"Providerprivileg": Funktionsweise. Logs und Auskunftspflichten

Hallo, Freifunker!

Ich halte Freifunk für eine feine und zukunftsweisende Sache. Deshalb habe ich mich in den letzten Tagen etwas damit beschäftigt, meinen TP-Link-Router gem. der Anleitung im Wiki mit der Freifunk-Firmware versehen und nun steht er hier und wartet darauf, in Betrieb genommen zu werden.

Das hier ist mein erster Thread zum Thema und er betrifft gleich das zentrale Thema in Sachen Freifunk, nämlich die wunderbare juristische Einrichtung der Störerhaltung, von der wir Deutschen stolz sein dürfen, dass es sie nur bei uns gibt… :wink:

Bisher war der Tenor der Antworten, die ich auf meine Fragen bekommen habe, der, dass gesagt wurde: „Mach dir keine Sorgen bzgl. Störerhaftung. Die Internetverbindung, die du anbietest, geht über ein VPN an den CCC. Der ist amtlicher Provider und genießt damit das sog. ‚Providerprivileg‘, ist also raus aus Sachen Störerhaltung.“

Schön und gut, der CCC ist aufgrund seines Status’ als „Provider“ also raus aus der Sache. Wäre ja auch noch schöner. Aber was ist mit mir? Wenn ich mein WLAN hier ungeschützt zur Verfügung stelle (also nicht über Freifunk!) und jemand begeht darüber eine Straftat oder macht sich beispielsweise schadensersatzpflichtig, dann ist die Telekom auch raus aus der Nummer. :smiley: Allerdings teilt die den entsprechenden Personen natürlich auf richterlichen Beschluss Name und Adresse des Anschlussinhabers mit, von dessen Anschluss aus zu einem bestimmten Zeitpunkt unter einer bestimmten IP-Adresse etwas geschehen ist.

Nun meine Frage: Der CCC ist raus aus der Störerhaftung - was ihn selbst betrifft. Denn das meint „Providerprivileg“. Was geschieht, wenn entsprechende Anfragen gestellt werden und jemand mit einem Beschluss winkt? „Kein Problem“, sagen dann die Freifunker: „Deine IP-Adresse wird nicht geloggt.“

Super soweit. Wer bestätigt mir das? Wo steht das geschrieben, wo kann ich es nachlesen? Und was passiert in dem Fall, dass es nicht so ist?

Danke für Eure Antworten!

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