Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofs stellt die Störerhaftung infrage

Hallo,

kurz auch hier weil es überall durch die Medien geht:
http://www.zeit.de/digital/internet/2016-03/urheberrecht-wlan-stoererhaftung-eugh-gutachten

Edith: hier ist die offizielle Pressemitteilung des EuGH in deutscher Sprache:

Grüße
Lukas

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Dank dir!

Sehr gut! Das liest sich, als könnten wir hinsichtlich der Neuregelung des Telemediengesetzes in D doch noch Hoffnung haben!

Hi,

Hier noch der Link zum Volltext des Schlußantrags:

http://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?text=&docid=175130&pageIndex=0&doclang=DE&mode=req&dir=&occ=first&part=1&cid=475094

Die Rechtsmeinung des Generalanwalts ist für Unternehmen und auch für die Freifunkvereine interessant, aber inhaltlich nicht wirklich etwas Neues. Ob sich auch für private WLAN-Betreiber aus dem Schlußantrag etwas Neues ergibt, muß sich zeigen. Nach erster flüchtiger Durchsicht möchte ich dies verneinen.

Also ich habe nur die High-Level-Zusammenfassung bei Heise gelesen, und da fand ich folgende Dinge komisch, kann die jemand präzsieren?

Außerdem würde der Zugang dadurch dahingehend begrenzt, dass nur rechtmäßige Kommunikation erlaubt wäre, was das Recht auf freie Meinungsäußerung und Informationsfreiheit einschränken würde.

Recht auf Straftaten klingt jetzt erstmal ein wenig komisch :smiley:
Da wurde doch sicher was verkürzt.

Wenn die Unterbindung der Rechtsverletzung nur erreichen könne, indem er entweder das WLAN-Netz schließt, mit einem Passwort schützt oder sämtliche darüber laufende Kommunikation überwacht, würde das seine unternehmerische Freiheit zu stark einschränken.

Also für Privatpersonen nichts neues?

Insbesondere würde das die Abmahnproblematik immer noch nicht lösen. Bevor man nicht guten Gewissens den Leuten sagen kann „Du hast ne Abmahnung wegen Filesharing bekommen? Ignorier es und wirf die einfach in den Müll.“, hat sich imo nichts geändert. (Die Forderungen der Abmahner gehen bekanntlich seit jeher über das hinaus, wozu der Anschlussinhaber rechtlich verpflichtet wäre)

Herr Solmecke ist sich da sehr sicher und schneidet das Thema auch in seinem Video kurz an.

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Ich gehe davon aus, dass der EuGH entsprechend entscheiden wird. Dann ist das ein ganz wichtiges Argument für die Aquise. Unsere „Kunden“ sind in Zukunft doppelt geschützt. Ich kann mir nicht vorstellen, dass ein Abmahnanwalt dann noch einen Freifunk-Betreiber abmahnen wird. Das Verhälnis Gewinn/Risiko stimmt da einfach nicht mehr.

Was das im Endeffekt für uns Freifunker bedeutet, ist hier schon hinreichend diskutiert worden.

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Sehe ich ähnlich. Allerdings kommt es nicht nur drauf an ob man am Ende rechtmäßig ein offenes WLAN betreiben darf, man will auch keine Hausdurchsuchungen etc. und in der Folge wird die jetzige VPN-Lösung da weiter bestand haben. Aber wenn sich rumspricht das offenes WLANs jetzt „OK“ wären, hilft uns das natürlich.

Mir macht die Begrenzung des Falles auf den eines Geschäftsmannes aber Sorge. Das ist bei weitem noch nicht „Max Mustermann setzt einfach kein Passwort“. Aber ein eventuelles EUGH-Urteil für Geschäftsleute dürfte die Rechtssprechung für Private natürlich beeinflussen.

Dieser RA Solmecke interpretiert das so:

Folgt der EuGH – wie so häufig – diesen Schlussanträgen, bedeutet das, dass jede Privatperson und Geschäftsleute, die nicht hauptberuflich Internetzugänge anbieten, diese ohne Passwortschutz öffnen dürfen, ohne Konsequenzen befürchten zu müssen.

