(16) Die Konformität einiger Kategorien von Funkanlagen mit den in dieser Richtlinie festgelegten grundlegenden Anforderungen kann durch die Integration von Software oder durch Änderungen der bestehenden Software beeinträchtigt werden. Ein Laden von Software durch den Benutzer, die Funkanlage selbst oder einen Dritten sollte nur möglich sein, wenn dies keine Beeinträchtigung der Konformität dieser Funkanlage mit den geltenden grundlegenden Anforderungen zur Folge hat.
Fettung durch mich.
Und ja, es geht um DFS/FH, MU, DC bei der „Konformität“
Zur Lesart des „sollte“ bitte einen Juristen befragen.
Wenn ich es richtig verstehe, dann ist dieser Punkt 16 nur Teil der Begründung (S. 3/45). Ist die denn rechtlich wirksam? Die eigentliche Richtlinie beginnt ja erst auf S. 9/45.
PS: Ich finde, dieser Themenstrang sollte wirklich geteilt werden. Im Eingangsbeitrag geht es um die USA, wir diskutieren über ein ähnliches Problem in der EU.
Grundlegende Anforderungen
(3)
Funkanlagen müssen in bestimmten Kategorien oder Klassen so konstruiert sein, dass sie die folgenden grundlegenden Anforderungen erfüllen:
[…]
( i ) Sie unterstützen bestimmte Funktionen, mit denen sichergestellt werden soll, dass nur solche Software geladen werden kann, für die die Konformität ihrer Kombination mit der Funkanlage nachgewiesen wurde.
Wobei der folgende Satz Erinnerungen an die alten Amtsblattverfügungen des Bundespostministeriums wieder aufleben lassen:
Der Kommission wird die Befugnis übertragen, gemäß Artikel 44 delegierte Rechtsakte zu erlassen, in denen festgelegt wird, welche Kategorien oder Klassen von Funkanlagen von den einzelnen in diesem Absatz in Unterabsatz 1 Buchstaben a bis i genannten Anforderungen betroffen sind.
Ich hab mich mal nach dem aktuellen Stand der Umsetzung der Richtlinie erkundigt per IFG: Stand der Umsetzung der Richtlinie 2014 53 EU
weitere Informationen dann spätestens in einem Monat
nur teurer?
Leider nicht, da es ja auch andere WLAN-Geräte (also auch via USB) betrifft.
Da muss dann auch der Treiber (genauer gesagt eine Firmware im Treiberspace) diese Regelungen einhalten. Er wird damit proprietär und lässt sich nicht mehr ohne weiteres für einen RasPi & Co. compilieren
Dann kann GNU-Linux & Co. als Ergebnis dann ohne (neue) WLan-Adapter dastehen. Das ist eine Diskriminierung von Freier Software und deren Anwender
dass nur solche Software geladen werden kann, für die die Konformität ihrer Kombination … nachgewiesen wurde
Das ist deckungsgleich mit den neuen Nutzungsbestimmungen bei Windows 10, denen zufolge MS jederzeit auf einem WIn10-PC Software und Daten verändern, angeschlossene Hardware sperren, oder Treiber o.ä. löschen kann, wenn diese (die Anwendung oder Hardware) nicht von MS lizensiert wurde (trusted installer), und zwar ohne Benachrichtigung des PC-Users bzw. Lizenzinhabers, automatisch und per „Fernwartung“. Eine Umgehung wird nicht möglich sein, weil im nächsten Schritt eine Implementierung in den Hardware-Chip erfolgen soll, der dann nicht mehr abschaltbar ist.
D.h., die Totalkontrolle des Käufers/Nutzers und absolute Bindung an Hersteller, bei gleichzeitigen Zugriffsmöglichkeiten bis auf den letzten Client (egal, welcher Art und Software) durch NSA und „Freunde“ sind festes Industrie- und Politikziel, übrigens auch in TTIP verankert. Bei den neuen Smartphones teilweise schon implementiert, beim neu vorgestellten Acer Revo Build (und anderen auf der IFA vorgestellten Systemen) bereits implementiert.
Nicht mehr one Big Brother is watching you, sondern Big Brothers.
Ist schon richtig, aber dann müsste der Hersteller die
OpenSource von Freifunk zulassen, das müsste meiner Meinung nach dann der
Hersteller prüfen und genehmigen. Welcher Hersteller würde sich die Mühe machen(Kostenfrage)?
Oder sehe ich das Falsch?
Notfalls könnte man ja auch in einer gemeinsamen Anstrengung selbst ein Gerät entwerfen, dass den Anforderungen einspricht und sind per Konfiguration und nicht per FW Austausch auf die entsprechende Community einstellen lässt. Die Produktion könnte man dann über ein Crowdfunding finanzieren.
Ist sicher nicht so schön einfach wie jetzt, aber bevor wir am Ende keine kompatible Hardware mehr bekommen, wäre es doch ganz schön sich etwas unabhängiger zu machen.
also, so wie ich das verstehe ist die Diskussion hier damit abgeschlossen, denn die FCC hat eben NICHT zum Ziel Open Source auszusperren, solange der jeweilige Entwickler dokumentiert, wie er falsch eingesetzte Frequenzen und Sendeleistung verhindert,
Nur weil die FCC etwas nicht zum Ziel hat, bedeutet das nicht, dass neue Regelungen nicht genau erreichen werden, dass OpenSource in Zukunft mehr Probleme beim Zugriff auf Funk-Chips haben wird. Bei der Umsetzung der EU-Richtlinie in nationales Recht wird es bestimmt auch „Beratung“ durch Unternehmen geben, denen schlechtere Bedingungen für OSS gerade recht kommt.
Das dürfte wirklich nur Begründung sein, in Artikel 3 steht aber folgendes: „Sie unterstützen bestimmte Funktionen, mit denen sichergestellt werden soll, dass nur solche Software geladen werden kann, für die die Konformität ihrer Kombination mit der Funkanlage nachgewiesen wurde.“
Je nach Umsetzung könnte das fatal für freie Software sein.
Das bedeutet dann in der Praxis, dass Bootloader nur signierte binaries laden dürfen. Und auch Treiber müssen signiert sein.
Viel Spass, dass „ohne Jailbreak“ in OSS zu implementieren.