Rechtsverunsicherung in Artikel auf Golem

Hallo,

Golem hat hier leider das Wort Freifunk benutzt und erzeugt dadurch etwas negative PR für uns. Evtl. könnte man denen eine Email schreiben, und sie bitte, das umzuformulieren. Was meint ihr?

Grüße
MPW

Schreib denen doch ne E-Mail. Wo ist das Problem?

Klar, hab ich gemacht.

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Diese ganze Diskussion um „Was sagen die AGB und muss ich mit Kündigung rechnen“ ist bestenfalls FUD von aufmerksamkeitsbedürftigen Juristen.
Ich bin jedoch geneigt, Spindoktortum zu unterstellen.

Was ich nicht möchte: mit zahlreichen Leserbriefen (und Pageimpressions vom Klickvieh) diese Nebelkerzen-Diskussion noch anheizen.

Siehe auch

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Volle Zustimmung @adorfer

Früher stand in den DSL AGB von der Telekom man darf nur „einen“ PC am DSL Modem betreiben. Und hats jemanden gekümmert? Wurde irgendwem der Vertrag gekündigt wenn er sich „verbotener weise“ nen SMC Barricade 7004 oder wie ich nen FLI4L (Alter 486er PC) als Router angeschlossen hatte um 2 oder mehr PC Internet zu spendieren?

Kocht doch nicht immer so heiß wie es gegessen wird.

Es gibt Dinge, die verdrängt man einfach. Heisst glaube ich Psychohygiene.

Aber im ernst: Mit dem „Verbot der Mehrplatznutzung“ von DSL-Anschlüssen war’s wirklch wie angesprochen genau so.

Wer der den Providern noch ehrliche Absichten unterstellt hat, der hat argumentiert, es wäre dabei um das Abschliessen von Business-Verträgen gegangen, also „Gewerbetreibende Kunden auf andere Verträge pushen“.

War aber nicht so, denn die Vertriebe haben sich faktisch geweigert, solche Verträge überhaupt an Handwerk&Co aufzunehmen. Lieber die Endkundenverträge wurden verdealt. Keine Ahnung ob da die Provisionen größer waren.
Oder es gab bei Business-Verträge, die sogar noch 1-2€ (plus gesparter Umsatzsteuer) preiswerter waren als die Privatnutzerverträge.

Daher meine Vermutung:
Es geht darum, in den AGB eine (hoffentlich) wirksame Klausel zu haben, die den Provider vor Schadensersatzansprüchen schützt (oder diese so weit als möglich beschränkt), wenn ein Anschluss mal nicht funktioniert.
Dann kann man nämlich als Privatuser maximal Schäden geltend wie „ich konnte nicht bei Amazon einkaufen“ und „Meine Tochter konnte ihre Hausaufgaben nicht aus Wikipedia zusammenkopieren“.
Aber nicht „Mein Nachbar konnte auch nicht ins Netz“
Und erst recht nicht „Unsere VPN-Standortvernetzung zwischen den Vertriebsbüros/Aussendienstler-Homeoffices ging nicht und daher konnten wir nicht ins DATEV/SAP/whatsoever.“

Und eine Schadensersatzforderung bei eine DSL-Ausfall durch einen Freifunk-Verein will natürlich niemand, weil ein halber Straßenzug (der sich ein VDSL200 teilt) nicht mehr ins Netz kommt.

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„Früher“, wurde ich auch gefragt, wie viel PCs ich am DSL 2000 Anschluss betreiben will. Meine Antwort war 30 (man weiß ja nie, hatte schon 3), hat die Telekom auch nicht gestört.

Aber es geht um die aktuelle Situation und da hat die Telekom keinerlei Genehmigungs-Klausel in den AGB. Ein wenig Recherche hätte golem da gut getan, aber wer recherchiert heutzutage schon, wenn man aus einem mäßig bis schlecht recherchierten Buch der maBB abschreiben kann?