Ich hatte das auch so heraus gelesen.
An der VPN-Lösung sollten wir tatsächlich auch aus anderen Gründen nicht rütteln.

Man sollte Anwälten nicht blind vertrauen. Der genannte Herr weiß sehr genau das es solche Fälle en Mass gibt/geben wird und wirbt mit dem Video quasi für seine Kanzlei. Das würde ich nur als Disclaimer anmerken, auch wenn ich schon eine große Tragweite einem eventuellem Urteil geben würde (dat wissen wir ja noch nicht). Auch gibt es bereits Anwälte die eine Änderung der Rechtslage für Private explizit verneinen.

Auch wie eventuell in der Praxis doch zumutbare Sicherungen aussehen würden muss man abwarten. Aber ich persönlich würde auch die P2P Ports dafür hergeben wenn man ansonsten ein freies Netz anbieten kann (Bitte jetzt keine Grabenkämpfe deswegen, ist nur meine Meinung). Aber der Schlussantrag ist gut und schon jetzt ein Erfolg.

Aber: das fallen der Störerhaftung dürfte auch Schwung aus der weiteren Freifunk-Verbreitung nehmen. Wie viele nutzen Freifunk denn weil sie Mesh und Co. cool finden und wie viele, weil sie einfach Rechtssicherheit wollten?

Ich bin da völlig bei dir auch was P2P betrifft, aber den Schwung dürften wir nicht verlieren. Ich rechne einfach mit der Bequemlichkeit der Menschen. Wer teilt denn schon sein Internet ohne Anlass mit Anderen. Und genau dafür haben wir die Gründe und ein ausgefeiltes Konzept es zu tun. Und machen es.

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Um mal kurz den weiteren Weg zu skizzieren, falls der EuGH dem Generalanwalt folgt:

Es handelt sich um ein Vorabentscheidungsverfahren. Die Fragen wurden durch das Landgericht München vorgelegt. Das bedeutet, dass das Urteil den umgekehrten Weg durch die Instanzen gehen muss, damit es direkte Wirkung hat. Also der EuGH sieht das EU-Recht tangiert und beantwortet die Fragen des LG zugunsten des WLAN-Betreibers. In der Regel wird das LG den Fall zurück ans Amtsgericht verweisen und dort wird dann entschieden.
Will sagen, dass da noch etwas Zeit vergehen kann, bis es zu einem wirklichen Urteil in der Sache kommt.

Die allgemeine Signalwirkung ist jedoch positiv.

Was den Effekt auf Freifunk angeht:
Auch wenn man sein WLAN freigeben darf, kommt die Anwaltspost dann trotzdem. Das bedeutet Aufwand und vielleicht sogar Kosten für einen eigenen Anwalt. Außerdem müsste man dann im Zweifel nachweisen, dass man zum Zeitpunkt der Rechtsverletzung ein offenes WLAN betrieben hat. Das geht mit Freifunk natürlich komfortabler.
Das Geschäftsmodell der Abmahnanwälte ist dann zwar möglicherweise beschnitten, aber so leicht werden die nicht aufgeben :wink:

…und auch Minister Dobrindt zieht wohl jetzt (folgerichtig) sein Schwänzchen ein:

„Dobrindt ist jetzt doch gegen Störerhaftung“

http://www.golem.de/news/freie-wlan-hotspots-dobrindt-ist-jetzt-doch-gegen-stoererhaftung-1603-119904.html

Wie ist denn jetzt der weitere politische Prozess? Der Bundestag wird wohl nochmal in einen Überarbeitungsprozess gehen? Macht es Sinn, massenhaft Abgebote anzuschreiben um sie für das Thema zu sensibilisieren? Auch wenn die meisten solche Mails nicht lesen und sich nur Statistiken geben lassen über was wie viel kam, ganz ohne Wirkung sind solche Anschreiben auf einzelne Abgeordnete nicht (die persönlich antworten und sich offensichtlich mit den an sie herangetragenen Themen beschäftigen).