[Diskussion] Außerordentlichen Mitgliederversammlung am 16.06.2018

Hallo Jan,

es hat Gespräche mit dem AG gegeben. Und zusätzlich ist ja auch noch der Notar involviert. Und dieser hat ja im Vorfeld die Wahl der Vorstandsmitglieder abgelehnt, da er eben dies nach der gültigen Satzung geprüft hat und somit die Eintragung nicht vornehmen will.

Ja Fehler passieren und sind menschlich. Und somit werden wir auf der MV 2018/2 den neuen Vorstand gem. der gültigen Satzung wählen.

Lieben Gruß
Der Reiner

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Hi Reiner!

Ja, die Fehler sind irgendwann in der Vergangenheit gemacht worden.

Für die Wahl kann man da im Nachhinein nichts mehr retten: Die Eintragung der Satzung im Vereinsregister hat konstitutive Wirkung, d.h. ganz egal was wir wie wirksam beschlossen haben, und selbst wenn die Änderungen aus 2015/2016 jetzt noch eingetragen würden: Im bei der MV im Januar 2018 galt die Satzung wie sie zu der Zeit im Vereinsregister stand. Da wird man nicht dran rütteln können. :frowning:

Von mir aus ist das Thema damit auch erledigt, retten können wir das eh nicht mehr. Ich möchte nur alle bitten, in Zukunft auf solche Sachen zu achten. Auch wenn es lästiger Formalkram ist, es bedeutet für alle Beteiligten unnötige Mehrarbeit, wenn man es nicht von Anfang an ordentlich macht.

Grüße,
Jan

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Folgenden Antrag habe ich soeben an vorstand@freifunk-rheinland.net abgeschickt:

Antrag zu TOP 7 zur Klärung der aktuell gültigen Satzung

Aus den vergangenen Mitgliederversammlungen gibt es möglicherweise
noch wirksame Beschlüsse, die Satzung zu ändern, die bisher nicht im
Vereinsregister eingetragen wurden.

Unmittelbar gültig ist immer die Satzung im Vereinsregister. Die
Änderungsbeschlüsse bleiben aber weiterhin bestehen und müssten vom
Vorstand eigentlich beim Vereinsregister zur Eintragung angemeldet werden.

Dem stehen aber praktische Hinternisse entgegen: Aufgrund von Formfehlern
ist die Anmeldung in der Vergangenheit fehlgeschlagen. Es ist unklar,
ob die Formfehler heilbar sind, oder ob die Beschlüsse von Anfang an
fehlerhaft waren. Zudem besteht teilweise sogar Unklarheit über den
Wortlaut der Beschlüsse.

Damit besteht aber die Gefahr, dass auch zukünftige
Satzungsänderungsbeschlüsse ungültig werden, da den abstimmenden
Mitgliedern nicht klar ist, auf Grundlage welcher ursprünglichen Satzung
die Änderungen vorzunehmen sind.

Daher bitte ich die Mitgliederversammlung, gegebenenfalls vor eventuellen
Satungsänderungen, folgenden Beschluss zu fassen:

„Alle Beschlüsse über Satzungsänderungen aus vergangenen
Mitgliederversammlungen, die noch nicht durch Eintragung im
Vereinsregister umgesetzt wurden, werden aufgehoben.“

Um die Rechtssicherheit zu garantieren, ist für diesen Beschluss
eine Mehrheit von drei Vierteln der abgegebenen Stimmen erforderlich, wie
dies auch für die zurückzunehmenden Beschlüsse der Fall war.

Damit ist, unabhängig von Wirksamkeit oder Anfechtbarkeit vergangener
Beschlüsse, eindeutig geklärt, dass die zur Zeit im Vereinsregister
eingetragene Satzung auch die Grundlage für spätere Satzungsänderungen
ist.

