Handhabung von Mitgliedsanträgen

NEEEIIIIINNN !!! ^^

Es sind ja nun ein paar Monate ins Land gegangen… Gibt es was neues zum „Verfahren mit Neuzugängen“? Habe auch einen Mitgliedsantrag per Schnecke auf dem Weg gebracht…

Wäre allerdings schon super wenn man auch Rückmeldung erhält ob er auch angekommen ist.

Hallo @ReVoLt112!

Alle neuen Mitglieder erhalten eine Bestätigung.

Wenn Du noch keine Informationen erhalten hast, sende bitte eine eMail an kasse@freifunk-rheinland.net und es kümmert sich jemand vom Vorstand um deinen Antrag.

Gruß,
Philip

BTW: Gibt es schon was zum Thema „Online Mitgliedsantrag ausfüllen und absenden“ (aka „Online Mitglied werden“, was es natürlich nicht ist.)

an Schneckenpost für den Antrag mit eigenhändiger Unterschrift führt kein Weg vorbei, ist nunmal Rechtslage.

Ich kenne ziemlich viele (auch sehr große vereine) bei denen die Komplette Mitgliedschaft online abgeschlossen werden kann. Ich kann mir irgendwie nicht vorstellen das diese ganzen Mitgliedschaften in den Vereinen ungültig sind.

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In der Tat ist die „Snail Mail“ auch bei uns auch ein Grund, warum einige immernoch nicht dem FFRL beigetreten sind. Ich habe es auch erstmal einfach per PDF versucht - das reichte leider nicht, also musste ich dann doch zur Post dackeln :wink: Die Bestätigung über die Mitgliedschaft allerdings kam bereits am nächsten Tag per E-Mail.

@Pinky Rein interessehalber: Hast Du da konkrete Quellen? Auch nicht wenn es die Satzung konkret zulässt? Bei anderen Vertragsschlüssen (bspw. Handyvertrag) über das Internet unterschreibe ich ja auch nichts. Jetzt mal in einigen Fällen von einem SEPA-Lastschriftmandat abgesehen.

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gib mal ein Beispiel.

Ich sehe als Knackpunkt die „eigenhändige Unterschrift“

Wobei man immer daran denken muss: die Tatsache, dass viele sich nicht genau an die 50 km/h innerhalb von geschlossenen Ortschaften halten, besagt nicht, dass das Verhalten richtig ist.

Sowas hier z.b.

http://www.schalke04.de/de/mitglieder/mitgliedsantrag/online/page/258--258--.html
http://www.eintracht-frankfurt.de/verein/fan-und-foerderabteilung/mitglied.html

Sind jetzt alles Fußballvereine … Aber die stehen bei google nunmal ganz oben.

Natürlich. Aber Ich kann mir irgendwie nicht Vorstellen das so große vereine Riskieren da was „unrechtmäßiges“ zu machen.

Unrechtmäßig ohnehin schon nicht.

Wenn überhaupt riskiert man lediglich die Legitimation, nicht mehr und nicht weniger. Bedeutet im schlimmsten Fall das nicht zahlende Personen möglicherweise nicht in die Pflicht nehmen kann - aber das wird vermutlich einfach als Dunkelziffer mit einkalkuliert, denn durch die Vereinfachung gibt es eben deutlich mehr Anmeldungen.

Spätestens durch schlüssiges Handeln wird dann aber eine Willensbekundung erneut manifestiert.

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tja, mal wieder typisch, wenn das grundsätzliche Rechtsverständnis fehlt (Ein Grund, warum ich derartige Diskussione hier so hasse)

  1. Geburtsdatum
  2. Bankverbindung mit instant Überweisung bzw. Lastschriftermächtigung.

Damit ist eigenhändige Unterschrift verzichtbar, weil eine eineindeutige Willenserklärung des Kontoinhabers, der auch der Antragsteller ist, mit der erfolgten Zahlung oder erfolgreichen unwidersprochenen Lastschrift vorliegt.

Hä, haben wir schon eine fertige Seite auf der das fehlt? Jetzt bin ich abgehängt worden…

die Links wurden als Argument hingestellt, dass andere Vereine Onlineanmeldung ohne Unterschrift ermöglichen, während ich zuvor auf die Notwendigkeit der eigenhändigen Unterschrift verwies.

Mein neuerlicher Einwand soll den den Knackpunkt klar machen.

Postings in ihrem richtigen Bezug lesen.

Jetzt widersprichst Du Dir doch gerade selber.

Ich denke auch eher, dass es so ist, die @CHRIS es beschreibt - wenn es jemand darauf anlegt, dann ist halt im schlimmsten Fall keine Mitgliedschaft zustande gekommen. Wird denke ich höchstens problematisch, wenn man eine Lastschrift ohne vorliegendes SEPA-Lastschriftmandat in Auftrag gibt - hier könnte man klären, ob für die Bank ein SEPA-Lastschriftmandat in „Textform“ in Ordnung ist (mit dem gleichen Nachteil wie die Mitgliedschaft: Der Beweisbarkeit).

