Freifunk und die Strafverfolgung

Abgetrennter Thread zur allgemeinen Diskussion der Strafverfolgung und Freifunk, damit @gomaaz weiter aus Wickede berichten kann. :wink:

2 „Gefällt mir“

Hier gibt es gleich mehrere Missverständnisse. Freifunk ist kein Anonymisierungsdienst und arbeitet im Rahmen seiner gesetzlichen Pflichten als Verein und Provider mit Strafverfolgungsbehörden zusammen. Dabei liegt allerdings der Fokus auf die Feststellung des eigentlichen Täters, nicht der stellvertreterischen Inpflichtnahme eigentlich unbeteiligter Dritter wie einzelner Anschlussinhaber.

Freifunk steht auch den eigenen Mitarbeitern / Gästen zur Verfügung. Damit kann von einer ständigen Alleinnutzung Dritter nicht die Rede sein.

Der Schlüssel ist natürlich wie immer einen Anwalt zu finden, der Freifunk toll findet und das in die richtigen Worte kleidet um die Anwälte zu kontern, die Freifunk doof finden.

5 „Gefällt mir“

Erläutere dem Fragenden bitte den Unterschied zwischen Zivil- und Strafrecht.

Merke: Freifunk schützt Routeraufstellende, nicht StraftäterInnen.
Das ist gelebte Praxis.

(Und was die Provider-AGB angeht gibt es dazu kein bekannten Präzedenzfälle. Ich halte bis zum Beweis des Gegenteils diese Passagen für FUD, die ich genau deswegen nicht diskutieren werde.)

1 „Gefällt mir“

Da „wir“ aber in der Regel auch eine Aversion gegen jegliche Form von Anmeldung und/oder Vorratsdatenspeicherung haben, nehmen wir den Schutz von Straftäterx zumindest billigend in Kauf (weil „wir“ dort andere Rechte höher gewichten, was man natürlich tun kann, aber nicht muss).

Wenn Du damit meinst „Provider geben auch für ‚nicht schwere Straftaten‘ Bestandsdaten heraus, was sie selbst nach VDS nicht dürfte“
Klar, hat halt noch niemand gegen geklagt.
Oder anders: Ja, Freifunkende arbeiten mit Strafermittlungsbehörden zusammen. Dazu sind sie -wie jeder anderer Provider auch- verpflichtet. Und im Falle von Kapitalverbrechen abseits jeglichen eventuell poltisichen Zwielichts sehe ich da auch wenig Argumentationsspielraum, sich dem verschließen zu wollen.
Das funktioniert in der Praxis und es gibt bei soetwas auch Ermittlungsergebnisse. Nur ohne dass die Routeraufstellenden davon überhaupt etwas mitbekommen. Müssen sie ja auch nicht. Wozu auch. Wir sind ja keine BürgerInnenwehr, die dann schauen, wer sich auf der Straße herumtreibt o.ä. Soetwas muss die Polizei dann wieder selbst machen.

Nee, ich meine das Gegenteil. Freifunk stellt Netzzugang ohne Anmeldung, ohne Identifizierbarkeit der Nutzerx bereit und damit ist es natürlich auch für eventuelle Straftäterx möglich, durchaus schlimmere Dinge als Urheberrechtsverletzungen zu begehen und dabei relativ sicher vor Verfolgung zu sein. Kann man nicht leugnen, muss man argumentieren, dass das Gegenteil (Identifizierbarkeit jedex Internet-Nutzerx) unverhältnismäßig wäre. (Als Straftäterx täte ich trotzdem eher Tor nehmen.)

Du sagst, dass es in der Realität schon vorgekommen ist, dass Administratorx des Backbones mit Ermittlungsbehörden konkret zusammengearbeitet haben, ohne dass die breitere Öffentlichkeit der Community oder des Vereins darüber (natürlich ohne Personenbezug etc.) informiert wurden?

