Hallo zusammen,
wie mit mehreren Menschen besprochen ist die Satzung des FFRL an mehreren Stellen etwas ungünstig geschrieben. Im Bereich Vereinssatzungen gibt, wie bei Mietverträgen und ähnlichem, eine Reihe von Standards, sie man einhalten kann und sollte. Für das Land NRW gibt es eine entsprechende Mustersatzung für gemeinnützige Vereine [1]. Die bisherige Satzung des FFRL ist etwas weiter davon entfernt.
Im Folgenden Pad:
https://pad.freifunk.net/p/MV-20-01-18-Satzungnovelle
finde sich eine Satzung für den FFRL die in zwei Schritten erstellt wurde:
I) Übertrag
Im weiß hinterlegten Teil der Satzung ist die bestehende Struktur aktuellen Satzung festgehalten. Hinzu kommen eine Reihe von redaktionellen Änderungen. Bspw. wurde bei Beendigung der Mitgliedschaft die Auflösung einer juristischen Person hinzugefügt oder die Formulierungen aus der Mustersatzung zum Ausschluss von Mitgliedern übernommen, weil gerichtsfest ist besser.
II) Allgemeine Verschlimmbesserungen
a) „Best Practice“
Ich habe in den letzten 2 Jahren 18 Vereinsgrüdungen begleitet und als „Studentisches Ehrenamtsbüro“ die 80 studentischen Vereine im Umfeld der RWTH betreut [2]. Im Rahmen dessen wurde eine Standardsatzung erstellt. Aus dieser habe ich die Instrumente in die FFRL Satzung übernommen die mir hilfreich erschienen, diese sind:
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§3 Zweck des Vereins
Der Verein läuft bisher unter Wissenschaft und Forschung. Mit der „Förderung der Volks- & Berufsbildung“ hat man ein zweites Standbein, dass durch die vielen Beratungstische und Workshops auch problemlos erfüllt sein sollte. Anfrage bei Finanzamt ob das Probleme macht guck ich nächste Woche. -
§7 Erwerb der Mitgliedschaft
Hinzugefügt wurden:
a) Eine Ablehnung bedarf keiner Begründung
b) Gegen eine Ablehnung steht Bewerber*innen eine Berufung an die Mitgliederversammlung zu, diese entscheidet dann endgültig. -
§9 Beendigung der Mitgliedschaft - Auschlus
Hier ist festgehalten, dass dieser nur aus „wichtigen“ Gründen erfolgen darf und zwei Beispiele gegeben:
a) ein die Vereinsziele schädigendes Verhalten
b) die Verletzung Satzungsgemäßer Pflichten. -
§12 MV - Ordnungen
Wenn mann den Organen des Vereins Ordnungen gibt muss man nicht alles in Satzung schreiben und hat die Möglichkeit hier auch schneller zu agieren. -
§12 MV - TOPs
n Mitglieder - im aktuellen Entwurf steht fünf - können um die Aufnahme von Punkten auf die Tagesordnung zwei Wochen vorher bitten. -
§12 MV - Vertretungsakkumulation
Die sich aus den anderen Punkten ergebenden Punkte sind hier abgebildet. Weiterhin wurde das Problem der Vertretungsakkumulation angegangen. Ein Vereinsmitglied kann nun nicht mehr als drei andere Vereinsmitglieder ordnungsgemäß vertreten. -
§12 MV - Satzungsänderung
Haben im Gegesatz zur Auflösung bisher kein höheres Quorum als eine reguläre Abstimmung nötig. Habe dieses - analog zur Auflösung - auf 3/4 gesetzt. -
§13 Vorstand - Variable Größe
Hätte in diesem Entwurf eine Variable größe und muss nicht mehr notwendigerweise auf einmal gewählt werden.Das ermöglicht einen sanften „Know-How“ Transfer und eine Benennung von Vorständen nach zu verfügung stehendem Personal und Bedarf. -
§13 Vorstand - §30 BGB
Um diesem Vorstand das Recht sicher und im vollen Umfang zu geben sollte man es in die Satzung schreiben. -
§13 Vorstand - Pflichten
Eigentlich selbstverständlich aber der Vollständigkeit halber aufgenommen.
