Freifunk und die Strafverfolgung

Ich möchte warnen: Die Justiz zu trollen kann schnell zur Lebensaufgabe werden und so mancher hat es später bereut, sich damit im weiteren Lebensweg Chancen verbaut zu haben.
(Das klingt jetzt ein wenig wie Schutzgelderpressung…)

Aber im Ernst: Das kann man tun, vielleicht nicht wie beschrieben, aber „Flex your rights!“ ist eine legitime Grundhaltung, die unterstütze. Machen wir im Freifunk bezüglich der Störerhaftung im Prinzip ja auch nicth anders: Gesetzeslagen kreativ auslegen.

Nichts desto trotz sei gsagt, wie vom Vorredner schon angemerkt: Freifunk ist für das beschriebene Szenario zumindest derzeit keine Option, denn Freifunk hat keinen Anspruch, ein „Anon-VPN“ zu sein.
(Und wir führen **noch(!) keinen Partisanenkampf gegen die neue VDS, sondern bewegen und noch innerhalb des Systems auf legalen Pfaden.)

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Das versuche ich auch zu predigen, wenn die Frage hinterher auftaucht: „…aber wenn die Störerhaftung nicht greift, kann ich doch auch illegales darüber veranstalten“.

Dann kommen auch immer die eigenen Schlussfolgerungen der Leute, dass diejenigen nicht in einer Koexistenz mit Verbrechern „leben“ wollen, nur um Störerhaftung ausgehebelt zu bekommen. Obwohl Internet sowieso schon von der Kriminalität genutzt wird und die Koexistenz mit Tante Klara schon lange gegeben ist…

…Man dreht sich da gerne im Kreis…

Nur nochmal fürs Protokoll: Störerhaftung hat nichts mit Kriminalität (also Straftaten) zu tun, sondern nur mit ziviler Haftung und Schadensersatzforderungen.

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Auch wenn der Thread irgendwie abgedriftet zu sein scheint (und, mal wieder, zitierte Beiträge nicht recherchierbar sind: Dreck-Software!):

[quote=„MrMM, post:14, topic:5392, full:true“]
Also wenn mir als eingetragen Tech-C bzw Admin-C ein legitimes Papier mit den passenden Stempeln zugestellt wird, dann werde ich, wie gesetzlich vorgeschrieben, unmittelbar handeln. [/quote]

Das gilt denn auch z. B. für unsereins (Gütersloh). Wir stehen nicht über dem Gesetz; klar ist, in die Vergangenheit können wir, mangels Daten, keine Aussagen treffen. Den IS-ler mit MAC aa:bb:cc:dd:ee:ff würden wir hingegen im Netz ggf. finden und hier, bei rechtstaatlich sicheren Anforderungen (bei Anfragen des BND wäre also derzeit mindestens eine Überprüfungs-Schleife zu fliegen), ggf. tcpdumps zurück melden können … Allein, derlei Anfragen (die z. Zt. eh’ über Berlin liefen), gab’s im letzten Jahr nicht …

Das ist der relevante Punkt bei der ganzen Geschichte …

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