Das fände ich allerdings einen bemerkenswerten Vorgang. …

Durch die Einschränkung deiner Frage, respektive der Fragestellung ist mir nicht so recht klar, worauf Deine Frage abzielt.
Spontan würde ich jedoch sagen: Nein, das ist nicht passiert.

Auf das, was ich von Dir zitiert habe:

Das klang so, als wenn Dir tatsächliche Fälle bekannt wären, in denen Freifunk-Admins bei Ermittlungen gegen Freifunk-Nutzende aktiv geholfen haben.

Persönlich würde ich das bei tatsächlich schweren Straftaten ebenfalls für richtig erachten, bezweifle aber stark, dass das so breiter Konsens ist.

Wenn es breiter Konsens wäre, würde ich mir aber wünschen, dass das so weit möglich transparent wäre. Das würde auch Antworten auf solche Argumente wie

erleichtern.

Trotzdem sind wir hier inzwischen reichlich Off-Topic. Vielleicht ab Freifunk Wickede - #6 in ein eigenes Thema „Umgang mit Anfragen von Ermittlungsbehörden (nicht Urheberrechts-Abmahnungen)“ oder so auslagern?

Ein deutscher Provider ist ein deutscher Provider.
Damit gibt es hinsichtlich der Handlungsoptionen bei Anforderungen von Strafermittlungsbehörden keine großen Handlungsspielräume.
Und Transparenz (gegenüber der Öffentlichkeit) ist auch in solchen Fällen eben gerade nicht möglich. Das hat nicht nur Ermittlungstaktische Gründe (wie es immer so schön heisst), sondern schlicht auch den Datenschutz. Ist eben so.
Was hilft es, wenn sich hier dann plötzlich irgendwelche Leute womöglich zu Hilfssherrifs berufen fühlen und glauben, in der Nähe von irgendwelchen Routern auf die Lauer legen zu müssen, wann „er“ oder „sie“ wieder vorbeikommt.

Oder nochmal anders formuliert: Wenn man keine Schweden-Exits will, sondern mit der lokalen Politik (und deren Fördertöpfen) kuscheln möchte, dann ist das die klare Konsequenz. Dann folgt auf A eben auch B.

Freifunk speichert nicht. Aber wenn konkrete Anfragen zu bestimmten Nutzungen kommen (zukünftigen Nutzungen), dann kann man natürlich Ausreden erfinden warum dieses oder jenes nicht geht. Nur wenn es dann eben nicht um Falschparken und Musike, sondern um „Straftaten mit signifikanten Personenschäden“ geht, dann fehlt schlicht auch der ideologische Wille, Spielen zu betreiben.

Um es nochmal zu wiederholen, meine Position ist:
Freifunk schützt Routeraufstellende.
Freifunk ist jedoch kein Anon-VPN.
Und Freifunk schützt auch keine StraftäterInnen.

1 „Gefällt mir“

Mit „so weit möglich“ war eine allgemeine Information gemeint, natürlich kein konkretes „Wir haben wegen Straftat X am YYYY-MM-DD eine Anfrage nach dem Nutzer mit der MAC/IPv6/whatever Y erhalten.“, sondern eher ein:
„Bei Abmahnungen von Urheberrechts-Anwälten antworten wir mit: ‚LOL, Nope!‘ Bei Anfragen von Ermittlungsbehörden wegen Verbreitung von Missbrauchsbildern, Nazi-Propaganda, Mobbing, … stellen wir dagegen, soweit es die Infrastruktur erlaubt, technische Hilfe bei der Überwachung und ungefähren Lokalisierung zukünftiger Kommunikation vom gleichen Endgerät bereit.“ Vielleicht auch noch: „Im letzten Jahr ist dieses in N Fällen passiert.“

Das wäre doch mal eine konkrete Anfrage an den Verein. Der hat ja demnächst Jahresversammlung.

1 „Gefällt mir“

Vielleicht auch interessant.

https://freifunk-goettingen.de/2015/04/wie-koennt-ihr-ein-offenes-netz-verantworten/

Tendenziell sehe ich das so -
Solange Nazis und Kinderschänder auf unseren Autobahnen herumfahren möchte ich nicht dass auch nur ein weiterer Cent meiner Steuergelder darin investiert wird!

