kann man so lesen, aber ich denke dort wurde nur die Argumentationskette aufgegriffen, die immer wieder von aus Freifunkkreisen aufgeführt worden ist. (Wenn VDS → dann Problem). Da würde ich jetzt nicht zu viel reindeuten.
Ich denke an dieser Stelle wäre es spätestens sinnvoll ganz klar zu erläutern, wie sich der Verein zu Sina Boxen positioniert. Sonst führt es zu einer unschönen Diskussion mit vielen Spekulationen. Will ja keiner, oder?
Ich wäre davon ausgegangen, dass es zum Thema SINA gar keinen Interpretationsspielraum gibt, wenn der FFRL als Provider auftritt. (Und dass auf Grundlage der Clientzahlen es auch gar keine Möglichkeit gibt, sich dem zuverschließen.)
Darüber lässt sich gut Streiten.
Im Telekommunikationsgesetzt heiß es „Wer mehr als 100.000 Kunden hat“ und „geschäftsmäßig Telekommunikationsdienste erbringt oder daran mitwirkt“ (Quelle)
Von Clients steht da nichts.
Frage: Was ist ein „Kunde“ im Freifunkkontext?
Mal wieder befindet sich Freifunk hier in einem rechtlich nicht näher bestimmten Rahmen. Manchmal ist das auch ganz gut so. Jedoch wird es dann häufig politisch, ähnlich wie wir es bei der Störerhaftung und der Gemeinnützigkeit erleben.
Daher sind auch politische Forderungen und Positionierungen der Personengruppen, die es möglicherweise betrifft wichtig und sinnvoll.
„Kunden“ können auch „Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter“ sein.
Wobei dort eben die Nutzenden nicht nur aus Dienstleistungs-Perspektive Kunden genannt werden, sondern die IT-Infrastruktur idR auch in IT-Unternehmen outgescourced oder doch in eigenen Gesellschaften betrieben wird. Aber das ist hier nicht das Thema, denn die „100.000 ungerschiedlichen Kunden“ wird auch der FFRL locker erreichen, wenn man die Zahl der (nicht randomisierten) Mac-Adressen über einen Monat zählt und durch einen Sicherheitsfaktor von 3-4 teilt für die vielen Leute, die 6-8 Geräten im Freifunk sind.
(Zumindest sagt mir das die Hochrechnung aus Domains, bei denen ich schaue. Auskunftsfreudigkeit von Layer2-Batmans wäre ein anderes Thema)
BTW: Das immer wieder gern bemühte „geschäftsmäßig?“ steht spätestens nach einer Anmeldung bei der BNA (2015/130) nicht in Frage, da man mit erfolgreicher Anmeldung diese Zuordnung selbst getroffen und vom Amt bestätigt bekommen hat. (Ja, ich kenne die teilweise widersprüchlich erscheinende Argumentation der BNA dazu. Der Kontext dann ist jedoch „ich möchte mich abmelden“.)
Wie gesgat, wir können darüber reden aber zu einem Ergebnis werden wir nicht kommen. Zu viele Sachverhalte die man Auslegen und entsprechend auch anfechten kann.