Wir haben bisher noch keine Förderrichtlinie, die über den Entwurfsstatus hinaus ist. Eine entsprechende Definition kann so aussehen:
Zuwendungsempfänger
Antragsberechtigt sind bürgerschaftliche Initiativen, soziokulturelle Gruppen und Vereine des
nichtgewerblichen Bereiches.
Initiativen und Gruppen im Sinne der Richtlinie sind Zusammenschlüsse von mindestens 3
Personen. Ausnahmen bedürfen einer Begründung. Im Sinne des Förderziels liegt es, dass
die Zuwendungsempfänger möglichst über eine nichtpersonalisierte Internetpräsenz mit
Bezug auf das Initiativen-, Gruppen- oder Vereinssynonym verfügen sollten.