Impressumspflicht auf Freifunk-Webangeboten

Ich stehe bei Freifunk Essen auch persönlich im Impressum, aber ich sehe das eher so, dass es deshalb kein Problem ist. Ich betreibe eine Webseite, die über Freifunk in Essen informiert. Ich bin kein Telekommunikationsdienstleister. Ich bin einfach nur ein Künstler, der ein „magentafarbenes“ Logo für meine Webseite gemacht hat :wink:.

2 „Gefällt mir“

Im Falle wildgewordener Abmahnanwälte kannst du dann aber auch selbst mit ihnen über den künstlerischen Wert deiner Arbeit streiten, ist dir bewusst, oder?

Da sollte unbedingt entweder direkt das Impressum des FFRL verlinkt oder zumindest dorthin übernommen werden, um etwaige Abmahnungen zentral im Verein zu bekommen.

Ich habe das auf der Ruhrgebietswebseite baW mal quick and dirty auf die Seite geworfen und stumpf nen neues Fenster mit mit dem Inhalt geöffnet: Impressum | Freifunk Rheinland e.V.

2 „Gefällt mir“

@Maltis
Ja das ist mir durchaus bewusst, aber ich bin nun mal eine Privatperson und kann demnach kein Telekommunikationsdienstleister sein. Das wissen auch die Abmahnanwälte der Telekom.

@CHRIS Sorry Chris, aber ehrlich gesagt rege ich mich schon seit längerer Zeit über euren „Disclaimer“ auf. Damit macht ihr euch eher angreifbar… Ich habe mich wegen einem Projekt ziemlich ausführlich mit dem Telemediengesetz etc. auseinandergesetzt und diese Texte von erecht24 kannst du völlig vergessen. Allein dieser Satz: „Als Diensteanbieter sind wir gemäß § 7 Abs.1 TMG für eigene Inhalte auf diesen Seiten nach den allgemeinen Gesetzen verantwortlich.“ ist ein Schuss ins eigene Knie…

1 „Gefällt mir“

Ich habe mir das Impressum, bis auf die Tatsache, dass dort die Vereinsanschrift hinterlegt ist, noch nicht einmal angesehen - spielt für den vorliegenden Fall auch keine Geige…

  1. Ein Postfach zählt nicht. Es muss eine ladungsfähige Adresse sein.
  2. Nur eine Kontaktmöglichkeit. Eine Telefonnummer müsste noch dabei oder etwas ähnlich effektives.
  3. Register und Registernummer fehlen

Disclamer und Haftungsausschluss sind in der Tat Unsinn. Entweder man haftet oder eben nicht, nur weil auf irgendeiner Unterseite erklärt ist, dass das nicht so ist, ändert nichts daran. Ähnliches gilt für Urheberrechtsangaben. Entweder man ist Urheber oder eben nicht.

PS: Wenn ich wollte, könnte ich bestimmt noch mehr finden. Hat z.B. die Facebookseite ein Impressum? Das geht aber etwas am Thema vorbei.

Und was hat das in diesem Thread verloren?

verschieb die Beiträge zu „Impressum“ mal in einen eigenen Thread.

Okay… Ein rechtskundiger Bekannter hat mir geraten, im Impressum den Freifunk Rheinland anzugeben, aber nicht weil ich etwas zu befürchten hätte, sondern weil es dann eben nicht mehr mein Problem ist.
Falls jetzt schon ne Abmahnung auf dem Weg zu mir ist (eher unwahrscheinlich), brauche ich als Privatperson wohl eh nichts zu befürchten.

@Maltis Im Telemediengesetz steht zwar, dass der Betreiber einer Internetseite ein Diensteanbieter ist, aber das wird in der Rechtsprechung nicht so konkret ausgelegt. Wenn man jedoch sogar selbst schreibt, dass man Diensteanbieter ist, dann bleibt da kein Spielraum und so ist es mit allen Aussagen die da im Disclaimer stehen. Wie JoBu schon sagte, ändert so ein Disclaimer nichts an der Rechtslage, bis auf dass man sich selbst Gesetzen gegenüber konkreter verpflichtet, als es in der tatsächlichen Rechtssprechung der Fall wäre. Man nimmt dem Richter den Spielraum. Deshalb sollte da am besten gar kein Disclaimer angegeben sein. Es gibt zwar ne Impressumspflicht, aber keine Disclaimerpflicht…

1 „Gefällt mir“

Wer sieht sich denn in der Lage auf die Schnelle ein neues Impressum für den Verein zu generieren, dass dann nur noch dort eingestellt werden muss?

