# Steuerabschreibung von WLAN-Routern

**URL:** <https://forum.freifunk.net/t/steuerabschreibung-von-wlan-routern/22536>\
**Category:** Vereine\
**Created:** [13. Januar 2021 um 21:19 UTC](https://forum.freifunk.net/t/steuerabschreibung-von-wlan-routern/22536 "2021-01-13T21:19:41Z")\
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**Author:** ![ollibaba](https://forum.freifunk.net/letter_avatar_proxy/v4/letter/o/dc4da7/32.png) [@ollibaba](https://forum.freifunk.net/u/ollibaba)\
**Post date:** [13. Januar 2021 um 21:19 UTC](https://forum.freifunk.net/t/steuerabschreibung-von-wlan-routern/22536/1 "2021-01-13T21:19:41Z")

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Moin,

unser Freifunk-Förderverein hat im Laufe der Zeit einige WLAN-Router gekauft (z.B. AC-Mesh und Archer C7), die wir auf Veranstaltungen aufbauen. Ich möchte die Geräte in der Buchhaltung abschreiben, damit die korrekt in unsere Körperschaftssteuererklärung eingehen.

Habt ihr Erfahrungen oder Hinweise, wie solche Geräte abgeschrieben werden sollten? Also welche Nutzungsdauer sollte da angesetzt werden? Oder gelten die eher als „Geringwertige Wirtschaftsgüter“, die sofort abgeschrieben werden? In letzterem Fall stellt sich mir die Frage, was mit den Geräten ist, die wir nicht gleich abgeschrieben haben.

Falls das eine Rolle spielt:

- wir sind ein eingetragener Verein, aber nicht gemeinnützig
- der Jahresumsatz bewegt sich bei so 1000 €; deshalb haben wir bisher davon abgesehen, einen Steuerberater hinzuzuziehen

Gibt es eigentlich einen Austausch unter Vereins-Verantwortlichen? Einige von den Fragen, die bei der Verwaltung von unserem Freifunk-Verein aufgetaucht sind, könnten auch woanders aufgekommen sein, könnt ich mich vorstellen.

Grüße, Oliver

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**Author:** ![freifunkiger](https://forum.freifunk.net/letter_avatar_proxy/v4/letter/f/7c8e57/32.png) [@freifunkiger](https://forum.freifunk.net/u/freifunkiger)\
**Post date:** [14. Januar 2021 um 18:43 UTC](https://forum.freifunk.net/t/steuerabschreibung-von-wlan-routern/22536/2 "2021-01-14T18:43:30Z")

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Solche Geräte können als geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) abgeschrieben werden.  
Die Dauer der Abschreibung ist abhängig vom Anschaffungswert und der gewählten Abschreibung

> **[Geringwertiges Wirtschaftsgut](https://de.wikipedia.org/wiki/Geringwertiges_Wirtschaftsgut)**
>
> Ein Geringwertiges Wirtschaftsgut (GWG) ist im Einkommensteuerrecht Deutschlands gemäß § 6 Abs. 2 EStG ein selbständig nutzbarer, beweglicher und abnutzbarer Gegenstand des Anlagevermögens mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten von bis zu 800 €.
> Anschaffungskosten sind die Aufwendungen, die geleistet werden, um ein Wirtschaftsgut zu erwerben und es in einen betriebsbereiten Zustand zu versetzen, soweit sie dem Wirtschaftsgut einzeln zugeordnet werden können. Zu den Anschaffungskosten gehören ...

> **[GWG - Aktuelle Grenzen und Praxistipps](https://www.rechnungswesen-portal.de/Fachinfo/Anlagevermoegen/GWG-2013-Aktuelle-Grenzen-und-Praxistipps-1.html)**
>
> Was Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler über GWG und die GWG-Grenzen in 2023 wissen müssen.

Und was bringt das dann? Die Abschreibung reduziert das/den zu versteuernde(n) Einkommen/Umsatz. Man spart dadurch den auf die Abschreibung entfallenden Steueranteil. Bei den genannten EUR 1000 seid ihr weit unter der Steuergrenze. Die Steuer reduziert sich mit einer Abschreibung um ganze EUR 0. Daher bringt euch eine Abschreibung steuerlich gar nichts ☹

Trotzdem weiterhin frohes Freifunken.
