Regierung kippt Verschlüsselungspflicht aus Gesetzentwurf

http://www.golem.de/news/stoererhaftung-fuer-wlan-regierung-kippt-verschluesselungspflicht-aus-gesetzentwurf-1506-114705.html

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Aber so wie ich das lese ist sie nicht „gekippt“, sondern nur noch eine der möglichen „Zugangssicherungen“ - die weiter vorgeschrieben sind. Also kann man entweder verschlüsseln oder halt zB eine Nutzerregistrierung einführen - aber eines von beidem muss man doch haben?

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Kommen wir unserer Verantwortung nach wenn wir einen Aufkleber auf die Unterseite kleben: Missbrauch untersagt?

die neue Fassung ist in gewisser Hinsicht noch schlimmer, weil nun nichts mehr klar definiert, es werden also wieder die Gerichte alles (unterschiedlich) klären müssen und die Abmahnlawine rollt weiter.

  1. Dem § 8 werden die folgenden Absätze 3 und
    4 angefügt:

„(3) Die Absätze 1 und 2 gelten auch für Diensteanbieter nach
Absatz 1, die Nutzern einen Internetzugang über ein drahtloses
lokales Netzwerk zur Verfügung stellen.

(4) Diensteanbieter nach Absatz 3 können wegen einer rechtswidrigen
Handlung eines Nutzers nicht auf Beseitigung oder Unterlassung in
Anspruch genommen werden, wenn sie zumutbare Maßnahmen ergriffen
haben, um eine Rechtsverletzung durch Nutzer zu verhindern. Dies ist
insbesondere der Fall, wenn der Diensteanbieter
angemessene
Sicherungsmaßnahmen gegen den unberechtigten Zugriff auf das
drahtlose lokale Netzwerk ergriffen hat und
Zugang zum Internet nur dem Nutzer
gewährt, der erklärt hat, im Rahmen der Nutzung keine
Rechtsverletzungen zu begehen.“

An Freifunk ändert sich durch die neue Gesetzeslage bzgl. Störerhaftung nichts, auch nach dem aktuellen Entwurf nicht. Dieser würde uns Freifunker nur betreffen, wenn wir den Verkehr lokal ausleiten wollen. Das wird für die meisten Knotenbetreiber ohnehin nicht in Frage kommen, da die meisten wohl keine Lust auf den Papierkram haben werden.

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