Halbwissen? Dann schau mal in den Spiegel!
nur eine Fundstelle von vielen:
Angaben bei journalistisch-redaktionell gestalteten Angeboten
Anbieter von Telemedien mit journalistisch-redaktionell gestalteten Angeboten, …, haben nach § 55 Abs. 2 RStV zusätzlich einen Verantwortlichen mit Angabe des Namens und der Anschrift zu benennen.
.
Als Verantwortlicher darf nur benannt werden, wer seinen ständigen Aufenthalt im Inland hat, nicht infolge Richterspruchs die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter verloren hat,
voll geschäftsfähig ist und unbeschränkt strafrechtlich verfolgt werden kann.
(6) Weitere Angaben
… Dabei muss es sich um eine natürliche Person handeln, die voll geschäftsfähig
ist (also mindestens 18 Jahre alt ist) und ihren ständigen Aufenthalt im
Inland hat.
Ich denke, dass eine Community-Webseite zweifelsfrei eine „jounalistisch gestaltete“ Webseite ist, im Gegensatz zu einer Webseite, auf der was verkauft wird.
Noch ein Link: Impressumspflicht: rechtssichere Pflichtangaben | eRecht24 (das ist Deiner, aber der Text, Du liest ja nicht)
im Übrigen sind die Generatoren alle für geschäftliche Webseiten konzipiert, wobei man einfach davon ausgeht, dass der/diejenige über 18 ist, also nicht besonders erwähnt wird.
Edit:
das verschieben war nicht besonders intelligent, zumal hier der Thread einen falschen Titel hat.
Es sind keine Webangebote, sondern (redaktionelle) Webseiten, und dazwischen muss unterschieden werden.
Ursprünglich waren die Beiträge schon richtig plaziert. Da ging es um Community-Webseiten, was etwas ganz anderes ist, als Webangebote.