Einverständniserklärung für Remote-Zugriff per SSH

Hallo zusammen,

bin mir gerade unsicher, in welches Unterforum meine Frage am besten passt. Wer sich sicher ist, darf mein Posting gerne verschieben. :smile:

Frage: existiert schon irgendwo ein Formular für eine Einverständniserklärung für den Remote-Zugriff per SSH auf einen FF-Router, den man aufgestellt hat?

Ein unterschriebenes Dokument ist im möglichen Streitfall sicherlich gut, denn immerhin bekommt man durch den SSH-Zugang Zugriff auf Teile des Netzwerkes des Knoten-Betreibers.

Falls es noch kein fertiges Formular gibt, interessiert mich natürlich auch Eure Meinung zu dem Thema!

Viele Grüße,

Stefan

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Danke für den Anstoß. So ein Dokument benötigen wir wirklich. Da sollten nicht nur Verantwortlichkeiten und Commitments zu (ethischen) Grundsätzen enthalten sein, sonder auch ganz banal überhaupt die Benennung der beteiligten Partner genannt werden.

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bisher hat der mündliche Weg der Einverständniserklärung geklappt. Allerdings mache ich das auch nur bei Leuten im näheren Bekanntenkreis, die ich einschätzen kann. Würde ich auch nicht bei jedem machen wollen, sonst werde ich irgendwann zum unbezahlten Servicetechniker :slight_smile:

Mal naiv gefragt: Ist es wirklich notwendig und vor dem Hintergrund möglicher rechtlicher Folgen ratsam, als externe Person per remote SSH-Zugriff auf Knoten in fremden Netzwerken zu haben? Ich denke da vor allem an Knoten, die in Ämtern oder anderen staatlichen Einrichtungen stehen.

Wenn ich mich richtig erinnere, gab es vor kurzem einen Fall, bei dem jemand den SSH-Zugang für eigene Zwecke missbrauchte und dies führte zu schlechter PR für Freifunk. Ob inzwischen auch rechtliche Schritte eingeleitet wurden, weiß ich nicht.

Du hast recht. Fernzugriff sollte man allein aus Eigennutz so wenig wie möglich haben.

Man stelle sich vor, irgendein Hacker macht (unabhängig von Freifunk) das Netzwerk auf und stellt Schaden an. Wenn man da einen Freifunkknoten mit Fernzugriff stehen hat, ist man in diesem Fall natürlich erstmal sofort der Hauptverdächtige… Und alle Informationen/Logs, die jemanden entlasten könnten, sind bei der betroffenen Partei vorhanden, man kann also befürchten sogar zum Sündenbock gemacht zu werden…

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Dann kannst Du den Thread hier für Dich schließen (oder einen neuen Eröffnen mit diesem Thema).

Ich hätte wirklich Interesse an so einem Stück Papier, welches ich nutzen kann in der konkreten Situation.

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Meine Nachfrage war nicht per se gegen so ein Dokument gerichtet. Ich hinterfrage lediglich, ob ein regulärer Remote-Zugang zu fremden Netzwerken der beste Weg ist, da es durchaus ernst zu nehmende Risiken gibt. Mein Gefühl sagt mir, dass es in den meisten Situationen besser wäre, zu Fuß vorbei zu schauen.

Letztendlich kannst Du machen, was Du möchtest. Mir ist nur die Außenwahrnehmung von Freifunk wichtig.

P.S.: Mir zu empfehlen, was ich alles tun kann, ist wirklich schlechter Stil und trägt nicht zu einer sachlichen Diskussion bei.

Dann bist Du hier im falschen Thread. (Die Funktion „Mit verknüften Thema antworten“ befindet sich rechts von jeweiligen Postings. Zudem gibt es (SuFu benutzen bitte) schon mehrere Threads zu genau dem von Dir angesprochenen Thema.
Hier jetzt nochmal diese Nebelkerze zu werfen ist -und das ist eben mein Eindruck- schlechter Stil)

Tipp:

http://forum.freifunk.net/t/sicherheitsaspekte-beim-aufstellen-von-freifunk-routern/933

Alles klar, dank Dir. Ich wusste nicht, dass das schon ein so viel diskutiertes Thema ist, da ich mich hier wenig aufhalte.

Ich ringe ein bisschen mit den Formulierungen - es soll ja so vage bleiben, dass das auch jemand unterschreibt. Wie machen das Hersteller von anderen Anlagen mit Fernzugriff?

Hab mal was getippert. Anmerkung zur Sicherheit: Bin kein Jurist, aber das ist ja auch nicht als Vertrag o.ä. gedacht…

Hiermit stimme ich, [Name des Aufstellers] (nachfolgend als Aufsteller bezeichnet), zu, dass folgende unten genannte Personen (nachfolgend als Administratoren bezeichnet) einen Fernwartungs-Zugriff (root-Zugang per SSH) auf meinen Freifunk-Router erhalten.

