Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofs stellt die Störerhaftung infrage

Ich gehe davon aus, dass der EuGH entsprechend entscheiden wird. Dann ist das ein ganz wichtiges Argument für die Aquise. Unsere „Kunden“ sind in Zukunft doppelt geschützt. Ich kann mir nicht vorstellen, dass ein Abmahnanwalt dann noch einen Freifunk-Betreiber abmahnen wird. Das Verhälnis Gewinn/Risiko stimmt da einfach nicht mehr.

Was das im Endeffekt für uns Freifunker bedeutet, ist hier schon hinreichend diskutiert worden.

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