Resultate aus dem NRW-Landtagsbeschluss zu Freifunk

Fortsetzung der Diskussion von Wie das Land NRW zum Freifunk kam - die Entstehungsgeschichte eines Antrags:

Es ist etwas mehr als ein Monat her, dass der Landtag in Düsseldorf sich „für Freifunk“ positioniert hat mit durchaus wohl klingenden Beschlüssen.

Man mag mich ungeduldig nennen, aber gibt es schon Resultate, die sich auf diesen Beschluss zurückführen lassen? (abgesehen davon, dass wir hier darüber diskutieren und die Videos der Redemitschnitte toll fanden etc…)

Will sagen: Hat schon jemand von Euch fußend auf die Beschlüsse irgendwo Zugang zu einem Standort bekommen, der ihm vorher verschlossen war?
Oder gibt es Förderzusagen, die so leichter möglich geworden sind?

Mir wären positive Beispiele wichtig, weil sie vielleicht zur Nachahmung anregen.

Der Beschluss wurde in der Plenarsitzung 2 Tage vor der ‚Sommerpause‘ gefasst. In der Sommerpause (meist analog zu den Sommerferien) sind die Ministerien und die restliche Verwaltung auf Landesebene wie leer gefegt. Es ist oft der einzige Zeitraum, in dem die Mitarbeitenden sich frei ihren Urlaub nehmen können.
Überspitzt gesagt; Der Hausmeister beantwortet gerade Presseanfragen.
Ich vermute daher, dass da wenig passiert ist.

Aus Erfahrungen der letzten Jahre, schätze ich, dass die ersten konkreten Dinge vom Land ca Anfang Oktober kommen könnten(sollten). Ich bin auch gespannt was da kommt, wie die Liste der Gebäude des BLB aussehen wird und wie man sich das ganze Verfahren so vorstellt.

Was ich allerdings wohl mitbekommen hab, war die Tatsache, dass Communities den Landtagsbeschluss genutzt haben um ihre lokalen Vorhaben argumentativ zu stärken. Also hat er quasi schon eine indirekte Wirkung.

Grüße
Lukas

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In GE wurde zeitgleich zu Ddorf im Hauptausschuss ein Freifunk-Antrag behandelt und während der Beratung der Ddorf Beschluss bekannt gegeben. Das führte nur zu leichtem heben der Augenbraue. Uplink durch die Stadt? Nein. Übernahme der Verkehrssicherungspflicht durch die Stadt? Nein. Andere Bewertung der Störerhaftung? Nein.

Beim Vorstand unseres Vereins hat sich ein Herr aus der Staatskanzlei des Landes NRW gemeldet und bat um etwas Brainfood für mögliche Unterstützungsprojekte im Zusammenhang mit Freifunk-Vereinen. Ihm ging es vor Allem darum zu verstehen wie Freifunk-Vereine funktionieren, was sie zum Leben brauchen (es fiel das Wort Infrastruktur) und wie man mit ihnen zusammenarbeiten kann.
Er fragte auch nach weiteren Vereinskonstrukten a la FFRL oder VfN NRW im Lande, die er vielleicht noch nicht auf dem Schirm hat.

Transparenz++

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Hallo Zusammen!

Heute findet ein erstes Treffen zum Kennenlernen zwischen Staatskanzlei, @TschaeggyWasa und mir statt. Wir werden natürlich berichten.

Gruß,
Philip

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Hallo Zusammen!

Ich möchte Euch ein kurzes Update zu unserem ersten Treffen mit der Staatskanzlei geben.

Wir haben uns ca. 1 Stunde in Düsseldorf getroffen, unseren Verein vorgestellt und erklärt welche Projekte und Ziele wir verfolgen.
Es hat sich heraus kristallisiert, dass wir eine mögliche Förderung in zwei Bereiche bzw. Projekte teilen werden (Funk-Backbone + RZ Infrastruktur) welche dann so in die Haushaltsberatung eingehen werden.
Geplant ist eine Förderung nach dem Modell welches auch in Berlin angewendet wurde/wird in Kooperation mit der MABB. Das bedeutet, eine längerfristige Förderung und aus dem definierten Fördertopf kann man dann häppchenweise Mittel abrufen.

