Telekommunikationsdienste per Definition für Dritte angeboten werden. Wer gehört dann in die Gruppe der „nichtgeschäftsmäßigen Erbringer“ von Telekommunikationsdiensten?

3 „Gefällt mir“

Sorry aber hier wird gerade heftig an den derzeitigen Tatsachen vorbei diskutiert. Die Frage des Threadstarters ist durchaus sehr relevant, denn ich kann nur wiederholen, was @bjo bereits gesagt hat:

Ein Freifunk Verein wird von der Bundesnetzagentur grundsätzlich als gewerblich eingestuft. Die Begründung hat @bjo bereits genannt und diese Begründung ist uns von verschiedenen anderen Vereinen sowie von der Bundesnetzagentur auf deutliche Nachfrage auch sehr deutlich bestätigt worden.

Die Preisfrage ist also nicht, ob ein Freifunk Verein gewerblich ist, sondern ob er 10.000 Nutzer hat. Und an dieser Stelle fängt das große Rätselraten an. Denn je nachdem wer alles als Nutzer definiert wird und über welchen Zeitraum die 10.000 Nutzer gerechnet werden, kann man durchaus sehr schnell auf diese Zahl kommen.

1 „Gefällt mir“

@Floh1111 dir ist schon klar dass du als Laie (meine Annahme) einem juristischen Fachmann vorwirfst keine Ahnung von einem juristischen Thema zu haben.

Das ganze nachdem er ausführlich und durchaus plausibel erklärt hat warum die Annahme des Threadstarters aus seiner Sicht nicht zutrifft.

Zu dem Schluss bin ich auch gekommen. Kommt bei diesen DSB-Halb-Ausbildungen häufiger mal vor. Sorry, aber wenig überzeugend.

Ganz im Gegenteil. Vielmehr kenne ich die Argumentationskette von @uwho bereits, da wir das Thema bei uns bereits relativ breit diskutiert und durchaus Ähnliche Argumente gefunden haben. Grundsätzlich würde ich mich dieser Argumentation auch direkt anschließen. Das Problem ist, wenn du diese Argumente zur Bundesnetzagentur schickst, dann schicken die dir, salopp gesagt, einen großen Stinkefinger zurück.

Es müsste also geklagt werden. Es ist allerdings so, das ich weder Personen noch Vereine kenne, die betroffen, bereit (möglicherweise Verlust des Providerstatus?) und finanziell in der Lage sind, gegen die Feststellung der Bundesnetzagentur, der Verein sei Gewerblich und damit meldepflichtig, zu klagen. Das kann sich natürlich ändern, aber solange das niemand tut, hilft alles diskutieren nichts, solange sind Freifunk Vereine gewerblich und bei der Bundesnetzagentur Meldepflichtig. Und damit kommen wir wieder zur Ausgangssituation bei der wir erstmal davon ausgehen müssen, ab einer bestimmten Nutzerzahl unter diese hässliche Schnittstellen Regelung zu fallen.

Was mich interessieren würde ist, ob mal jemand bei der Bundesnetzagentur nachgefragt hat, wie die genauen Modalitäten aussehen. Also z.B. ob Freifunk Vereine nicht zufällig durch irgendeine Regelung, die wir übersehen haben, trotz der Einstufung als gewerblich von der Regelung ausgeschlossen sind. Und wenn dies nicht der Fall ist, welches Verfahren die Bundesnetzagentur zur Ermittlung der 10.000 Nutzer heranzieht (Zeitpunkt oder Zeitraum? Potentielle Nutzer, vertragliche Nutzer? Usw.).

Wenn diese Variablen bekannt sind, dann werden wir von einer eventuellen Anfrage in diese Richtung immerhin nicht ganz überrascht sondern haben uns im Idealfall etwas überlegt um keine Schnittstellen schaffen zu müssen. Und sei das eine finanzielle Rücklage für ein mögliches Verfahren.

3 „Gefällt mir“

Was Bedeutet den „Nutzer“?

Laut dieser Seite:
http://dejure.org/gesetze/TKG/3.html

  1. „Nutzer“
    jede natürliche oder juristische Person, die einen öffentlich
    zugänglichen Telekommunikationsdienst für private oder geschäftliche
    Zwecke in Anspruch nimmt oder beantragt, ohne notwendigerweise
    Teilnehmer zu sein;

http://www.brennecke.pro/178347/2-TMG-Begriffsbestimmungen

  1. ist Nutzer jede natürliche oder juristische Person, die Telemedien
    nutzt, insbesondere um Informationen zu erlangen oder zugänglich zu
    machen,

Wenn also die Zahl aller Nutzer jemals gemssen wird, könnte das schnell erreicht sein
Spannend wäre ob und wenn in welcher Zeiteinheit das bemmessen werden soll
Und wie wir diese Daten dann überhaubt messen sollen