Pro / Contra / Rechtliche Einschätzung von "Schweden-VPN"

Im Strafrecht gibt es keine Störerhaftung. Das ist Zivilrecht.

Außerdem gilt da immer noch das „Provider-Privileg“, das ja im Gegensatz zur Urban Legend zumindest nach Auffassung einiger Gerichte auch einzelne Dienste-Anbieterx schützt, nicht nur e.V.

Nichtsdestotrotz sollten die Server wohl auf den Verein gemietet werden, um Einzelnen den Ärger zu ersparen.