Digital Services Act und was er für den Freifunk bedeutet

Bei der allfälligen Heise Lektüre stolperte ich heute über diesen Artikel: IT-Recht 2023: Was für Unternehmen dieses Jahr wichtig wird | heise online
Darin heißt es unter anderem:

Der DSA wird in Fachkreisen auch als „Biest“ bezeichnet, denn die Vorgaben sind sehr weitreichend. Neben Tech-Giganten dürften beispielsweise auch einzelne geschäftliche WLAN-Betreiber betroffen sein. Mit Abmahnungen bei DSA-Verstößen ist ab Februar 2024 zu rechnen. Diese Abmahnwelle könnte deutlich größere Ausmaße annehmen als die derzeitige bei der Verwendung dynamischer Google-Fonts.

aber auch

Der DSA sieht in den Regelungen zum Anwendungsbereich keine Ausnahmen für nicht kommerzielle Anbieter vor. Also dürften Mastodon und gegebenenfalls auch Wikipedia unter den Anwendungsbereich fallen.

und fragte mich was das jetzt genau für den Freifunk bedeuten möge?
Meinen ersten Recherchen zufolge ist mindestens eine Änderung des Impressums der Webseite (bzw. die Erstellung einer solchen) notwendig um einen Hinweis über die Kontaktpersonen für Behörden oder Nutzer bereitzustellen.
Ich denke der jährlich geforderte Transparenzbericht dürfte beim Freifunk nicht fällig sein, da es eine Ausnahme für Klein- und Kleinstunternehmen gibt (Artikel 15, Abs. 2).
Darüber hinaus ergeben sich meiner Ansicht nach keine Verpflichtungen für Freifunk-Anbieter.

Hat sich da jemand schon mal näher mit beschäftigt?
Immerhin scheint damit jetzt auch endlich mal aus europarechtlicher Sicht die Störerhaftung endlich vom Tisch zu sein.

Volltext der Verordnung: EUR-Lex - 32022R2065 - EN - EUR-Lex

Interessante Zusammenfassung: Der Digital Services Act tritt in Kraft: Neue Pflichten für digitale Vermittlungsdienste

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