Rechtssituation Freifunk nach TMG

P.S. Was mir völlig fehlt in Sebastian Schwierings Betrachtung fehlt ist der Aspekt

  • Für welches „Freifunk-Baukonzept“ gilt die Betrachtung? Ich lese es so, als ob hier vorranging das „Berliner-Modell im ‚BoS-Modus‘“ betrachtet wird. (Zumal es dazu bereits einschlägige Urteile und Veröffentlichgungen gibt. Ginge nur an der derzeitigen Realität für >90% der Freifunkenden, insbesondere 99% der in NRW vorbei.)
  • Falls es sich doch um „Verpflchtungen gegenüber Freifunkenden, die mit einer (wie auch immer gearteten) RIPE-Mitgliedschaft ein AS betreiben“ geht: Soll hier wirklich das TMG gelten? Dem würde ich ganz entschieden widersprechen wollen, da dieses -in meinen Augen- ein vorsätzlichen reduzieren der bislang ausgeübten Rechte darstellte.