Wir haben als Vorstand unsere Hausaufgaben mitgenommen und müssen den Referenten jetzt das nötige Material und weitere Informationen liefern. Über den weiteren Stand werde ich natürlich informieren.

Es war ein sehr angenehmes Gespräch und ich bin davon überzeugt, dass eine Förderung für unseren Verein realistisch ist. Es ist aber noch einiges zutun, die Mühlen mahlen bekanntlich langsam.

Wichtig für Euch:
Es ging bei diesem Treffen nicht um Standorte für Router auf Landesgebäuden, dass läuft getrennt.
Es ging ausschließlich um eine finanzielle Förderung. Zum Thema Standorte wird es gesonderte Informationen geben.

Interessantes am Rande:
Der Referent welcher sich mit uns getroffen hat, ist schon stolzer Besitzer von einem Freifunk Router.
Wenn das mal kein gutes Omen ist!

Gruß,
Philip

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Ich habe 8 Beiträge in ein neues Thema verschoben: Gluon + Wifi-Backbone

Hmm. Auch als Frage an @Maltis : Heißt das, daß das Land NRW ausschließlich Organe des FfRL e. V. / VfN NRW e. V. zu fördern gedenkt? (Von Dachzugängen mal ganz abgesehen.)

So die klassische lokale, vereinslose, Initiative fühle ich grade unter die Räder kommend :frowning:

Ich befürchte, dass es als Land relativ knifflig werden wird, Privatpersonen zu fördern. Sofern ich richtig sehe, verbirgt sich bei Freifunk Gütersloh laut im Impressum eine Privatperson. Vermutlich gibt es kein eigenes Konto der Initiative und auch keine sonst. Rechtsnormen wie Satzung etc.

Scheinbar ist ein Vertreter der Landesregierung gerade unterwegs und verschafft sich einen Überblick über die Freifunkstrukturen in NRW. Da eben auch solche Communities ein Bestandteil der Landschaft sind, wird er sie entweder ebenfalls erfassen oder zumindest drauf aufmerksam werden. Evtl können @pberndro oder @Felix ihn auch drauf hinweisen (vielleicht haben sie es auch schon) oder den Kontakt zu dir vermitteln.

Dann sollten wir alle schlauer sein. Anschließend könnt ihr euch als Community immer noch überlegen euch z.B. formell einem Verein anzuschließen. Vielleicht gibt es aber auch noch andere Möglichkeiten, an die ich gerade nicht denke, weil es einfach noch zu früh ist und ich den ersten Kaffee noch nicht getrunken hab ;D

Grüße
Maltis

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in Thüringen wird es so werden, dass auch Privatpersonen gefördert werden, wenn sich mindestens 3 Personen zusammentun. Ein Verein oder eine andere juristische Person ist nicht verpflichtend.

Danke für die Info, Andi!
Ich werde versuchen das einfließen zu lassen.

gibt es dazu ein Letter of Intend, oder ist das erstmal noch ungar?

Wir haben bisher noch keine Förderrichtlinie, die über den Entwurfsstatus hinaus ist. Eine entsprechende Definition kann so aussehen:

Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind bürgerschaftliche Initiativen, soziokulturelle Gruppen und Vereine des
nichtgewerblichen Bereiches.
Initiativen und Gruppen im Sinne der Richtlinie sind Zusammenschlüsse von mindestens 3
Personen. Ausnahmen bedürfen einer Begründung. Im Sinne des Förderziels liegt es, dass
die Zuwendungsempfänger möglichst über eine nichtpersonalisierte Internetpräsenz mit
Bezug auf das Initiativen-, Gruppen- oder Vereinssynonym verfügen sollten.

Zum Impressum: da wir eben kein Verein sind (und keiner der derzeitigen Akteure ‚auf Vereinsmeierei Bock hat‘, um das bisherige Meinungsbild mal plakativ darzustellen), ist die Angabe eben c/o; je nachdem, wo man guckt, von mir oder Detlev. Faktisch sind wir so ggf. eine GbR, was auch nicht prickelnd ist :smile: Mittelfristig wird sich da wohl was tun (müssen), aber eher ein Förder- denn klassischer Mitgliederverein, imho. Und ob dann Gemeinnützigkeit angestrebt würde, ist zweimal offen …

OT: gibt’s da ggf. Blaupausen für Satzungen?