Pro / Contra / Rechtliche Einschätzung von "Schweden-VPN"

Mir gefällt das alternative Vorgehen einen Teil der Supernodes im Ausland zu betreiben, diese können dann bei Bedarf als gw angekündigt werden und ihren Traffic lokal raus werfen.
Ist natürlich die Frage ob man Rechenzentren mit passender Latenz zueinander findet.

Ist das wirklich von Relevanz für die Normalanwendung abseits von IP-Telefonie, Skype und Gaming?

Hat auch den Vorteil dass dort ein wenig unwahrscheinlicher ist, dass geloggt wird. Bei den meisten VPN-Betreibern muss man ja Vertrauen in die Integrität (und Admin-Kompetenz…) aufbringen, dass das nicht (auch nicht versehentlich) vorkommt.

Den Hostern vertraue ich da irgendwie eher dass keine DPI bei ein-/ausgehendem Traffic gemacht wird… Oder an den Servern rumgefummelt…

Die prinzipiellen Erwägungen sind bekannt.

Aber hinsichtlich der Frage „Welche Anbieter und Angebote sind sinnvoll, womit gibt es Erfahrungen im FF-Umfeld“ (danach fragte @SenorKaffee vermutlich) sind wir aber kein Stück weiter.

Sprich: Wer von Euch nutzte welchen „Schweden-Exit“?

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leider bleibt so ein teil der Haftung immer noch beim Mieter der Infrastruktur im Ausland. Zumindest im Bereich des Strafrechts (ich meine damit nicht der blablabla hat mein Buch online geteilt). Oder sehe ich das falsch?

Im Strafrecht gibt es keine Störerhaftung. Das ist Zivilrecht.

Außerdem gilt da immer noch das „Provider-Privileg“, das ja im Gegensatz zur Urban Legend zumindest nach Auffassung einiger Gerichte auch einzelne Dienste-Anbieterx schützt, nicht nur e.V.

Nichtsdestotrotz sollten die Server wohl auf den Verein gemietet werden, um Einzelnen den Ärger zu ersparen.

das meinte ich ja! 20 zeichen!

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Mich würde hierzu eine rechtliche Einschätzung interessieren wie es aussieht wenn eine deutsche Entität (Person oder Verein) im Ausland Hardware zu diesem Zwecke anmietet. Ich glaube dass hier weiterhin deutsches Recht gilt, selbst wenn die Server im Ausland stehen. Klar, die Wahrscheinlichkeit, dass die deutsche Abmahnindustrie ausländische IPs Abmahnt ist relativ gering, allerdings ist man IMHO damit rechtlich nicht vor der Störerhaftung sicher. Und genau diese Einschätzung meines Gedankenganges würde mich mal interessieren.

Also in unserem Trägerverein (VfN NRW e.V.) ist nicht die Bestrebung uns durch die Nutzung ausländischer Exits vollständig der Einbindung in die Strafverfolgung zu entziehen. Wir möchten vielmehr Freifunk in Deutschland jederzeit konform mit dem deutschen Recht machen können. Dass es hier und da ein paar Dinge gibt, die eine Grauzone darstellen ist uns klar. Aber dafür sind wir Freifunker ja, unter anderem, auch angetreten um Missstände in der Auslegung des Rechts anzuprangern und eine Klärung in unserem Sinne herbeizuführen.

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Ich habe das Thema mal aufgetrennt, da die Diskussion etwas abgedriftet ist.

Was mich auch interessiert - viele VPN-Anbieter bieten auch die anonymisierte Verbindung zu Servern in Deutschland an.

Würde hier der Effekt ähnlich sein wie Vereinsstruktur?