Um für den weiteren Sitzungsverlauf Klarheit zu gewährleisten, möge
die Mitgliederversammlung weiterhin beschließen, so dies nicht bereits
im Verlauf der Sitzung geschehen ist:

„Der Vorstand wird beauftragt, die zur Zeit im Vereinsregister
eingetragene Fassung der Satzung im vollständigen Wortlaut den
Sitzungsteilnehmern auf Papier zur Verfügung stellen sowie dem Protokoll
als Anlage beizufügen.“

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Hallo Zusammen,

ich schrieb Jannic schon. Ich werde diesen Punkt unter TOP 6 gerne einfügen, da er nicht zu TOP 7 passt.

Und die Satzung werden wir auf der MV auslegen!

Lieben Gruß
Der Reiner

Unterstützt.
Ansonsten würde ich es begrüßen, wenn wir -wie geplant- durch die Satzungskommission eine neue Satzung erarbeiten lassen „aus einem Guss“, so wie auf der letzten MV schon diskutiert.
Und das dann bei der nächsten ordentlichen (oder außerordentlichen) beschließen.

(Und eben nicht ein temporäres Flickwerk weiterbetreiben, was uns leider bisher wenig Glück beschert hat.)

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Ich bin da nicht 100% sicher, ob das nicht doch unter TOP 7 passt.
Angenommen mindestens einer der Satzungsänderungsbeschlüsse der Vergangenheit ist gültig gefasst worden. Dann ist seine Aufhebung doch wieder ein Satzungsänderungsbeschluss. (Daher auch meine Anmerkung, dass wahrscheinlich eine 3/4-Mehrheit nötig ist.)
Aber: Ob wir diesen Punkt nun in TOP 7 behandeln, oder davor einen neuen TOP einfügen, wird praktisch für den Ablauf der Versammlung keinen Unterschied machen. Und ich kann mir auch nicht vorstellen, dass es aus irgendeinem juristischen Grund wichtig ist. Falls es jemand besser weiß, bitte äußern! Ansonsten: Hauptsache es wird vor eventuellen anderen Satzungsänderungen behandelt.

Grüße,
Jan

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Ich finde den Ansatz gut nach Innen klarzustellen das alles was nicht eingetragen werden konnte es auch zukünftig nicht mehr wird und würde auch unterstützen den Antrag als eigenen TOP vor die Satzungsänderungen aufzunehmen. Registergerichte sind bei sowas oft bockig. Angedacht war seitenens des auf der Januar-MV designierten Vorstands den undefinierten Zustand dadurch zu heilen das man im Rahmen einer Novelle sowieso nur eine Neufassung in Gänze, keine Änderungen, vorsieht. Dem Vernehmen nach wird man aus diesem Kreise wohl dafür plädieren, sämtliche Satzungsänderungsanträge auf der Juni-MV gleich zu vertagen und der Arbeitsgruppe Satzungsnovelle einzureichen. Da die Januar MV ja offiziell die MV 2017 gewesen ist, wird in 2018 in jedem Fall noch mal eine reguläre MV fällig, auf der man dann die Satzung in Gänze neufassen kann (mein Vorschlag wäre auch das die AG modulare oder mehrere Vorschläge macht, aus der MV dann eine Variante wählen kann). Die Vorschläge sollten zuvor durch einen Fachanwalt geprüft werden.

Zur gültigen Satzung: ich habe die unter dem Menüpunkt Satzung auf der Website Wort für Wort mit einer frischen Auskunft des Amtsgerichts abgeglichen und hätte auch keinen anderen Stand mehr auf die Website gestellt, nichtmal eine Version des Notars. Mein Ansatz wäre, das wir zukünftig möglichst immer Mehraugenprinzip fahren von Protokollen bis Satzungsänderungen - man muss aber ehrlicherweise gucken inwiefern das langfristig aufrecht zu erhalten wäre. Das das PDF noch via Google auffindbar war, ist natürlich (m)ein Fehler gewesen.

