[Ankündigung] Drohnenflug Münster (Sa. 07.02. 23:00)

Nur zur Richtigstellung:
Neue Geräte ab 2015 mit mehr als 10mW (und mehr als 10% Sendezeit) auf 2.4GHz sind illegal, wenn sie kein DFS (=automatischer Kanalwechsel) durchführen. (aka: faktisch alle Freifunkrouter.)

@adorfer Kannst du dazu bitte mal eine Quelle angeben, denn das scheint mir entgangen zu sein. Auf den Seiten der Bundesnetzagentur habe ich da gerade nichts zu gefunden.

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Ja, Stationär! Aber eben nicht mobil!

Das Thema hier hat, jedenfalls auf Twitter, mittlerweile auch die Polizei Münster erreicht https://twitter.com/PolizeipresseMS/status/563468059932098561 Vielleicht eine gute Zeit nochmal über das ganze Nachzudenken?

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Erinnert mich irgendwie an: QDB: Quote #88575

Ich finde die Idee charmant.
Legal,Illegal, mir persönlich Mumpe, sieh’ nur zu das niemand zu Schaden kommt.

Also ich lese da nur das Geräte mit … und … nicht dem „Final draft ETSI EN 300 328“ entsprechen. :wink:

Letztendlich - wäre dies nicht potentiell verheerend für FF?

…und versuch Dich nicht erwischen zu lassen, sollte an der rechtlichen Bewertung tatsächlich was dran sein - aber Dein UAV ist zum Glück vergleichsweise leise und entsprechend schwer zu entdecken :wink:

Ich bin auch nach erneuter Recherche der Auffassung, dass die genannten Einschränkungen allesamt nicht zutreffend sind, da es sich durch reine Ausübung eines Hobbies lediglich um ein Flugmodell handelt:

  • dies darf außerhalb Sicht geflogen werden, auch autonom
  • besondere Lärmbelästigung ist nicht zu erwarten, da kein Copter oder Verbrenner
  • 1,5 Kilometer Radius um Flughäfen muss eingehalten werden
  • braucht keine Aufstiegserlaubnis, weder Einzelfall- noch 2 jährige Generalerlaubnis
  • bis 5 Kilogramm reicht noch die einfache haltergebundene Haftplichtversicherung

Zur Maximalhöhe in NRW konnte ich auf die Schnelle keine verbindliche Aussage finden.

Den 1 Watt Videolink deaktivieren, Besitz und Mitführen im Modell ist anscheinend keine Ordnungswidrigkeit.

Warum die Rennleitung bereits darauf aufmerksam geworden ist erschließt sich mir ganz und gar nicht - vermutlich zu viel Langeweile…

Ein Flugmodell darf nicht ausserhalb der Sichtweite des Piloten fliegen. Das ganze dann auch noch über bewohntem Gebiet (Stadt) ist wirklich verantwortungslos. Und das letzte was wir Modellflieger brauchen, sind solche Vorfälle als Steilvorlage für weitere Einschränkungen.

http://wiki.mikrokopter.de/ModellflugRecht

-Snip-
http://www.bundesrecht.juris.de/luftvo/__12.html
Hier geht es darum, Zusammenstöße zu vermeiden. Das hat insofern
Auswirkungen auf den Modellflug, als der Modellpilot sicherstellen muss,
dass er nicht mit anderen Luftfahrzeugen zusammenstößt, bzw. ausweichen
kann (was z.B. bei voll-autonomen Flügen nicht gehen würde). Insofern
darf also nur dort ohne Sichtverbindung geflogen werden, wo ein
Zusammenstoß mit anderen Luftfahrzeugen nicht vorkommen kann.
-Snap-

-Snip-
http://www.bundesrecht.juris.de/luftvo/__15a.html Hier
wird aufgelistet, welche Nutzung des Luftraums verboten ist. Für uns
relevant ist, dass es verboten ist, wenn das Flugmodell außerhalb der
Sichtweite des Steuerers betrieben wird. „Sichtweite“ ist nicht
definiert, wird aber oft so ausgelegt: Sichtweite meint diejenige
Entfernung, in der das Lfz (also unser Flugmodell) ohne optische
Hilsmittel (z.B. Fernglas) derart zu erkennen ist, dass eine Steuerung
möglich bleibt". Dieser
§ ist sehr umstritten, da er doch bedeutet, dass ein Freiflugmodell
(z.B. Segler-Modell) gar nicht mehr betrieben werden darf, wenn es aus
dieser Sichtweite heraus fliegen könnte.
-Snap-

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Wobei PolizeipresseMS nicht der Twitteraccount der Polizei Münster ist.
Mitbekommen hat sie es vermutlich trotzdem.

