Fragen zur Anonymität des Knotenbetreibers

Hallo zusammen,

ich würde jetzt auch gerne einen Knoten im Raum Aachen mit einem WR841N aufmachen, weil mich die Idee des Freifunks wirklich fasziniert. Wie wahrscheinlich viele andere, frage ich mich aber, wie groß das Restrisiko bzgl. Abmahnung oder, noch schlimmer, Hausdurchsuchungen durch die Polizei ist, wenn man einen Knoten betreibt. Nach meinem Verständnis (bitte korrigiert mich) laufen alle Verbindungen ins Internet über das Mesh-VPN und es ist daher erst einmal nur die IP des anerkannten Providers Freifunk Rheinland zu sehen. Falls dort Abmahnungen von einschlägigen Kanzleien eingehen, werden diese mit dem Verweis auf das Providerprivileg einfach zurückgewiesen. So weit so gut!
Jetzt würde mich aber interessieren, wie Freifunk Rheinland mit Anfragen seitens der Strafverfolgungsbehörden umgeht, die gerne wüssten, wer einen bestimmten Knoten betreibt. Wäre da technisch eine Zuordnung möglich? Gibt es Präzedenzfälle?