Ich wurde darüber aufgeklärt, dass durch diesen Zugang theoretisch alle gewöhnlich aktivierten Sicherheitsmaßnahmen der Freifunkfirmware umgangen werden könnten, und daher Zugriff auf das lokale Netzwerk möglich ist, genau so als wäre ein Computersystem unter der Kontrolle der Administratoren dort vorhanden.

Desweiteren versichere ich hiermit, dass ich befugt bin, Entscheidungen bezüglich der IT im lokalen Netzwerk zu treffen.

Die Administratoren verpflichten sich, nur Wartungsaufgaben durchzuführen, die für den ordnungsgemäßen Betrieb des Freifunk-Knotens im Freifunk-Netz notwendig sind. Insbesondere dürfen keine anderen Geräte im Heimnetz beeinträchtigt, manipuliert, ausgespäht oder auf sonstige Weise bösartig beeinflusst werden. Desweiteren darf ohne weitere Rücksprache und Genehmigung des Aufstellers nicht versucht werden, Firewalls oder andere Beschränkungen im Heimnetz zu umgehen, auch wenn dies für Verbindungen des Freifunkknotens in das Internet notwendig sein sollte. Alle Administrationsaufgaben werden von den Administratoren immer nach bestem Wissen und Gewissen durchgeführt.

Die Administratoren sind verpflichtet, bei Verlust oder Diebstahl der Zugangsinformationen unverzüglich den Aufsteller zu kontaktieren, sodass der Zugriff widerrufen werden kann.
Der Aufsteller ist im Gegenzug verpflichtet, unter der nachfolgend stehenden Kontaktadresse zeitnah erreichbar zu sein, und den SSH-Zugang bei Aufforderung zu widerrufen oder den Knoten abzuschalten. Bei Wechsel der Kontaktadresse ist dies den Administratoren daher ebenfalls mitzuteilen.

Die Fernwartung erfolgt als nachbarschaftlicher Gefälligkeitsdienst. Es entstehen keine Ansprüche auf Verfügbarkeit des Freifunkknotens oder Umsetzung von Administrationsaufgaben gegen die Administratoren.
Der Aufsteller oder jeder einzelne der beteiligten Adminstratoren dürfen jederzeit diese Vereinbarung aufkündigen, indem der SSH-Key vom Knoten entfernt wird (möglich z.B. über den Konfigurationsmodus). Jeder Administrator darf dabei nur seinen eigenen SSH-Key entfernen, es seie denn es liegt explizite Erlaubnis des jeweiligen Administrators oder des Aufstellers vor. Der Aufsteller wird gebeten, die Administratoren bei Entfernung eines Schlüssels formlos zu informieren, um eine zeitaufwändige Fehlersuche aufgrund eines plötzlich nicht mehr funktionierenden Zugangs zu vermeiden. Administratoren mit hinterlegtem Schlüssel dürfen ohne Rücksprache und schriftliche Genehmigung des Aufstellers keine weiteren Schlüssel hinterlegen.

Ansprechpartner:
[Allgemeine Kontakt-E-Mail und Telefonnummer der Community]
[Kontaktadresse des Aufstellers für Notfälle, E-Mail, Telefon, …]
[Administrator 1] [E-Mail] [Telefon] [SSH-Key(-Fingerprint)]
[Administrator 2] [E-Mail] [Telefon] [SSH-Key(-Fingerprint)]

Unterschrift Aufsteller
Unterschrift Administrator 1
Unterschrift Administrator 2

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Lese ich morgen in Ruhe durch und schreibe meine Meinung. Bin gerade zu müde und muss ins Bett. :wink:

Ich habe mal selbst etwas bzgl. Haftungsausschluss und Fernwartungszugriff formuliert und bei letzterem einige wenige Zeilen von dir übernommen. Ich habe dabei alles etwas offener und weniger präzise formuliert um inbesondere vor Ansprüchen der Aufsteller noch besser gefeit zu sein. Auch das theoretische Sicherheitsproblem durch den SSH-Zugriff muss man natürlich erwähnen, aber auch dies am besten etwas vager, m.E. Ansonsten unterschreibt das doch kein Mensch . insbesondere nicht ein technischer Laie. Ich lasse meinen Vorschlag gerade durch einen Juristen gegenlesen, mal sehen, was dieser sagt. Eventuell kommt ja etwas überregional brauchbares bei raus. Versprechen kann ich jedoch nichts.