3 „Gefällt mir“

Das ist ein bisschen sehr verkürzt. :wink:

Man muss gar nicht bis zur völlig zurecht umstrittenen Maut-Überwachungs-Infrastruktur und deren noch viel mehr zurecht noch viel mehr umstrittenen Zweckentfremdung zur Strafverfolgung gehen.

Weitgehend unumstritten ist, dass auf „unseren“ Autobahnen konkret Tatverdächtige durch Polizeien verfolgt, angehalten und eventuell festgenommen werden können.

Wie sieht es mit diesen Einzelfällen aus?

Unterstützen „wir“ bzw. die Admins in solchen konkreten Einzelfällen die Strafverfolgung (ohne deswegen eine Anmeldung/Identifizierung für alle zu implementieren)? Wollen wir das?

Also wenn mir als eingetragen Tech-C bzw Admin-C ein legitimes Papier mit den passenden Stempeln zugestellt wird, dann werde ich, wie gesetzlich vorgeschrieben, unmittelbar handeln.

Vorweg gesagt, diese Erfahrung stammen aus dem Wohnheims Netzwerk, beim Freifunk ist mir derartiges noch nicht unter gekommen.

Im Falle von Abmahnungen kann ich in aller Regel nichts machen, da die Sessions bereits vor Wochen abgebaut wurden. Eine eindeutige Ermittlung des Störers ist in der Regel nicht mehr möglich.

Bei strafrechtlich relevanten Vorgängen geht die Sache in der Regel rasend schnell, hier ist es sehr wohl möglich Informationen zum Aufenthalt des Verdächtigen zu liefern.
Die Beweisaufnahme erfolgt dann auch vor Ort und sofern möglich ohne die NetzAG des Wohnheims mit einzubeziehen.

Ich mutmaße, dass beim Freifunk dementsprechend die Knoten Betreiber ebenfalls bewusst nicht von den Ermittlungsbehörden mit einbezogen werden würden. Schließlich gehören sie ja zum Kreis der Verdächtigen, gleichzeitig gilt die Unschuldsvermutung, es sind also bei der richtigen Person Beweise zu sichern.

Wir befreien hier nicht den Nutzer von seiner Haftung, wir stellen lediglich sicher, dass die Betreiber der Knoten nicht als Störer hingestellt werden.

6 „Gefällt mir“

Falsch!

Denn es unterstellt, dass mit Anmeldung, mit Identifizierungsmöglichkeit, dieselbe Straftat nicht begangen werden kann oder zuminderst der Täter leichter ermittelbar ist.

Diese Annahme ist grundlegend falsch:

Ich melde einen Account bei z.B. Posteo.de an, Mailserver mit DANE, volle Verschlüsselung, und nutze PGP
Dann verbreite ich Kinderpornos oder verabrede einen Banküberfall, oder sonstwas.

Problem ist dasselbe.

Es macht keinen Unterschied für die Strafverfolgung oder Verhinderung einer Straftat, ob ich mich eines „normalen“ Accounts bediene, oder Freifunk, oder sonstwas.

Anders ist es bei den Abmahnorginen begründenden zivilrechtlichen Verfolgungen. Mangels der mit zivilrechtlichen Möglichkeiten verfügbaren Indentifikation (via IP/Provider) entfällt für den „Störer“ die Haftung, weil nur jemand (zivilrechtlich) haftet, gegen den dieser Anspruch geltend gemacht wird. Und das ist NUR Zivilrecht, kein Strafrecht!

Alle Argumentation mit kriminellen Aktivitäten ist also propagandistische Stammtischargumentation, die Strafrecht und Zivilrecht vermischt. Eine Urheberrechtsverletzung hat eben NICHTS mit Strafrecht zu tun!

