Vorratsdatenspeicherung --> Abschaltung FFRL-Exit?

Wenn die BnetzA denn dazu überhaupt „verbindlich“ Stellung nimmt. Weil das Risiko, das ein Anwalt auf entgangenen Gewinn aus fehlenden Unterlassungs-Ansprüche gegen den Verein klagt, könnte groß sein.