VDS ab Juli – nicht für Freifunk und den FFRL

Gestern hatte ich sofort einen Blog-Beitrag auf unsere Homepage gestellt, die wesentlichen Aktivisten direkt per Handy/ Slack informiert. Hier in Troisdorf, wie auch in Siegburg, wo wir heute noch unser FF-Treffen hatten, haben wir das Thema intensiv verfolgt. Wir sind froh über das Erreichte und sind Dankbar für das Erreichte. Dank sagen wir all den Aktiven, die zu diesem Ergebnis beigetragen haben. Wir hoffen, dass die weiteren Entscheidungen die nun wohl eingeschlagene Richtung bestätigen werden.

Im Zusammenhang mit der Änderung der AO zur Gemeinnützigkeit - sicher auch ein wichtiges Thema - haben wir uns an unseren Bundestagsabgeordnete gewandt. Wir hoffen, dass das zahlreiche Aktivisten ebenfalls gemacht haben. Wir sind sehr gespannt, was wir für eine Antwort erhalten werden. Auch hier gilt am Ball zu bleiben.

Hallo,

erst mal großes Danke für Euren Einsatz. Wir hatten leider bisher keinen Erfolg bei der BNetzA eine Antwort zu erhalten.

Da es Teils anders abweichend dargestellt wird nochmal zur Klarstellung: Bezieht sich das „für alle Freifunk Communities“ auf alle Freifunk-Communitys (Wie ich es aus dem Post rauslese) oder ausschließlich auf Mitglieder des FFRL (wie z.B. Heise es formuliert)? Aus dem Satz wird leider nicht deutlich ob die BNetA hier eine allgemeine Aussage treffen wollte oder sich speziell zur FFRL-Technik äußert.

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Welcher Aussage ist mehr Gewicht anzurechnen?
Dem Statement eines Vereinsverantwortlichen der persönlich Gespräche mit der Behörde geführt hat?
oder
Dem Artikel eines Onlinemagazins, welches sich auf das Statement eines Vereinsverantwortlichen beruft, welcher persönlich Gespräche mit der Behörde geführt hat?

Bitte entscheiden Sie jetzt! Evtl. ergibt sich auch die geforderte Klarstellung wie von selbst :grin:

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Toll auch die Heise-Foristen (ich verlinke sie explizit nicht), die daraus den Spin drehen, es handle sich um eine FFRL-Reklameaktion, weil (so wird phantasiert) Freifunkende nur als Vereinsmitglieder(!) von der VDS befreit seien.

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Es gab eine ganze Menge Reaktionen in der Presse, dass freut uns natürlich und ist sicher gut für die Sache!

https://www.golem.de/news/datenschutz-freifunker-muessen-erstmal-keine-vorratsdaten-speichern-1706-128443.html

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Ich vermute mal, die meisten haben es eh schon erfahren, jedoch hat die unterfinanzierte Justiz schon wieder die Rechte der Bürger bestärkt - einstweilig:

Bei Golem freundlicherweise etwas ausführlicher:

https://glm.io/128531?w

Original:

http://www.ovg.nrw.de/behoerde/presse/pressemitteilungen/36_170622/index.php

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Hat leider keine Auswirkung auf andere Erbringer.

Stimmt, aber eine Klage mit derartiger Gewinn-Aussicht dürfte für die meisten ISPs doch kein Problem sein, oder?
Und da der FFRL ja sowieso erstmal warten darf, kann man evtl noch auf ein Urteil aus Karlsruhe hoffen.

(…wenn de Maiziere und Maas bis dahin nicht irgendwie anders Orwell gedenken möchten.)

Ich denke nicht, dass der FFRL klagen muss, denn mit der Antwort der Regulierungsbehörde ist doch zunächst einmal alles geklärt, oder?

Hmmh, das habe ich vielleicht etwas unglücklich ausgedrückt, aber eigentlich meinte ich das mit dem Satz:

Wird es 2017 nicht, hat jedenfalls das BVerfG afaik so bekannt gegeben.

