Kostenentscheidung aus Berlin. Provider Privileg

Tolle News zum http://www.heise.de/newsticker/meldung/Berliner-Freifunker-wehren-Filesharing-Abmahnung-ab-2518677.html?from-classic=1.

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Oder bei Freifunk statt Angst

http://freifunkstattangst.de/2015/01/15/erster-gerichtlicher-erfolg-fuer-freifunk/

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Und was bedeutet das jetzt für uns? Hat das überhaupt eine Bedeutung?

Ja hat es, zumindest für alle Freifunker die nicht über ein VPN gehen.

Es heißt leider nicht, dass andere Gerichte nicht anders urteilen dürfen. In dem Sinne ist es in meinen Augen also nicht die von allen so herbeigesehnte tatsächliche Rechtssicherheit (idealerweise Freifahrtschein für Freifunk).

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Ein Amtsgericht hat ein Urteil gefällt.
Das ist leider keine Richtungsentscheidung, sondern ein Amtsgericht. Und die Abmahner werden sich hüten, das in die nächste Instanz zu bringen.
Denn dazu läuft das Geschäftsmodell mit den zähneknirschenden Zahlern einfach zu gut.

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Im Fall des Freifunk-Anbieters seien weder Registrierungspflichten, noch eine Belehrung zu verlangen. „Auch etwa die Unterbindung der für die Tauschbörsennutzung typischen Verbindungen durch Sperrung der entsprechenden Ports erscheint angesichts deren Vielzahl und Veränderbarkeit nicht praktikabel“, schreibt das Gericht.

Wollte nur nochmal hervorheben, dass zumindest ein Gericht das Fehlen des marktüblichen Splashscreens mit Belehrung und Registrierung, sowie die Portsperren als nicht notwendig für einen Hotspot erachtet.

Was gut für uns ist.

Ich grübel immer noch darüber, was das für uns bedeutet. Es ist leider kein Urteil, siehe
http://freifunkstattangst.de/2015/01/17/erfolg-fuer-freifunk-vor-dem-ag-charlottenburg-eine-kurze-analyse/

Für uns Freifunker ist es ein großer Meilenstein, aber nicht das Ziel. Und für den Benutzer da draußen wird es nach wie vor wichtig sein, dass die externe IP seines Freifunk-Routers eine andere als die des Heim-DSL ist. Wir haben nun einen Fuß in der Tür, jetzt müsste man mindestens den zweiten hinterher schieben. Ich kenne einige Freifunker, die extra nie einen Tunnel benutzt haben, um es drauf ankommen zu lassen und etwas an der Situation Störerhaftung zu ändern. Die Abmahnungen kassiert haben und mit Hinweis auf Freifunk abgewehrt haben. Die die Feststellungsklagen angestrebt haben.
Die Konsequenz wäre für mich jetzt erst Recht ohne Tunnel ins Internet zu routen, und das Backbone nur für Freifunk-Traffic zu nutzen. Nicht per default, aber zumindest würde ich gerne die Wahl haben. So per Button im Webfrontend. Wäre das zu abwegig?

PS: Ich meine damit nicht dass wir jetzt den ISP-Betrieb wieder einstellen sollten, es gibt garantiert noch schöne Anwendungen, von denen wir heute noch träumen (@nomaster nannte es glaube ich „fibre to the roof“, find ich großartig). Aber das ist ein anderes Thema.

Nix, es bedeutet gar nix.

Es ist lediglich eine Sekundärentscheidung eines AG, bei der es nicht um Urteilsfindung ging. Das ändert weder etwas an der Störerhaftung, noch an der als Privatperson nicht möglichen Abwehr durch Providerattestat der BNetzA aus der Schublade ziehen.

Über die Störerhaftung hinaus bleibt zusätzlich die Strafverfolgung immer noch im Raum, die ebenfalls ein entsprechend hohes Risiko birgt, selbst wenn dann irgendwann festgestellt würde das man selber nicht unmittelbar der Täter ist.

Unser Konzept des Aufbaus von Tunneln zu zentralen Gateways, die dann wiederum alles über das Rheinland Backbone schicken wird zumindest in absehbarer Zukunft nicht sorgenfrei ausgehebelt werden!

Hier gibt es aktuelleres zu lesen:

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Gerade in Berlin soll es eine größere Anzahl solcher IdealistInnen/UtopistInnen geben.
Wer so viel Langeweile oder so wenig Sachzwänge in der eigenen Lebensplanung hat: Nur zu. Ich ziehe meinen Hut.
Aber für Vattern sein’ Sohn ist das nix. Und 99% der Menschen mit denen ich Router betreibe auch nicht.
Allein die Vorstellung, man könne sich da beim Routerinstallieren evtl. „verklicken“ und hinterher trägt einem das SEK die Rechner aus der Bude, weil irgendein Raubmordkopierer vom Anschluss aus Bildchen mit Anscheinsjugendpornographie verbreitet hat… Die Diskussion möchte ich einfach nimmer führen.

Aber wer mag, der kann gerne eine zweite „Freifunk-Classic“-Domain errichten mit dem ganzen alten guten Zeug. Ohne VPN-Tunnel, mit ganz viel Diensten in der lokalen Wolke, ganz oft ohne Internet etc… Freifunk wie vor 10 Jahren halt.

Ich halte es derweil lieber wie von @CHRlS oben vorgeschlagen.

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That’s it, das wird das Wort des Jahres :smile:

Touché! Freifunk Classic: Dat is für Vaddern sein’ Sohn nix.
@adorfer ich empfehle Twitter für die Proklamation von Freifunk Classic! Go Go Go! :smile: :sunny:

Lieber „Freifunk-NG“ proklamieren, das scheint unser „Style“ zu sein :wink:

Mit ISP, Gateways, total zentral - aber mit Internet, idR funktionstüchtig und nicht kacke :smile:

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stargieg, der auch schon ‚etwas‘ länger dabei ist, schlägt gerade „Freifunk Legacy“ vor. :smiley:

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Freifunk TOS (The Old Strategy) wäre auch noch frei :wink:

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