Hinzu kommt, dass im Dezember 2014 die EU Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland deswegen gestartet hat, weil die deutsche Rechtslage den EU-Recht widerspricht.

Obige Stammtischargumentation unter Verdrehung der rechtlichen Zusammenhänge ist also nichts anderes als die scheinbare Rechtfertigung eines EU-rechtswidrigen Zustandes in Deutschland.

Pinky, wenn Du Dir die Mühe machen würdest, Postings bis zu Ende zu lesen,
dann würdest Du merken, dass Du nicht mit erhobenen Ausrufezeichen gegen jemanden argumentieren müsstest, der faktisch das gleiche sagt wie Du.

(Die Einstufung der vermeintlichen Gegenposition als „Stammtischargumentation“ ist übrigens sehr hilfreich wenn man eine sachliche Diskussion vermeiden möchte.)

2 „Gefällt mir“
  1. ich argumentiere nicht gegen HeptaSean, sondern gegen die Behauptung

  2. Es ist eine Stammtischbehauptung, weil Rechtssubjekte vermischend, also in sich nicht sachlich. Die sachliche Richtigstellung ist zuvor, danach die Bewertung der (sachlich falschen) Behauptung. In sofern dient beides im Zusammenhang sehr wohl der Versachlichung, weil es die eine Behauptung entlarvt.

Es ging hier von Anfang an um Strafrecht. Rechtsgebiete vermischt hast ausschließlich Du.

Urheberrecht (zivilrechtliche Ansprüche) habe ich nur erwähnt, um von dem abzugrenzen, was in den allermeisten Fällen bei „Freifunk und Recht“ diskutiert wird (Abmahnungen eben).

Und es macht sehr wohl einen Unterschied, ob ich bei der Begehung einer Straftat Freifunk oder meinen eigenen Internet-Anschluss nutze. Bei meinem eigenen ist die Chance gefunden zu werden wesentlich höher (auch ohne VDS schon).

Natürlich gibt es Möglichkeiten das zu umgehen. Deine scheinen mir irgendwie ungeeignet (Was soll DANE für Anonymisierung bringen? GPG schützt Dich nur, wenn Dein Kommunikationspartnerx/Komplizx dicht hält. Auch bei Mails von anonym geschossenen Accounts steht meist die IP des Absendenden in den Headern. …), aber Tor zum Beispiel ist eine ziemlich gute Möglichkeit.

Dass es keinen Unterschied macht, ob ein eigener rückverfolgbarer Account genutzt wird oder einer ohne Anmeldung (egal ob Freifunk oder Cafe), stimmt aber damit noch lange nicht.

Ach so, noch was: Das Urheberrecht ausschließlich Zivilrecht ist, stimmt natürlich auch nicht, aber die strafrechtlichen Bestimmungen im UrhG dürften hier eher weniger relevant sein, das stimmt schon. :stuck_out_tongue:

Ohne jetzt das obere genau gelesen zu haben:

Unsere Lokale Polizei „Cyber“-Einheit hat eine Notfallnummer unserer Admins. Sobald es mal wirklich ins Strafrecht rein geht (Erpressung, Entführung usw) dann sollen und werden die uns darüber kontaktieren und wir versuchen selbstverständlich unser bestes zu geben um Ihnen bei der Ermittlung zu helfen.

Freifunk schützt keine Kriminelle. Aber es gibt fälle wo wir einfach Probleme haben den Rechteverwertern (hier kein Strafrecht!) zu helfen…

3 „Gefällt mir“

Was ein asozialer Beitrag. Ein psychisch kranker junger Mann ist gestorben und du verteidigst hier den Datenschutz? Ist das dein Ernst?

Dir mangelt es ganz einfach an Vorstellungskraft. In der Sekunde, wo dein eigenes Kind von soetwas betroffen ist, würdest du deine Meinung schneller ändern, als jeder Politiker.

Nochmal: Freifunk hat keinesfalls Anonymisierung als Ziel. Wir müssen und wollen eine IPs schützen. Wir machen das nur wegen der Störerhaftung.