Ohne mich auszukennen: Könnte man eventuellem Missbrauch nicht ggf. „entgegenwirken“, indem man bei der Anmeldung das SEPA-Lastschriftmandat in Textform erteilen lässt und anschließend zur einmaligen Überweisung des Mitgliedsbeitrags von eben dieser Kontoverbindung auffordert sowie die Aufnahme als Mitglied in den Verein von dem Eingang des ersten Mitgliedsbeitrags abhängig macht?

eben, bitte, informier Dich erst, wie das Lastschriftverfahren funktioniert und wie was von wem gemacht werden muss etc.
Dein Beitrag ist einfach ******

Oder muss hier erst eine Kopie von Bankbestimmugnen auch noch gepostet werden? Das hier ist keine Bankberatung.
:rage:

Edit:
es könnte sein, dass ich oben die Begriffe Lastschrift und Einzugsermächtigung verwechselt habe, aber ich hab absolut keine Lust, das jetzt nachzusehen, inhaltlich läuft es auf dasselbe raus.

[quote]
Die Art und Weise der Erteilung der SEPA-Lastschrift richtet sich nach der vertraglichen Vereinbarung, insbesondere nach der Inkassovereinbarung zwischen dem Zahlungsempfänger und seinem Zahlungsdienstleister. Die aus rechtlicher Sicht sicherste Möglichkeit der Erteilung ist, das SEPA-Mandat in Papierform mit einer eigenhändigen Unterschrift des Zahlungspflichtigen auszustellen, denn nur so kann der Online-Händler die Erteilung hinreichend nachweisen.[/quote]

Quelle:http://www.onlinehaendler-news.d e/recht/rechtsfragen/3462-sepa-lastschrift-ueberblick-ueber-die-einholung-eines-mandats.html

Ich denke genau da muss man ansetzen, der FFRLeV sollte mit seinem Kreditinstitut klären, welche Erwartungen die an das Lastschriftmandat haben. Diese scheinen ja durchaus von Bank zu Bank unterschiedlich zu sein.

Auf dieser Basis brauchen wir an dieser Stelle nicht weiter diskutieren, beleidigen anstatt sachlich argumentieren, das kenne ich noch aus dem Kindergarten. Aber was habe ich erwartet. Mir ist übrigens beruflich bedingt durchaus bekannt, was ein SEPA-Lastschriftmandat ist und wie die Rahmenbedingungen (z.B. das Thema Schriftformerfordernis) sind, ich bin aber weder Bänker noch Jurist. Also vielleicht selber nochmal informieren.

<((((*>

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Genau das wollte ich damit aussagen - es kommt ganz darauf an, was auch die Bank vorschreibt. Immerhin muss der FFRL im Zweifelsfall der Hausbank ein gültiges SEPA-Lastschriftmandat vorweisen, und da kann es sein, dass SEPA-Lastschriftmandate, die nicht das Schriftformerfordernis erfüllen (sog. „Textform“), nicht akzeptiert werden.

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Und wieder bewahrheitet sich der alte Spruch: „Ein Blick ins Gesetzbuch erleichtet die Rechtsfindung“.

Der Verein muß gar nichts mit der Bank klären und es hätte rechtlich auch gar keine Bedeutung.

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

§ 167 Erteilung der Vollmacht

(1) Die Erteilung der Vollmacht erfolgt durch Erklärung gegenüber dem zu Bevollmächtigenden oder dem Dritten, dem gegenüber die Vertretung stattfinden soll.

(2) Die Erklärung bedarf nicht der Form, welche für das Rechtsgeschäft bestimmt ist, auf das sich die Vollmacht bezieht.

Nur der Vollmachtgeber kann gegenüber der Bank eine solche Erklärung abgeben. Ein Bevollmächtigter kann seine Vollmacht aber durch vorlegen einer Urkunde nachweisen.

§ 172
Vollmachtsurkunde

(1) Der besonderen Mitteilung einer Bevollmächtigung durch den Vollmachtgeber steht es gleich, wenn dieser dem Vertreter eine Vollmachtsurkunde ausgehändigt hat und der Vertreter sie dem Dritten vorlegt.

(2) Die Vertretungsmacht bleibt bestehen, bis die Vollmachtsurkunde dem Vollmachtgeber zurückgegeben oder für kraftlos erklärt wird.

Und da Urkunden hauptsächlich im Streitfall wichtig sind gilt:

Zivilprozessordnung

§ 416 Beweiskraft von Privaturkunden

Privaturkunden begründen, sofern sie von den Ausstellern unterschrieben oder mittels notariell beglaubigten Handzeichens unterzeichnet sind, vollen Beweis dafür, dass die in ihnen enthaltenen Erklärungen von den Ausstellern abgegeben sind.

Alternativ hat der Gesetzgeber bei der elektronischer Kommunikation in der Zivilprozessordnung als urkundsgleiches Beweismittel nur die nach § 2 Ziff. 3 SigG mit einer qualifizierten digitalen Signatur versehene E-Mail gemäß § 371 a ZPO zugelassen.

Ein Vereinsschatzi müßte mit dem Klammerbeutel gepudert worden sein, wenn er darauf nicht besteht.

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Was hat nun eine Vollmacht mit einem SEPA-Lastschriftsmandat zu tun? Ebensolches kann man nahezu überall online abgeben. Sei es bei Handyverträgen, Vereinsmitgliedschaften oder Online-Kaufverträgen. Merkwürdig, dass das überall geht, sind sicher alle „mit dem Klammerbeutel gepudert“…

Es geht dabei nicht um Vollmachten, sondern um Willenserklärungern. Die bedürfen keinerlei vorgeschriebener Form (Stichwort „Kongludentes/Schlüssiges Handeln“).