Das wäre zumindest eine Überlegung wert.
Der Vorteil der Staatsbeteiligung hat zwar auf den ersten Blick Charme, wird aber mit etlichen Hürden und Unwägbarkeiten (bis hin zum Verlust der Gemeinnützigkeit beim falschen Verwendungszweck) getrübt.
Und wenn der Spender als Person greifbar ist, geht das auch mit weniger Bürokratie auf Seiten des Spenders. Die psychologische Schwelle ist höher, das gebe ich zu. Schließlich schmerzt der Griff in die Privatschatulle stärker als Geld „der Firma“ auszugeben.
Da man auch bei extrem schnellem Geldtransfer noch am ehrenamtlich tätigen Schatzmeister vorbei muss, gibt es halt kein „next day“ bei der Verwendung. Und eine hauptamtliche Bürokraft mit Finanzvollmacht macht alle Steuervorteile zunichte.