Wenn ich lange genug Klinken putze finde ich ggfs. jemanden der uns das dann dort einstellen könnte…

Dafür braucht man weitere Angaben. Also eine ladungsfähige Anschrift (1. Vorsitzender), die Vereinsregister-Nummer und das Registergericht, eine Telefonnummer.
Das Bundesjustizministerium hat da einen brauchbaren Leitfaden http://www.bmj.de/SharedDocs/Downloads/DE/pdfs/LeitfadenZurAnbieterkennzeichnung.pdf

§5 TMG Allgemeine Informationspflichten
(1) Diensteanbieter haben … folgende Informationen leichterkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten:

  1. den Namen und die Anschrift, unter der sie niedergelassen sind, bei juristischen Personen zusätzlich
    die Rechtsform, den Vertretungsberechtigten …

  2. Angaben, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation mit
    ihnen ermöglichen, einschließlich der Adresse der elektronischen Post

  3. das Handelsregister, Vereinsregister, Partnerschaftsregister oder Genossenschaftsregister, in das sie
    eingetragen sind, und die entsprechende Registernummer,

§ 55 RStV
Anbieter von Telemedien mit journalistisch-redaktionell gestalteten Angeboten, … haben zusätzlich zu den Angaben nach den §§ 5 und 6 des Telemediengesetzes einen Verantwortlichen mit Angabe des Namens und der Anschrift zu benennen.
Werden mehrere Verantwortliche benannt, so ist kenntlich zu machen, für welchen Teil des Dienstes der jeweils Benannte verantwortlich ist. Als Verantwortlicher darf nur benannt werden, wer

  1. seinen ständigen Aufenthalt im Inland hat,
  2. nicht infolge Richterspruchs die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter verloren hat,
  3. voll geschäftsfähig ist und
  4. unbeschränkt strafrechtlich verfolgt werden kann.

Gehört doch eh nicht ins Impressum.

Das Impressum MUSS bestehen aus:

  • Name der für die Webseiten verantwortliche natürliche (!) Person, die 18 Jahre mindestens sein muss, weil sonst nicht voll geschäftsfähig und nicht voll prozessfähig…
  • Ladungsfähige Adresse gem. ZPO (also kein Postfach - Hallo Verein ! - Ist sonst abmahnfähig)
  • Telefonnummer

ALLES andere kann auf der selben Seite darunter stehen, aber als Verantwortlicher kann NIE eine juristische Person benannt werden (abmahnfähig).

Wenn der Hinweis der Gestalt ist, dass er zweifelsfrei als informeller Zusatz verstanden wird. (Kannst auch schreiben „ich bin Radfahrer“, ist ebenso relevant)
Es gibt genügend gestalterische Möglichkeiten, eine Webseite oder sonst was mit einem Hineis auf den Verein zu schmücken. Das eigentliche Impressum ist dafür ungeeignet.

Ich pflichte jetzt @pinky bei.

Ein Kätzchen stirbt.

1 „Gefällt mir“

WAS FÜR EIN QUATSCH!
Bitte gefährde nicht Dritte durch Verbreitung deines Halbwissens.

http://www.impressum-generator.de/impressum-generator/

Halbwissen? Dann schau mal in den Spiegel!

nur eine Fundstelle von vielen:

Angaben bei journalistisch-redaktionell gestalteten Angeboten

Anbieter von Telemedien mit journalistisch-redaktionell gestalteten Angeboten, …, haben nach § 55 Abs. 2 RStV zusätzlich einen Verantwortlichen mit Angabe des Namens und der Anschrift zu benennen.
.
Als Verantwortlicher darf nur benannt werden, wer seinen ständigen Aufenthalt im Inland hat, nicht infolge Richterspruchs die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter verloren hat,
voll geschäftsfähig ist und unbeschränkt strafrechtlich verfolgt werden kann.

http://www.dlrg.de/fuer-mitglieder/recht-versicherung/gesetze-und-urteile/pflichtangaben-beim-impressum.html

(6) Weitere Angaben
… Dabei muss es sich um eine natürliche Person handeln, die voll geschäftsfähig
ist (also mindestens 18 Jahre alt ist) und ihren ständigen Aufenthalt im
Inland hat.

