Freifunk Rheinland e.V. als Provider

Hallo Mit-Freifunker,

wir in der kleinen Community Unna sind aktuell in Gesprächen mit der Kreisverwaltung um Freifunk in allen Gebäuden des Kreises anbieten zu können. Speziell geht es vor allem um die Wartebereiche (ca. 60 Bereiche im gesamten Kreis Unna).

Technisch sind wir uns im Grunde auch schon einig und dazu gibt es auch sehr wenig Fragen.

Allerdings möchte der Kreis bzw. die Kreisverwaltung auf keinen Fall in der Zeitung mit der Schlagzeile „Kreis Unna wird Urheberrechtsverletzung vorgeworfen“ erscheinen. Ich habe dabei auf das Providerprivileg sowie das Setup mit dem Autonomen System des Freifunks verwiesen. Das wurde auch soweit verstanden.
Dennoch möchte die Kreisverwaltung das ganze gerne in irgendeiner Art und Weise schriftlich haben. Sprich sowas wie „Der Freifunk Rheinland e.V. ist Eigentümer des Autonomen Systems 201701 und tritt der Freifunk Gemeinschaft gegenüber als Zugangsprovider auf.“

Meine Hoffnung ist nun, dass diese Art Bitte bereits von woanders schon aufgekommen ist und es sowas in der Art bereits irgendwo gibt. Gesucht habe ich zu dem Thema aber nichts passenden gefunden. Kann jemand was dazu sagen? Gibt es für solche Fragen vielleicht auch einen konkreten Ansprechparter?

Gruß,
Stefan

Antwort auf Anfragen der Art „wir brauchen vom Verein was schriftlich zur Providerhaftung“ wurden in der Vergangenheit stets sinngemäß mit „gibt nicht“ und „die suchen sowieso nur einen Vorwand, eine kommerzielle Lösung zu fahren. Und wenn wir den ausräumen, dann kommt erfahrungsgemäß gleich der nächte vorschobene Grund.“

siehe z.B. hier Euren Dortmunder Nachbarn: (ich verlinke diesmal nur einen Thread)

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Wie sich der FFRL da im Detail verhält weiß ich nicht.

Ich kann nur die Geschichte aus Münster erzählen. Wir haben einer Unterbehörde der Stadt das mal so angeboten. Die haben ewig rumgedruckst und wollten nicht über ihren Schatten springen, wollten Freifunk haben sich aber nicht getraut, und dann wurde halt klar gesagt, dass sie einen Vertrag mit der Haftungsübernahme wollen. Und dann haben wir vom FFI beschlossen, das ausnahmsweise zu machen, weil wir das Risiko für begrenzt hielten.

Also haben wir gesagt, sucht euch was aus den AGBs der kommerziellen Anbieter zusammen und dann unterschreiben wir das. Und nach ein bisschen wühlen in den AGBs des kommerziellen Anbieter, der so ähnlich klingt wie ein Hotspot, ist denen ziemlich die Kinlade runtergefallen, wie wenig da eigentlich drin steht. Dass da nämlich nirgendwo wirklich eine Haftungsübernahme drinsteht. Durch die Aktion haben die betreffenden dann erstmal gelernt, dass ihr toller Rahmenvertrag mit dem kommerziellen Anbieter gar nicht so toll ist. Ende vom Lied, ging dann auch ohne.

Technisch ist so eine Übernahme auch schwierig. Dass das VPN versagt, ist ziemlich unwahrscheinlich. Das einzige Risiko ist, dass jemand einen AP ohne Passwort direkt in den DSL-Router steckt. Und sie gegen Dummheit abzusichern ist schwierig bis unmöglich. Da muss man einfach aufklären, dass der DSL-Router in einem abgeschlossenen Raum stehen muss.

Und dass eine über das Netz begangene Urheberrechtsverletzung niemals auf einen Standort zurückgeführt werden kann, ergibt sich aus dem Datenschutzgesetz, dass nicht unnötig Daten gespeichert werden dürfen. Eventuell kann man das nochmal schriftlich zu Protokoll geben.

Außerdem müsstet ihr den Vertrag auch mit eurem lokalen Verein machen. Der FFRL ist nur der Upstreamprovider, ihr seid der Provider vor Ort.

Viele Grüße
Matthias

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OK, danke… Dann bin ich mal auf das nächste Treffen mit der Kreisverwaltung und deren Reaktion gespannt. Werde das .tex Dokument mal auf unseren Fall anpassen und mitnehmen. Dann mal weitersehen…

In der allgemeinheit kann ich den Punkt „Die suchen nur einen Grund zu ablehnen“ nicht bestätigen. Im Gegenteil: Es wurde bereits Hardware angeschafft, konfiguriert etc. Auch hat der Kreistag in seinem Antrag/Beschluss direkt auf Freifunk hingewiesen (siehe auch https://security.kreis-unna.de/sessionnet/bi/getfile.php?id=6221017&type=do& TOP 6). Es gibt da also durchaus Willen bzw. ein Bekenntniss zu Freifunk. Nur leider auch gewisse Ängste.