a) die Anfertigung eines schriftlichen Jahresberichts. -
§13 Vorstand - Ordnung
Auch diesem kann man jetzt eine Ordnung verpassen. -
§14 Teams
Nach aktueller Satzung kann der Vorstand schon sowas in der Art, heisst hier:
„Der Vorstand kann zur Unterstützung und Wahrnehmung seiner Aufgaben
Vereinsmitglieder berufen, die entweder auf Dauer oder nur zur Erfüllung
einer zeitlich begrenzten Tätigkeit Funktionen übernehmen.“
Jetzt ist das formalisiert und die MV kann sie auch einberufen. #checks&balances
De facto ein erweiterter §30 BGB der dem Verein erlaubt nicht nur Einzelpersonen sondern mehreren Personen (natürlich und juristisch) für den Verein ein gemeinsame Aufgabe zu bearbeiten. Erlaubt in der vorgestellten Formulierung die Zusammenarbeit mit Menschen die keine Vereinsmitglieder sind. Dürfte sehr hilfreich sein um mir anderen Organisationen die Freifunk anschieben zusammenzuarbeiten. KBU, Münsterland, Freifunk Düsseldorf, roots@eifel und wie sie alle heißen …
Auch denkbar ist ein Team in das man alle Fördermitglieder packt, oder alle Fördermitglieder über Summe X und das den FFRL Vorstand beraten kann. -
§15 Beirat
Imho das strittigste Organ. Es bietet Menschen eine Möglichkeit sich einzubrigen die mit „Standard Vereinsarbeit“ nichts am Hut haben. Klassiker sind hier Anwälte und Steuerberater.
Alternativ kann man sich das mit „wichtigen Menschen“_TM vollladen. Je nachdem was man da haben will bieten sich an:
a) Politiker
b) Menschen aus Forschung und Wirtschaft
c) Relevante Nerds (CCC, Förderverein Freie Netze, etc.)
d) Akteure der Zivilgesellschaft (bspw. ein Bischhof, Honurarkonsulen ähnliches.) -
§16 Kassenprüfung
Bisher sieht die Satzung des FFRL formal keine Prüfung des Kassenberichts des Vorstands vor. Das wirkt unseriös und bläht den Vorstandsbericht unnötig auf.
Als Zuckerli indet sich die Satzung in einem angehängten .pdf, der „handwerkliche Teil“ ist hier grün unterstrichen, der inhaltliche blau.
b) Weitere Vorschläge
Soweit diese nicht unter a) abgedeckt sind werde ich die entsprechenden Vorschläge nach Ablauf der Deadline, entsprechend einarbeiten.
Als Abstimmungsmodalität würde ich bzgl. der Änderung der Satzung folgendes Vorgehen vorschlagen:
- Abstimmung über Neustrukturierung der Satzung bei Inhaltsgleichheit
- Abstimmen der oben benannten Punkte aus a) in genannter Reihenfolge
- Abstimmen der oben benannten Punkte aus b) in genannter Reihenfolge
Sollten @TschaeggyWasa und @pberndro weitere Anträge vorliegen die nicht im Forum aufgeschlagen sind können wir diese sicherlich hier in das Prozedere integrieren.
Der Text aus dem Pad ist dem Vorstand als Mail zugegangen, dies unter dem Ticket #244068 Saztungsnovelle.
Bzgl. der Weiterentwicklung es FFRL würde ich davon ausgehen, dass dies eines ersten Schritt darstellt einen handlungsfähigeren Verein zu schaffen. Ich gehe davon aus, dass nach längerer Diskussion eine leistungsfähigere Satzung nach Vorbildern wie bspw. der deutschen physikalischen Gesellschaft [3] oder dem CCC [4] die einer entsprechend flächendeckenden Struktur entsprechend nötig sein wird.
Cheers,
Gregor
[1] NRW-Justiz: Muster: Satzung eines gemeinnützigen Vereins
[2] https://www.asta.rwth-aachen.de/de/eigeninitiativen_und_projekte
[3] https://www.dpg-physik.de/dpg/statuten/satzung.html
[4] CCC | Satzung des Chaos Computer Club e. V.
Satzungsnovell FFRL_V2.pdf (525,4 KB)