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Es könnte nur einige Anwälte animieren, auf entgangenen Gewinn zu klagen. Denn das Gesetz gibt es erstmal. Ich sag es nur, weil ich habe schon in andere Bereiche öfter sowas zahlen müssen.

Wie sähe denn das Szenario dafür aus?
Bis auf die Münsteraner, die meines Wissens einen Vorvertrag(?) mit Outbox hatten, der jetzt vermutlich(?) nichtig ist -auch weil Outbox bereits im Vorfeld eine entsprechend großzügige Regelung angekündigt hatte(?)- sehe ich niemanden, der „im Umsetzungsfall“ Geld von Freifunkenden hätte erwarten dürfen.

Eher wenn Rechtsanspruch auf Abmahnung/Unterlassung besteht, diese aber nicht zugeordnet werden kann weil man nichts speichert, oder eben kein Erbringer ist und frühere Fälle abgerechnet werden könnten… Ich mal es mal nicht weiter aus. Gibt einige Anwälte, deren Liegegebühren der Yachten sehr hoch sind…

Hallo Himem,

hier werden zwei Sachen ducheinander geworfen.

Dieser von Dir konstruierte Fall, hat nun mal garnix mit der VDS zu tun. Denn auf die Daten kann man nur per richterlichen Beschluss zugreifen und ich denke den bekommt man bei einem illegalen Bereitstellen von einem Lied nicht.

Die holen sich die Daten irgenwo anders und würden dann an uns heran treten, ist ja unser IP (Backbone). Und wir sagen wir dürfen nicht speichern, da wir diese Daten nicht für Abrechnungszwecke brauchen. Aber das ist seit ca 3 Jahren schon so.

LG
Der Reiner

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An welcher Stelle willst Du diesen aus derm VDS („Höchstspeicherfrist“ oder wie immer es gerade genannt wird) herleiten?

Meinst Du, es ist realistisch, dass ein Mitbewerber des Freifunk, der die VDS umgesetzt hat, uns abmahnt, weil wir das nicht tun, mit dem hinweis, dass wir durch die Nichtumsetzung einen wirtschaftichen Vorteil ihm gegenüber erlangen?

Nee, Mitbewerber werden hier auch nur lesen, wissen wohl selbst nicht wie sie dran sind. Wenn sind das nur Rechteinhaber, die hier bei Aberkennung eines Providerstatus ins schmatzen kommen könnten im Verfahren um die VDS. Aber gut, glaube das Problem (Störerhaftung/Unterlassung) darauf wurde sich gestern Abend ggf. geeinigt. Dann ist auch diese Kuh vom Eis.

In dem verlinkten Artikel finde ich nur was zum Thema „offene Wlans“, aber nicht zur VDS.

Ich denke, dass die Unterscheidung zwischen Zivil- und Strafrecht durchaus relevant ist.
Ein LIR-Status ist zunächst einmal eine „zivile“ Zurordnung, das ist nichts, was eine Regelierungsbehörde oder andere staatliche Stelle zuteilt.
Im konkreten Fall hier geht es (um die Antwort der Regelungsbehörde) darum, dass die RegTP den FFRL nicht als Diensteerbringer nach Definition TKG sieht.

Alles sehr wackelig was Gesetze angeht und Internet. Bundesnetzagentur setzt das Überprüfen der Vorratsdatenspeicherung vorerst aus. Das Gesetz besteht weiterhin, wird eben nur strafrechtlich nicht geahndet. Aus Sicht der ZPO ist das nur nicht wasserdicht, wie auch im Video von heise diskutiert, müsste eigentlich auch Klage einreichen um es auch nach ZPO zu sichern.

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Primärquelle auf der Seite der BNetzA: https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Sachgebiete/Telekommunikation/Unternehmen_Institutionen/Anbieterpflichten/OeffentlicheSicherheit/Umsetzung110TKG/VDS_113aTKG/VDS.html

…sieht…bis zum rechtskräftigen Abschluss eines Hauptsacheverfahrens von Anordnungen und sonstigen Maßnahmen…ab…werden auch keine Bußgeldverfahren…eingeleitet.

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