Ich denke, dass eine Community-Webseite zweifelsfrei eine „jounalistisch gestaltete“ Webseite ist, im Gegensatz zu einer Webseite, auf der was verkauft wird.

Noch ein Link: Impressumspflicht: rechtssichere Pflichtangaben | eRecht24 (das ist Deiner, aber der Text, Du liest ja nicht)
im Übrigen sind die Generatoren alle für geschäftliche Webseiten konzipiert, wobei man einfach davon ausgeht, dass der/diejenige über 18 ist, also nicht besonders erwähnt wird.

Edit:
das verschieben war nicht besonders intelligent, zumal hier der Thread einen falschen Titel hat.
Es sind keine Webangebote, sondern (redaktionelle) Webseiten, und dazwischen muss unterschieden werden.
Ursprünglich waren die Beiträge schon richtig plaziert. Da ging es um Community-Webseiten, was etwas ganz anderes ist, als Webangebote.

Natürlich kann eine juristische Person im Impressum genannt werden, ich interpretiere die Gesetzestexte sogar so, dass sie in einigen Fällen genannt werden muss. Wird beispielsweise der Freifunk/die Freifunk-Seite einer Community durch einen lokalen Verein bereitgestellt, dann muss dieser Verein auch im Impressum genannt werden. Zusätzlich muss ein Vertretungsberechtigter genannt werden, was bei einem Verein dann wohl in der Regel der Vorsitzende des Vereinsvorstandes sein wird.

Siehe TMG §5 für Details.

Weiter werden Anbieter von „Telemedien mit journalistisch-redaktionell gestalteten Angeboten“ in RStV §55 verpflichtet, einen Verantwortlichen für diesen Inhalt zu nennen. Was genau journalistisch-redaktionell gestaltete Angebote sind, ist im Gesetzestext nicht genau definiert, eine Community-Seite mit einem Blog kann da aber durchaus schon drunter fallen, eine Community-Seite, die nichts weiter als einen Download zur Firmware und eine Anleitung zur Installation enthält, eher nicht. Wichtig ist, dass dies nicht dieselbe Person wie der Vertretungsberechtigte sein muss. In der Regel wird hier derjenige genannt, der auch hauptsächlich die Webseite betreut. Das muss aber nicht zwangsläufig der Vorsitzende sein, und der für den Inhalt der Webseite Verantwortliche ist im Falle eines Vereins womöglich nicht vertretungsberechtigt, wodurch dann zwei unterschiedliche Personen im Impressum genannt werden.

Bei Online-Autritten von Zeitungen sieht man dies z.B. häufig, dort wird als Betreiber das Unternehmen genannt, dass die Zeitung herausbringt, als Vertretungsberechtigter der Geschäftsführer, und als Verantwortlicher nach RStV §55 der Chefredakteur.

Siehe RStV §55

(I am not a lawyer, habe aber die IT-Recht-Prüfung im Studiengang Wirtschaftsinformatik mit 1,3 bestanden, wo Impressumsangaben auch eine Rolle gespielt haben.)

1 „Gefällt mir“

So schwierig finde ich das nicht - wer die Seite verzapft, steht im Impressum. Feddisch.

Egal was ich meine zu repräsentieren, für meine Communityseite muss ich den Kopf hinhalten, nicht der FFRL oder eine andere Organisation.

Empfehle dazu auch den Podcast Rechtsbelehrung, ist mit einem „Internetanwalt“. Das Impressum - Rechtsbelehrung Folge 3 (Jura-Podcast mit der neuen Bildersuche, Likes und der Impressumspflicht) - Rechtsbelehrung

3 „Gefällt mir“

Also so sehe ich das auch @SenorKaffee . Eventuell kann man ja auf den FFRL verweisen.
Aber wenn ich eine FF-Community Seite erstelle kann der FFRL ja nicht für die Inhalte haften welche Ich geschaffen habe. Deswegen finde ich auch das Ich in dem Fall im Impressum stehe. :wink: