Als Proof-of-concept plane ich am Samstag einen Flug mit einer Drohne über Münster, welche mit einem Freifunk-Router ausgerüstet wurde.
Geplant ist, in ca. 300-500m Höhe rund 40 Minuten über der Stadt zu kreisen und dabei möglichst viele Freifunk-Meshs zu erhalten.
Die Drohne ist dabei ausgerüstet mit 1W 1,2Ghz Videolink (linke Tragfläche), UHF und GPS Antenne (hinteres Leitwerk), schwenkbare Kamera (Bug), UMTS Antenne (Telemetrie), Ardupilot Mega (APM 2.5 zur autonomen Flugsteuerung) und natürlich einem umgebauten TP-Link 841N mit Freifunk Firmware.
Die Drohne wird manuell gestartet und fliegt dann autonom Wegpunkte über MS ab, währenddessen es gilt sich mit möglichst vielen WLAN zu vermeshen. Ihr könnt dies live auf der Karte verfolgen.
Nach etwa 30-40 Minuten wird die Drohne wieder an ihren Startplatz zurückkehren und dann von mir manuell gelandet werden.
Abhängig vom Wetter und Wind wird gegen 23:00 gestartet, richtet eure WLAN Antennen nach oben aus, um euch zu verbinden!
Für Fragen und Anregungen stehe ich gerne zur Verfügung.
Ich will ja kein Spielverderber sein, aber ich hoffe, du hast eine Aufstiegsgenehigung und einen genehmigten Flugplan.
Ansonsten verstöst du gleich gegen einen ganzen Haufen von Bestimmungen, und gefährdest ggf. sogar den zivilen Luftverkehr, was nach dieser offenen Ankündigung hier für dich richtig teuer werden kann.
Mal ganz davon abgesehen, daß die Tabellen im Batman vermutlich so gigantisch groß werden, daß der kleine 841er nach wenigen Minuten aufgeben wird.
1W 1,2 GHz Videolink? Wüsste nicht das es dort einen ISM Bereich gibt der für Video Übertragung zugelassen wäre. Eher würde ich sagen das es sich um 23cm ATV Technik handeln würde. Bist du lizenzierter Amateurfunker?
Bin mir nicht sicher, aber der Flug über bewohnten Gebiet ist eventuell strafbar. Wobei mir eigentlich schon der gesunde Menschenverstand sagt das man so was nicht tun sollte. Schon gar nicht nachts, wo man eventuell keine Kontrolle mehr über das Fluggerät hat weil man es nicht mehr sieht.
Beides greift IIRC nur bei gewerblichem Flug. WLAN-Wolken aus der Luft zu vermessen … ist eher nicht gewerblich? „Dient ein unbemanntes Luftfahrtsystem ausschließlich sportlichen oder die Freizeit gestaltenden Zwecken, so gelten sie als Flugmodelle im Sinne des § 1 Abs 2 Nummer 9 LuftVG.“
Der programmierte Flug ist IIRC dennoch verboten, aber @drohnenmesh hat ja bekanntlich Röntgenaugen/kann jederzeit eingreifen, so daß dies als Flug auf Sicht zählt …
Luftraum Golf darf in der Regel benutzt werden, siehe ICAO VFR Charts
300m-400m in kontrollierter Sichtweite ohne Hilfsmittel?? => NO WAY
Die Frage ist berechtigt, bist Du Afu?
Hast Du für Dein Vorhaben eine gültige Haftpflicht?
Bin selbst Modellbauer, lass den Mist über bewohntem Gebiet, das gibt nur Ärger
Wenn schon allein der Lipo mit 4000mAH ~300Gramm aus 300m einem auf den Deckel knallt, spürt der nix mehr.
Und genau wegen so ner Verantwortungslosigkeit, dürfen wir anderen bald kein FPV mehr fliegen Schulterklopfer
Selbst ein Störunanfälliges FASST System wird in der Stadt rel. schnell an seine Reichweitengrenzen stoßen.
Ferner wäre vor allem bei GPS Betrieb vorab die Sonnensturmwarnung zu checken !!¡¡
Lass Dich nicht erwischen, und lösche den Post hier, da man es Dir sonst sehr leicht nachweisen kann, und das gibt richtig Ärger und wird richtig teuer!
Das ist ne Ardupilot Drohne, wo steht das man die nicht fliegen lassen darf?
Die notwendigen Anmeldungen inkl. der Haftpflicht einer entsprechenden Klasse haben Drohnenbesitzer idR ohnehin mittels Mitgliedsausweis bei sich.
Als ich mich vor geraumer Zeit informiert habe musste ich lediglich eine größere Haftplichtversicherung abschliessen, weil sehr schwer, nicht selbstgesteuert im Sichtbereich etc. Da hat mich niemand drauf hingewiesen das ich meine 4,5 Kilo schwere Copter Drohne nur noch mit schnurgebundener Fernbedienung fliegen darf, damit sie nicht in 5 Kilometern Entfernung vom Himmel krachen kann.
Entsprechende Quellen des Wissens wären ganz nett - meine bisherigen Infos stammen aus einem Telefonat mit dem einschlägigen Aeronautik Verband bei dem ich dann auch Mitglied mit erweiterter (größter) Haftplicht wurde.
Was ist beim Aufstieg zu beachten?
[Gut geplant ist sicher geflogen!]
Die zentralen Grundregeln beim Betrieb von unbemannten Luftfahrtsystemen sind:
Betrieb in Sichtweite des Steuerers.
Maximale Flughöhe von 100 Metern über Grund.
Kein Betrieb über Menschen und Menschenansammlungen.
Die Genehmigung zum Aufstieg des unbemannten Luftfahrtsystems wird in einem Bescheid erteilt. Die darin aufgeführten Nebenbestimmungen und Beschränkungen sind einzuhalten.
Wie wird Sichtweite definiert?
„Der Betrieb erfolgt außerhalb der Sichtweite des Steuerers, wenn das Luftfahrtgerät ohne besondere optische Hilfsmittel nicht mehr zu sehen oder eindeutig zu erkennen ist.“
[vgl. § 15a Absatz 3 Satz 2 LuftVO]
Er will ja einen Motorsegler nutzen, und keinen Quadcopter.
(siehe Bilder oben)
Auch, wenns ne coole Idee ist, finde ich so ein Vorhaben ziemlich unverantwortlich.
Was ist, wenn der mit nem Rettungshubschrauber oder sowas kollidiert?
Damit muß man in urbanen Gegenden immer rechnen.
Interessant dass Du einfach übergehst, dass dies nicht gilt, da:
Dabei erfolgt die Abgrenzung zwischen unbemannten Luftfahrtsystemen und Flugmodellen ausschließlich über den Zweck der Nutzung: Dient die Nutzung des Geräts dem Zwecke des Sports oder der Freizeitgestaltung, so gelten die Regelungen über Flugmodelle.
Entsprechend ist die jede Drohne, egal ob Copter oder UAV ein Flugmodell und kein unbemanntes Luftfahrtsystem!
Ich kenne mich weder mit Rettungshubschraubern noch mit Modellflugzeugen aus, aber ich vermute, dass der Flieger aus Styropor/Schaum (siehe Foto) dann vom Himmel fällt und der Rettungsheli einfach weiter fliegt?!
Vermutlich wird der Modellflieger aber schon durch die Rotorwinde vom Rettungsheli aus 20-30m Entfernung vom Himmel geblasen.