Freifunk und die Strafverfolgung

Hier gibt es gleich mehrere Missverständnisse. Freifunk ist kein Anonymisierungsdienst und arbeitet im Rahmen seiner gesetzlichen Pflichten als Verein und Provider mit Strafverfolgungsbehörden zusammen. Dabei liegt allerdings der Fokus auf die Feststellung des eigentlichen Täters, nicht der stellvertreterischen Inpflichtnahme eigentlich unbeteiligter Dritter wie einzelner Anschlussinhaber.

Freifunk steht auch den eigenen Mitarbeitern / Gästen zur Verfügung. Damit kann von einer ständigen Alleinnutzung Dritter nicht die Rede sein.

Der Schlüssel ist natürlich wie immer einen Anwalt zu finden, der Freifunk toll findet und das in die richtigen Worte kleidet um die Anwälte zu kontern, die Freifunk doof finden.

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