Darf der Provider Freifunk untersagen?

Zumindest nicht ohne dass man dabei Probleme mit dem Datenschutz bekommt.

Hierzu ein Artikel von Reto Manz

Nunja - wenn ich mir mal eine Liste mache der IPs von allen Supernodes… hust

2 „Gefällt mir“

Wenn man sonst kein Hobby hat, …

1 „Gefällt mir“

Vielleicht mache ich ja mein Backup an einen Supernode über Port 10000 und einen FastD-Tunnel? Wer möchte mir da denn etwas nachweisen? :wink:

Nächste Phase: Telekom drosselt Freifunk-Supernodes. :wink:

Machen sie doch (indirekt). :wink:

(Da viele Supernodes bei Hetzner stehen und die beiden sich zanken, bekommt man eine direkte Anbindung ins Telekomnetz nur gegen Zusatzzahlung. In den Abendstunden ist es da sonst echt schnarchend langsam.)

Die Telekom-AGB verbieten nur, die komplette Leitung quasi unter falschem Namen zu benutzen oder damit Geld zu verdienen.

Dem Kunden ist es nicht gestattet, den Internet-Zugangstarif Dritten zum alleinigen Gebrauch zu überlassen oder an Dritte weiterzu vermieten.

2 „Gefällt mir“

Genau das geht recht einfach. Aber wie schon geschrieben steht. Die eigenen AGBSs prüfen und Anzeigen/Kündigungen sind bisher nicht bekannt.

1 „Gefällt mir“

Die Antworten kannst Du hier lesen:

Zusammenfassend:
Es würde sich für die Provider in mehrfacher Hinsicht nicht rechnen, dagegen aktiv vorzugehen

Zumindest weder finanziell, noch PR-technisch.
Weder als Sperre, noch als Drossel, noch als vorzeitige Vertragskündigung.

Wer anderes behauptet darf sich hier den Vorwurf von FUD gefallen lassen.
(Aber wer Freifunk aus anderen Gründen, z.B. wegen des damit geförderten ‚digitalen Maoismus‘ ablehnt oder weil er oder sie gern Hotspot-Verträge verkaufen möchte, der nimmt die Provider-AGB-Klamotte natürlich gern in die Contra-Freifunk-Argumentsliste auf.)

3 „Gefällt mir“

@adorfer: Wenn ich im zweiten Beitrag der Verschiebungsinfo folge, lande ich wieder hier. Gibt es woanders noch mehr Beiträge?

Nein. 20 Zeichen. 20

Okay, danke für die Info <asödklfjaösldkfj>

Gerade noch einmal nachgeschaut (Stand: 14.09.2015 - 19:55 Uhr):

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der 1&1 Telecom GmbH
[…]
D. BESONDERE BESTIMMUNGEN FÜR INTERNET-ACCESS BEI FESTNETZ- UND MOBILFUNK
[…]
2.Nutzung und Sicherheit
[…]
2.4 Die geschäftsmäßige (auch die unentgeltliche) Bereitstellung der Dienste an Dritte ist ohne ausdrückliche schriftliche Erlaubnis nicht gestattet (es darf somit z. B. kein öffentlicher HotSpot für den Internet-Access betrieben werden).

Du stellst ja auch keine Leistungen breit sondern nutzt die Internetleitung teilweise auch für ein VPN.

Über ein Hotspot kann jemand das Internet ohne Umwege nutzen.

Ich halte es für kontraproduktiv, hier FUD zu verbreiten.
Sobald es den ersten bestätigten Fall gibt, dass eine Kundin oder ein Kunde auf Grund dieser AGB-Klausel Nachteile und/oder Konsequenzen zu tragen hatte: Können wir gern darüber diskutieren.
Bis dahin machst Du Dich aber mit der Wiederholung solcher Dinge nur zum Büttel der Provider.

Ich verschiebe das mal nach Darf der Provider Freifunk untersagen? - #25 von adorfer

1 „Gefällt mir“

Danke für die Verschiebung, hier passt es vermutlich wirklich besser hin.

Leider passt dein Ton nicht. Bitte mäßige diesen. Das würde mich wirklich freuen. Ich weiß, dass wir in - für Freifunk - unruhige Zeiten geraten sind. Aber: Lass uns davon nicht zu sehr beeinflussen.

Mir vorzuwerfen zu deutsch Furcht, Ungewissheit und Zweifel zu verbreiten und mich als Büttel zu bezeichnen tut weh. Wir haben alle ähnliche Ziele. Be nice to each other stand überall auf dem Chaos Camp. Ein passender Spruch wie ich finde. Im übrigen musste ich beide Begriffe oben verlinkten Begriffe erst einmal nachschlagen und habe nicht das Gefühl, so gehandelt zu haben.

Du argumentierst ja häufig mit dem Wikipedia-Grundsatz AGF. Bitte behalte das bei, auch wenn ich dafür plädiere, nicht allzu viele Sitten von der Wikimedia-Bewegung zu übernehmen. Das bringt uns noch mehr besch****ne Stürme.

Ich glaube, auch Diskussionen im voraus bringen etwas. Jetzt lese ich aber erstmal diesen Text.

1 „Gefällt mir“

Man könnte auch argumentieren, dass man ja gar nicht den eigenen Internetanschluss teilt. Über diesen wird schließlich nur die VPN Verbindung zum Gateway aufgebaut. Das „geteilte Internet“ kommt dann ja vom jeweiligen Backbone … und eine VPN Verbindung aufzubauen dürfte ja wohl in jedem Vertrag erlaubt sein.

… so mal ganz naiv gedacht :wink:

Das ist dann aber wieder diese „Angst statt Freifunk“-Linie.
Solange es niemanden gibt, der von seinem Provider wegen so einer Klausel Post bekommt (oder auch nur eine Drosselung erfährt), solang ist es schlicht heisse Luft, die nur dazu dient, damit sich Leute die Köpfe heiß diskutieren, die auch sonst bei allem gleich gern wahlweise mit „versicherungstechnisch“ und „datenschutztechnisch“ rufen und dann ihre Gedankengebäude ausbreiten.

1 „Gefällt mir“

Da hast du wohl recht. Am Ende ist es den meisten Providern wahrscheinlich egal, weil der Traffic in der Gesamtmenge kaum auffällt.