Überlassungsvertrag kommunale Dächer?

N´Abend!
Ich habe das OK von der Rathausverwaltung, mit Freifunk-Routern auf kommunale Dächer zu gehen. Die wollen aber eine Zusicherung, dass sie bei Verwendung gemeindeeigener Anschlüsse keine Probleme mit der Störerhaftung bekommen. Unsere Router hängen beim Freifunk München mit dran, der derzeit nach Schweden tunnelt. Ich habe da also keinerlei Bedenken, möchte das aber irgendwie alles schriftlich so fixieren, dass die Verwaltung was in der Hand hat, mit dem sie sich gut fühlt.

Hat irgendwo jemand von euch (Muster-)Vereinbarungen für die Überlassung gemeindeeigener Dächer und Anschlüsse für Freifunk? Ich würde mir gerne ansehen, wie sowas woanders gelöst wurde.

Vielen Dank,

Kalle

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Auch wenn ich jetzt als Spielverderber da stehe, aber du darfst eigentlich gar keine Freifunk Router direkt an die Städtische oder Rathaus IT Infrastruktur anschließen. Und auch ein Bürgermeister oder eine Rathaus Verwaltung darf das nicht so einfach entscheiden. Wenn du das OK hast auf deren Dächern was zu machen, dann baue dort eine Backbone Infrastruktur auf. Dann sind alle auf sicheren Seite.

Begründung bitte. Es gibt von der Verwaltung in den Gebäuden jeweils mehrere, physikalisch völlig getrennte Anschlüsse, teilweise genau um sie Vereinen z.B. bei Veranstaltungen zur Verfügung stellen zu können. Lass´ das mit den Anschlüssen also mal meine Sorge sein :wink:
Aber prinzipiell habe ich mir für den Notfall schon überlegt, die Router auch einfach ohne Anschluss auf die Dächer zu bauen. Das wäre die Notfalllösung uind auch schon ganz gut.

Was hat der Dachzugang mit der Überlassung von Internetzugängen zu tun?

Ich würde die beiden Fragestellungen schlicht splitten, ansonsten beissen wir uns immer an dem Punkt fest, der gerade „weniger geht“.

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Ihr braucht keinen „Vertrag“.

  1. Beschluss bzw. Genehmigung reicht.
  2. Zusicherung betr. Störerhaftung ist eigentlich witzig, die sollen ihre Rechtsabteilung fragen.
    Du kannst aber den Spiess rumdrehen und eine offizielle ANfrage an die Rechtsabteilung betr. der Bewertung machen und die so zum Denken bewegen.
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Du liebst das Spiel mit dem Feuer, oder? Warum muss jetzt das zweite Mal heute an „Rex Kramer“ denken?

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And now to something completely differnt!

Wie bist Du da ran gegangen? Wie hast Du das OK bekommen?

Ja das ist auch unser Ziel. Wobei es eine Webcam auf dem Gebäude gibt, nur das ist noch nicht klar wie die ihre Bilder ins Internet bekommt. Vielleicht liegt ja doch schon dafür ne extra Internet Leitung. Auf auf das Rathaus wollen wir definitiv auch.

Um zurück zum Topic zu kommen. Ich würde einfach mal das kürzlich vom AG Charlottenburg ergangene Urteil wegen Störerhaftung den Entscheidern vorlegen. Abmahnung abgewiesen: Gericht räumt WLAN-Betreiber Providerrechte ein | ZDNet.de

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In Wittmund haben wir Router am Rathaus dran, zum Vertrag kann @aipfel da mehr sagen.

Also zum Hintergrund und wie ich da rangegangen bin: ich bin hier für die Piraten Gemeinderat und habe das persönliche „OK“ der Bürgermeisterin sowie Teile des Gemeinderats hinter mir. Ggf. machen wir noch einen Antrag im Rat und beschließen das offiziell; aber wenn BGM und Verwaltung damit kein Problem haben, dann brauchen wir eigentlich keinen Ratsbeschluss.
Und eigentlich wollte ich nur wissen, wie ihr das so in anderen Städten und Gemeinden geregelt habt und mich davon inspirieren lassen. Und mir Arbeit beim Klären von Details und Verhandeln ersparen, wenn es vielleicht schon fertige Vereinbarungen gibt, die entweder das Überlassen von Anschlüssen oder das zur-Verfügung-Stellen von Dächern regeln. Kann ja auch mal eine Antenne bei Sturm runterkommen oder sonstwas passieren. Also egal was davon: alles willkommen.

Danke,

Kalle

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Zwecks dem Urteil:
Das ist ja nur irgendein Amtsgericht und nichts, was irgendwie deutschlandweit Bedeutung hätte. Bis ich mit meiner Klage vor dem EUGH [1] durch bin und wir Rechtssicherheit haben, dauert´s wohl noch.

lg,

Kalle
[1] http://www.n-tv.de/technik/Kampf-um-Deutschlands-Gratis-Internet-article14410606.html

Die Berliner haben Verträge über den Dachzugang für Relaisstationen gemacht, das ist vermutlich ein brauchbarer Steinbruch:

http://wiki.freifunk.net/MABB
http://download.berlin.freifunk.net/pdf/vertrag/FFN_Vertragsvorlage_Gebaeudeanbieter_MABB.pdf

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nein, ich bin nur Pragmatiker.

  • Bürgermeister oder zuständige Abteilung der Stadtverwaltung muss sowieso die Rechtsabteilung fragen. Die müssen abnicken.
  • Da Ihr ja - anders als bei grösseren Ausseninstallationen - nicht regelmässig „aufs Dach“ müsst, sondern die Dinger ja nur 1x aufgestellt und dann i.d.R. vergessen werden können, braucht man auch keinen Vertrag. D.h., wenn genehmigt (und dafür reicht i.d.R: die Entscheidung des Bürgermeisters oder des Sachbearbeiters, wenn ausreichende Kompetenz), dann gibt es dazu nur eine Aktennotiz intern, alles andere bespricht man dann mit dem Hausmeister.
  • Wenn Ihr bei denen ans Internet wollt und das prinzipiell auch schon abgenickt ist, reicht ein einfaches Schreiben mit Gesprächszusammenfassung, in dem die Störerhaftung bzw. deren Wegfall KURZ (!) dargelegt wird.
    Das schaut sich dan die Rechtsabteilung nochmal an (muss sie sowieso), nickt oder hat Rückfragen, und dann fertig. (also dann ggf. Kontakt zum Hausjuristen halten, damit der auch fragt und nicht ohne Rückfrage evtl. nein sagt.)

Das ist der einfache Weg. Wenn Ihr allerdings mit einem Korinthenk***er zu tun habt, der über jede Silbe einen Vertrag und womöglich noch anwaltliches Gutachten haben will, dann gute Nacht. Also forciert so was nicht durch übertriebenen Formalismus. Das Wort „Vertrag“ darf von Eurer Seite nicht in dem Mund genommen werden!

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