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Bringt es etwas, oben drüber eine TLDR-Sektion zu setzen, die nochmal zusammenfasst, was unten ausugeführt wird a la
„Die Unterschreibenden verpflichten sich, nach Bestem Wissen und Gewissen zu handeln, den Zugang ausschließlich für Wartungszwecke zu nutzen und insbesondere nichts auszuspionieren und keine Änderungen am Kundennetz ohne Rücksprache mit dem Standortverantwortlichen vorzunehmen.“

Ich habe vor einer gefühlten Ewigkeit mal einen Zettel genutzt. In den letzten Jahren dann wieder nur mündlich.
Der Textbaustein von damals, mit dem der Admin auf der sicheren Seite ist, und der Betreiber keine Angst hat, dass es eine 24/7-Überwachung gibt:

Der zuständigen Administrator ist berechtigt, unter Wahrnehmung der Bestimmungen zum Datenschutz (u.a. keine Weitergabe), eine Verbindung zu den IT-Systemen [ggf. durch Freifunk-Knoten ersetzen] herzustellen, und die IT-Umgebung zu analysieren und zu bearbeiten. Jedoch nur soweit dies erforderlich ist:

  1. zur Gewährleistung eines ordnungsgemäßen Systembetriebs,
  2. zur Ressourcenplanung und Systemadministration,
  3. für das Erkennen und Beseitigen von Störungen sowie
  4. zur Aufklärung und Unterbindung rechtswidriger oder missbräuchlicher Nutzung
    Für Belange der Befugnisse der Strafverfolgungsbehörden gelten die Bestimmungen des Datenschutzgesetzes. [Letzten Satz ggf. raus nehmen]
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Danke für Eure Vorschläge! Werde daraus ein Formular basteln. Der Text von @yayachiken ist gut, aber müsste IMHO noch etwas allgemein verständlicher sein. Die meisten Menschen wissen nicht, was SSH ist. Ich werde mich mal dran versuchen.

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Wie ist denn hier der Status? Übermorgen wäre genau so ein Papier hilfreich, wenn wir Router auf dem Bürgertag rausgeben…

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Nimm doch meinen Text und geh da genau mit den Leuten noch einmal alles durch.

Das Dokument hat keinen anderen Zweck als dass der Benutzer versteht, was es mit dem SSH-Key auf sich hat, und dass er seine Unterschrift drunter setzt, dass er es verstanden hat. Da sollte mindestens alles drinstehen, was ich erwähnt habe, vermutlich eher noch mehr, weil ich sicher was vergessen habe. Das Dokument soll nicht einfach nur vom Benuter abgenickt werden. Ausnahme würde ich auch nur für Verwandte oder gute Freunde machen, wo man sich eh gegenseitig vertraut. Oder für berufliche Beziehungen, wenn man als Admin sowieso die ganze IT schon macht.

Und: Das von mir entworfene Dokument ist keine rechtliche Absicherung oder so. Das müsste sicherlich ein IT-Anwalt fertig machen, weil es da sicherlich viele Fallstricke gibt. Ich vermute, dass du mit der Existenz eines solchen Dokuments rechtlich schlechter da stehst als ohne… Es geht hier wirklich nur darum festzuhalten, dass der Benutzer verstanden hat, dass du wirklich ein potentielles krasses Sicherheitsrisiko bzw. Kuckucksei installierst, und wo genau das Risiko liegt. Das Dokument unter Bewahrung der Aussagen allgemeinverständlicher machen halte ich für sehr positiv, aber bitte nicht „dümmer“ mit weniger Infos machen.

Hier mein Vorschlag:

Der zuständigen Administrator ist berechtigt, unter Einhaltung aller relevanter gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere bezüglich des Datenschutzes, eine Verbindung zum Freifunk-Router herzustellen, um dessen Einstellungen zu analysieren und zu bearbeiten. Jedoch nur soweit dies erforderlich ist:

  1. zur Gewährleistung eines ordnungsgemäßen Systembetriebs,
  2. zur Ressourcenplanung und Systemadministration sowie
  3. für das Erkennen und Beseitigen von Störungen.

Dazu legt der Administrator entweder ein Passwort fest oder befestigt ein digitales Schloss an der Zugangstür des Routers, zu der nur er den kryptografischen Schlüssel besitzt. Passwort oder Schlüssel dürfen nicht weitergegeben werden.

Diese Vereinbarung ist freiwillig und kann jederzeit durch den Besitzer des Freifunk-Knotens widerrufen werden.

Eine Haftung ist ausgeschlossen.

Name Freifunk-Router: ___________________________

Name Besitzer: ___________________________ Unterschrift: _______________

Name Administrator: ___________________________ Unterschrift: _______________

(Kontaktdaten der jeweiligen Community einfügen)

Es soll aber nicht darum gehen, irgendwie sich rechtlich abzusichern sondern primär darum, dem Aufsteller klar zumachen, was es bedeutet, einen SSH-Key zu hinterlegen!

Also dass du einen Rechner mit Adminzugang in deren Netzwerk stellst, alle Sicherungen der Freifunkfirmware umgehen kannst, und dementsprechend auch quasi unbeschränkten Zugriff auf das lokale Netz hast! Wenn der Betreiber das nicht versteht, ist das Hinterlegen eines SSH-Keys definitiv nicht zulässig. (Dafür hat zB der VfN NRW hier schon ordentlich Mecker gekriegt)

Das ist die Quintessenz auch meines Textes oben, der Rest ist nur Geschwurbel zur Präzisierung, was tatsächlich gemacht werden soll und darf. (Weil „Ich kann alles in deinem Netz machen, und dich hacken wie ich lustig bin, mach ich aber schon nicht“ niemand unterschreibt :slight_smile: )

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