Die Kollegen sind vermutlich an dem autonomen Fluggerät interessiert, so für Crowdmanagement und Überwachungsstaat und so :wink:

Da müsste der Polizei aber WIRKLICH langweilig sein, um sich Samstagnachts um so einen Überflug zu kümmern. Wenn es JEDEN Samstag ist kommt da schon eher was.

Wenn man sich die Anzahl an plötzlich verfügbaren Kräften bei so einem Blitzmarathon anschaut…

Hier eine rechtliche Abhandlung des Bundesverbandes, aus dem mein Statement für autonome Fluggeräte (Drohnen / UAV) unter 5 kg als Sonderfall des Flugmodells bei Nutzung zu Freizeitzwecken hervorgeht.

Ich wiederhole meine These:

  • dies darf außerhalb Sicht geflogen werden, auch autonom (also entweder FPV oder autonom, nicht manuell!!!)
  • besondere Lärmbelästigung ist nicht zu erwarten, da kein Copter oder Verbrenner (wg. Uhrzeit)
  • 1,5 Kilometer Radius um Flughäfen muss eingehalten werden (wg. Sperrgebiet)
  • braucht keine Aufstiegserlaubnis, weder Einzelfall- noch 2 jährige Generalerlaubnis (weil Hobby)
  • bis 5 Kilogramm reicht noch die einfache haltergebundene Haftplichtversicherung

Und belege es mit:

http://modellflugimdaec.de/images/buko/BuKo_Doks/offen/Schriftenreihe/BuKoMod_TN1401.pdf

Und bitte komplett lesen, nicht nur wieder auszugsweise!

Im Übrigen spiegelt das auch die Quintessenz wieder, die mir bei Einstieg in dieses Hobby von den beiden großen Verbänden telefonisch vermittelt wurde - wie ursprünglich erwähnt.

In meinem Fall musste ich jedoch eine Stufe 2 Halterhaftpflicht abschließen, ich weiß nicht mehr genau wieso das so war. So steht es aber auch auf meinem Mitgliedsausweis.

Es sieht gut aus, für morgen Abend sind kein Regen und 12km/h Windgeschwindigkeit vorausgesagt.

Mein Flugmodell wird natürlich vollkommen legal betrieben, dies habe ich anwaltlich schon lange abklären lassen. CHRIS hat bereits eine gute rechtliche Zusammenfassung gepostet.

Alle gesetzlichen Rahmenbedingungen werden eingehalten, es wird in ausreichen Abstand zu Flughäfen geflogen, das Modell hat ein Abfluggewicht von weit unter 5kg und wird elektrisch angetrieben. Auch keine Grenzwerte der Sendeleistungen werden überschritten.
Die Videoübertragung findet im 23cm Amateurfunkband statt, Lizenz ist vorhanden.

Die Polizei ist herzlich eingeladen, den Start und die Landung sowie den Flugverlauf vor Ort zu begleiten.
Falls die Polizei hier mitließt, kann gerne eine Email Adresse gepostet werden, unter welcher ich mich mit der Polizei in Verbindung setzen kann.

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Die Uhrzeit (Ruhestörung, laut §1) hätte bei mir mit nem 80cm 12 Motorigen HexaCopter kritisch werden können, ansonsten hätte ich da auch keine Bauchschmerzen :wink:

Ich finde das Event wirklich cool und wünsche einen guten Flug!

Ok, habs gelesen. Die Regelungen gelten also bei unter 5kg nicht bzw. es gelten andere. Ich bin mir sicher das dies nicht so bleiben wird, sobald so ein Fluggerät einem bemannten auch nur nahe kommt. Man bedenke bitte, dass selbst Vögel für ein Triebwerk zum Problem werden können.

Im eigenen Interesse sei dem Threadopener angeraten, die entsprechenden Stellen welche des Nachts über der Stadt fliegen zu informieren. Die Kiste wird wohl kaum automatisch einem entgegenkommenden Fluggerät ausweichen.

Welchen Namen hat den der Node, der sich an Bord befindet? Und wird die Position auf der Karte dynamisch upgedated? Wichtige Informationen!

Weils grad paßt: http://www.heise.de/newsticker/meldung/Sicherheitsexperte-bringt-Drohnen-Fuehrerschein-ins-Gespraech-2542567.html

Da wird irgendwann wohl weltweit etwas kommen. Die Lieferdrohnen auf Gefängnisgeländen fanden die deutschen Behörden wohl genau so unlustig, wie die US-Behörden die vor dem weißen Haus.
Ich habe im letzten Urlaub eine DJI Phantom gefunden. Muß nur geborgen werden, steckt in der Kathedrale von Palma de Mallorca.