Ist mit der neuen DSGVO mit Abmahnungen zu rechnen?

Wohl nicht.

Ich möchte dies hier aus dem Matrix Chat mit @Mawa mal zur Diskussion stellen:

Die Abmahngefahr ist sicher gegeben, ich schätze die aber als gering ein. Abmahnungen können nach dem Verbands- und Wettbewerbsrecht erfolgen. Bei letzterem kann nicht jeder wie er will Abmahnen, sonder es muss Begründet sein, warum der Abmahner eine Wettbewerbsverlettzung erleidet. Hier sehe ich für unseren Verein eher kein Problem, da wir mit kaum jemanden im Wettbewerb stehen. Beim Verbandsrecht können Verbraucherverbände im Namen der Verbraucher abmahnen. Es kann auch sein, dass sich spezielle Datenschutzverbände bilden, und versuchen hier ein Geschäft zu machen. Aber auch hier wäre von unserem Verein wenig zu holen. Wie so etwas aussehen kann, sieht man an der Deutschen Umwelthilfe (DHU).
Das Wahrscheinlichste wird sein, dass gefrustete Anwender Meldung beim Landesdatenschutz einreichen. Der wird sich das dann von aussen anschauen und in den meisten Fällen mit dem Kopf schütteln, in einigen Fällen einen blauen Brief schicken und in wenigen Fällen die Sache tiefer verfolgen. Strafen sind insbesondere in der ersten Zeit wenig zu erwarten.

Wenn Du sicher sein möchtest, bringe deine Aussendarstellung in Ordnung. Impressum, Datenschutzerklärung, alle Plugins raus die bei fremden Hostern miete zahlen - incl. Facebook und Twitter Button -, unnötige Cookies entsorgen und alles auf OptIn umstellen. Das sollte für 90% aller Sitebetreiber ausreichen. Verträge zu Auftragsverarbeitung und Verfahrensverzeichnis sind interne Dinge, die nur bei einer expliziten Prüfung zum Tragen kommen. Die werden uns eher nicht betreffen.

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Wo willst Du das in einem 841er unterbringen? Extern verlinken? Einbinden? Wenn ja, dann wäre das doch auch schon wieder zustimmungspflichtiger/informationspflichtiger externer Content…

Ich betreibe seit wenigen Tagen einen Freifunkknoten und frage mich nun, ob ich den erstmal wieder vom Netz nehmen soll. Hat man als stinknormaler 08\15-Knotenbetreiber juristische Repressalien wegen der DSGVO zu fuerchten, wenn man einen Freifunkknoten betreibt?

Nun ja, ein Aushang mit (Allgemeine Nutzungs-Bedingungen) und Datenschutzbestimmungen kann nicht schaden, wenn es jemand verlangt. Aufsteller sind ja keine Erbringer, jedoch Mitwirkende an der Erbringung… Daher müsste eigentlich der Ansprechpartner von Vod, Tele oder 1&1 mit rein. Wird zwar netto nie jemand verlangen, aber ein Gastwirt einer gut besuchten Eisdiele meinte, er hatte schon insgesamt 10 Prüfungen dieses Jahr, Brandschutz, Lebensmittel…

Wir definieren Freifunk als Netz von gleichberechtigten Freifunk-Knoten, die gemeinsam ein Netz bauen.
Somit ist jedeR „mit einem Freifunkrouter“ jemand, der KommunikationserbringendeR ist. (vgl. „Kommunikations im Mesh“, also von Knoten zu Knoten, ganz ohne Internet, ggf. ganz ohne VPN)

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@nebelkerze als Knotenbetreiber bist du nicht wirklich betroffen,

die Frage(n)/Probleme belaufen sich eher für die Webseite der Communitys, Mapserver, Serverbetreiber etc.pp
Als Knotenaufsteller bist du Betreiber eines Teils der Infrastruktur und bietest als „Vertragsgegenstand“ eine Kontaktmöglichkeit an. Damit ist dein Teil erledigt.
Es geht dann im Anschluss z.b. für den Mapserverbetreiber um die Weiterverarbeitung dieser Daten/Informationen.

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Genau darauf bezog sich meine Frage.

Und ich schätze, die Antwort ist: Es sind keine Abmahnungen zu erwarten.

Die Einzigen die Abgemahnt werden könnten sind wohl große Firmen, Shops, Ärzte und so