Zum Streaming: persönlich bin ich da nicht so von angetan, weil das sofort Tür und Tor für unabgestimmte Aufzeichnungen bietet. Letztere finde ich insofern problematisch, als das man sich dann ob man will oder nicht anders verhält / selbst zensiert und ggf. nicht mehr offen über alle Dinge gesprochen werden kann. Gegen eine Aufzeichnung als Arbeitshilfe für den/die Protokollanten/-in hätte aber denke ich niemand etwas.
Desweiteren würde ich gern einbringen das wir dringend mehr Beteiligung (gerade auch von den kritischen Geistern) auf den MVs brauchen - auf der letzten waren grad mal knappe 10% der Mitglieder - und vlt. die Hälfte jener die hier im Forum zu FFRL-Themen schreiben - für ein zentrales Entscheidungsorgan halte ich das für bedenklich.

Cheers,
Arwed

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Damit ihr eine Vorstellung davon habt, was auf der aoMV passieren wird:

TOP 7: Satzungsänderungsanträge
Bis zum 1. Juni 2018 sind keine Satzungsänderungsanträge eingegangen.
Die Arbeitsgruppe Satzungsnovelle wird bis zur regulären MV im November Änderungsvorschläge zur Satzung erarbeiten. Ich hoffe, wir können nach dem Grundsatz „publish early publish often“ Änderungsvorschläge ausreichend früh hier zur Diskussion stellen.

TOP 8: Wahl der Vorstandsmitglieder
Für die Wahl zum Vorstand nach gültiger Satzung stellen sich die von euch im Januar gewählten Menschen wieder auf:

    1. Vorsitzender: Philip Berndroth
    1. Vorsitzende: Alice Wiegand
  • Schatzmeister: Daniel Müllers (kann leider am Samstag nicht persönlich dabeisein)

Wir möchten gerne als Team an der Stelle weiterarbeiten, an der auch uns die Gemengelage rund um Satzung und ungültiger Wahl etwas aus dem Konzept gebracht hat. Erste Maßnahme des neuen Vorstands wäre die Berufung von takt und arwed gemäß § 4, Abschnitt II, Ziffer 6 der Satzung für die Bereiche Technik und Mitgliederverwaltung. Beide wurden von euch im Januar gewählt, leisten hervorragende Arbeit und wir möchten auf keinen von ihnen in der Vorstandsarbeit verzichten.

Natürlich sind weitere Kandidaturen möglich.

Wenn ihr Fragen zum Ablauf der aoMV oder zu unseren Ideen und Plänen habt, lasst es uns wissen.

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Ich beglückwünsche die nun (hoffentlich) valide gewählten ersten und zweiten Vorsitzenden und den neuen Finanzvorstand und wünsche viel Erfolg bei dem was nun getan werden kann.
Außerdem freue ich mich, dass hinsichtlich der Satzung Klarheit geschaffen wurde und die Satzungskommision nun ihre Arbeit aufnehmen kann.
Habt vielen Dank.

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Ich kann @adorfer nur beipflichten, und möchte mich zusätzlich noch für die sehr angenehme Atmosphäre bei der MV bedanken. Statt irgendeinen Unmut über die zusätzliche Anreise zu äußern, haben alle konstruktiv mitgespielt, und die Versammlung rasch über die Bühne gebracht. So konnten wir anschließend noch gemütlich in der Sonne sitzen und gemeinsam ein wenig über zukünftige Aktivitäten nachdenken.
Dankeschön und weiter so!

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Und natürlich gibt es auch ein Protokoll: Protokoll aoMV Juni 2018 – Freifunk Rheinland e.V.
Vielen Dank an @gbAc, der direkt nach der Versammlung unter Beobachtung der letzten MV-Teilnehmer das Protokoll fertiggestellt hat.

Bei der Gelegenheit habe ich auch ältere Protokolle ins Wiki übertragen, damit die Historie erhalten bleibt: Kategorie:Protokoll MV – Freifunk Rheinland e.V.

Es fehlt noch das Protokoll vom 25.03.2012 aus dem Saffrans in Düsseldorf. Kann da wer aushelfen?

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Hallo Zusammen!

Die letzte MV war erfolgreich und die Änderungen im Vorstand sind jetzt auch offiziell beim Amtsgericht eingetragen worden.

Danke für die Unterstützung von allen Seiten!
Weiter geht’s…

Viele Grüße,
Philip

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