FBWA-Kanäle 149-169 für Freifunk?

Hallo,

interpretiere ich https://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Downloads/DE/Sachgebiete/Telekommunikation/Unternehmen_Institutionen/Frequenzen/Allgemeinzuteilungen/2017_34_Broadband_Fixed_Wireless_Access_BFWA.pdf richtig, dass bei der BNetzA als Internet-Provider angemeldete Freifunkgruppen die FBWA-Kanäle 149-169 ohne spezielle Zuteilung bzw. Anmeldung nutzen können?

In Anbetracht des bei vielen Freifunk-Communities bestehenden Dokumentationsdefizits könnte dieser Satz spannend werden:

Der Bundesnetzagentur sind gemäß § 64 TKG auf Anfrage alle zur Sicherstellung einer effizienten und störungsfreien Frequenznutzung erforderlichen Auskünfte über das Funknetz, die Funkanlagen und den Funkbetrieb, insbesondere Ablauf und Umfang des Funkverkehrs, zu erteilen. Erforderliche Unterlagen sind bereitzustellen.

hi

zudem reicht es nicht, als Provider gemeldet zu sein, man muss in dieser Meldung zusätzlich angeben das man die Frequenzen nutzen will und dazu auch alle Städte und kreisfreien Städte angeben (oder falls man schon gemeldet ist, eben nachmelden) wo man diese Frequenzen nutzen möchte.
Ich hab dies bei meiner Providermeldung auch mit angegeben und war gar kein Problem, wurde ohne Rückfrage akzeptiert und nutze diese Frequenzen nun recht gerne. Wobei man beachten muss das manche Geräte (speziell sind mir hier die Nanobeams von Ubiquiti aufgefallen) auf den Frequenzen wirklich ganz mieß funktionieren, die 6db mehr gehen da durch die hohe Frequenz direkt wieder flöten (bei den Nanobeams sogar noch mehr). Andere Geräte (Powerbeam, Rocket 5AC airprism gen2) tun dagegen wunderbar:

Wer solche Stecken hat, kann ich das nur empfehlen. Der Engpass hier ist aktuell das Ethernetkabel an der 400er Powerbeam, aus irgendeinen Grund macht das nur 100Mbit und an den Standort kommt man nur recht selten ran. Die 100Mbit bekomme ich aber recht gut voll (mit 20MHz Kanalbreite!)

mfg

Christian

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