Hallo Leute.
Im Landkreis Kassel zeichnet sich im Zusammenhang mit „Freifunk für Gefüchtetenunterkünfte“ eine Zusammenarbeit Freifunk-Community und Landkreisverwaltung ab.
In einer Geflüchtetenunterkunft soll als ein „Pilotprojekt“ der dortig für Verwaltungszwecke vorhandene Internetanschluss (derzeit 6.000er DSL der Telekom, Upgrade wird geprüft) auch für Freifunk gestattet werden. (Man arbeitet lokal via VPN-Tunnel zur Landkreis-IT mittels Remote-Desktop, also reine Bild-/Tastatur-/Mausübertragung.)
Sprich von den 6 MBit sollen an Arbeitstagen zu Bürozeiten anteilig Bandbreite (hier 3 MBit) für Freifunk zur Verfügung gestellt werden. Nach Büroschluss darf dann die ganze Bandbreite genutzt werden. (Lösen wir voraussichtlich zeitgesteuert über ein Script im Freifunk-Router)
Was ich nun dringlich suche: „Best-practise-Beispiele“ und Juristische Prüfungen
Gibt es schon hessische Kommunen/Landkreise, die irgendwelche juristischen Abprüfungen durchgeführt haben, die natürlich positiv sein sollten und gibt es ggf. Gestattungsverträge, die der Landkreis Kassel (hier die IT und die juristische Abteilung) einsehen/verwenden dürfte?
Getreu dem Motto: Warum das Rad neu erfinden?
Gern nehme ich auch Hinweise auf andere Bundesländer und Beispiele/Textvorlagen entgegen.
Kurz: Es hängt nur noch an der juristischen Einschätzung. Fast alle sind im Boot und unterstützen.
Jetzt darf nur nicht mehr ein juristischer Bedenkenträger dazwischenfunken.
Eure Hilfe wäre sehr willkommen.
Herzliche Grüße aus Nordhessen.
Jörg