Ich habe vor einer gefühlten Ewigkeit mal einen Zettel genutzt. In den letzten Jahren dann wieder nur mündlich.
Der Textbaustein von damals, mit dem der Admin auf der sicheren Seite ist, und der Betreiber keine Angst hat, dass es eine 24/7-Überwachung gibt:
Der zuständigen Administrator ist berechtigt, unter Wahrnehmung der Bestimmungen zum Datenschutz (u.a. keine Weitergabe), eine Verbindung zu den IT-Systemen [ggf. durch Freifunk-Knoten ersetzen] herzustellen, und die IT-Umgebung zu analysieren und zu bearbeiten. Jedoch nur soweit dies erforderlich ist:
- zur Gewährleistung eines ordnungsgemäßen Systembetriebs,
- zur Ressourcenplanung und Systemadministration,
- für das Erkennen und Beseitigen von Störungen sowie
- zur Aufklärung und Unterbindung rechtswidriger oder missbräuchlicher Nutzung
Für Belange der Befugnisse der Strafverfolgungsbehörden gelten die Bestimmungen des Datenschutzgesetzes. [Letzten Satz ggf. raus nehmen]