P.S.: Der lange Zeitraum zwischen Beschluss und Umsetzung ist vor allem der Budgetplanung und im Anschluss eben dem Anschaffen der Hardware geschuldet…

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Früher konnte man in so Fällen auf die Liste aller registrierten Telekommunikationsdiensteanbieter auf der Homepage der BNetzA verweisen. Mittlerweile steht dort aber ein fetter Disclaimer, das dies nicht automatisch als Freistellung von der Störerhaftung gilt.

Das ist ja ein interessantes Detail! Meinst du die Liste die hier ganz unten ist? Ich sehe da keinen Disclaimer.

So oder so: Hilfreich dürfte das durchaus sein. Danke für den Hinweis.

der steht direkt im PDF ganz oben.
Ist mir bisher gar nicht aufgefallen.

Aber in welchem Fall kann bitte ein Provider als Störer haften…

Naja du hast dich nur als Provider gemeldet. Ob du tatsächlich einer bist und damit auf haftungsbefreit bist, hängt von deiner Geschäftsführung ab. So verstehe ich das.

Aber ja, der Hinweis scheint sich aktuell nur im PDF zu finden. Komisch, ich hatte mal im Kopf das sie es dick/rot auf ihrer Website erwähnt hätten. Entweder es wurde geändert oder mich trübt meine Erinnerung.

klingt nach dem Hintergrund des Hinweises, ja.
Wobei es wohl auf die große Mehrheit der eingetragenen zutrifft, dass Sie auch wie Provider handeln.

Dich trübt deine Erinnerung nicht, es stand da mal.

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Gilt weiterhin!

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Heute einen weiteren Termin gehabt. Auch ohne eine entsprechende „Stellungnahme“ woll es weitergehen. Sie versuchen da jetzt über die eigene Rechtsabteilung eine Einschätzung zu bekommen. So gesehen hattet ihr recht: Wenn die involvierten Personen wollen geht es auch so. Wenn nicht, würde so ein Zettel vermutlich auch nicht weiterhelfen.

Desweiteren suchen sie jetzt andere Kommunen in NRW die in ihren Gebäuden (selbst) Freifunk anbieten. Ziel ist sowas wie „Stadt XYZ macht das ja schon viel länger als wir“. Das passt thematisch aber nicht mehr so recht hier in den Thread. Werde also einen neuen Thread aufmachen.

Danke für alle Antworten. :slight_smile:

Als Vorzeigereferenz in NRW kann man unter anderem Dülmen oder Oelde nennen. Falls du noch Beispiele brauchst.

Viel Erfolg!

Grüße
Matthias

Kurze weitere Einschätzung:

  1. das FFRL-Modell ist seit 3 (und mehr) Jahren ein erfolgreiches, erprobtes Konzept, welches bislang weder bei privaten, noch bei gewerblichen, noch bei kommunalen Mitwirkenden juristische Probleme in Form von „Abmahnungen“ oder gar „Strafzahlungen“ (gleich welcher Form) gebracht hätte. Es gibt auch keine „eingestellten“ oder „schwebende“ Verfahren.
    Viele tausend Knoten in Betrieb mit zigtausend täglich aktiven Nutzenden, in vermutlich allen nur denkbaren „Installationsszenarien“ (egal ob nun installationstechnisch, oder von der Trägerschaft oder der 'Uplink-Spende"): Und nirgends Probleme. Es könnte fast mißtrauisch stimmen.

  2. Wer die AGB-Formulierungen der kommerziellen Marktbegleiter (egal ob nun Hotspot-Anbieter oder Hotspot-Optionen bei Großprovidern) von einem Juristen prüfen lässt: Da ist mehr als einmal bei herausgekommen, dass diese gewerblichen Anbieter nur dafür garantieren, dass ihre Geräte Strom benötigen zum Betrieb… aber keine fassbaren Garantien für „Störerhaftung“ anbieten, ausser der Behauptung das zu tun, aber eben nirgends in den AGB einzulösen.

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Viele zehntausende würde ich sogar sagen.

Noch ein anderer Punkt warum Haftung schwierig ist: VPN mit ein paar simplen Routingregeln, die verhindern, dass wenn die VPN-Verbindung zusammenbricht, die Pakete über die DSL-Leitung rausgehen, versagt nie.

Der Grund, warum trotzdem niemand eine Garantie aussprechen will, ist dass man nicht verhindern kann, dass jemand ein Gerät direkt an den Anschluss klemmt.

Da müsste der Hotspot-Anbieter schon DSL-Anbieter ein und die gesamte Leitung absichern. Das tut aber so meines Wissens nach nichtmals die Telekom.

Ist in dem konkreten Fall aber tatsächlich so: Der aktuelle Hotspotbetreiber bietet auch DSL Anschlüsse an. Der Hotspot-Router gehört dem Anbieter und läuft über eine eigene DSL/Telefonleitung. Da kann man nichts falsch anschließen oder so.

Okay, das war mir noch nicht bekannt. Ist dann die Frage, zu welchen monatlichen Preisen er das anbietet.

Kann ich dir sagen: 150€ Einrichtung, 20€/Monat im Betrieb, bei Bedarf pro zusätzlichen AP 50€ Einrichtung und 5€/Monat (keine Ahnung ob man als Kunde die notwenigen Kabel selbst legen muss…Gehe ich bei dem Preis allerdings von aus).

Für Sicherheitsparanoiker eine solide Option. Bei Freifunk geht es ja darum, vorhandenes Internet zu teilen.

Danke für die Infos.

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