Freifunk und die Strafverfolgung

Erläutere dem Fragenden bitte den Unterschied zwischen Zivil- und Strafrecht.

Merke: Freifunk schützt Routeraufstellende, nicht StraftäterInnen.
Das ist gelebte Praxis.

(Und was die Provider-AGB angeht gibt es dazu kein bekannten Präzedenzfälle. Ich halte bis zum Beweis des Gegenteils diese Passagen für FUD, die ich genau deswegen nicht diskutieren werde.)

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