Hallo zusammen,
ich habe meiner zuständigen Bundestagsabgeordneten für Duisburg Neudorf eine E-Mail zum Thema Störerhaftung für Freifunk-Betreiber geschickt. Ich beschrieb in eigenen Worten grundsätzlich die Funktionsweise von Freifunknetzen und wies auf die gesellschaftlichen Vorteile hin, die aus der Abschaffung der Störerhaftung resultieren würden. Ich stellte abschließend die Frage, ob die anstehenden Änderungen an der Störerhaftung nur gewerbliche Betreiber betrifft oder ob auch private Freifunker davon profitieren. Ihre Antwort:
vielen Dank für Ihre E-Mail und Ihre umfangreiche Bewertung der Pläne der Bundesregierung bezüglich der Störerhaftung und der freien Netzwerke.
Nach Auskunft meines Kollegen Lars Klingbeil, Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion im Ausschuss Digitale Agenda, wird der Gesetzentwurf zur Klarstellung der Haftungsbeschränkungen für WLAN-Anbieter derzeit im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie erarbeitet und zwischen den Ressorts abgestimmt. Ziel ist es, den Gesetzentwurf im September oder Oktober im Kabinett zu beschließen und dann ins Parlament einzubringen.
Im Entwurf für die Digitale Agenda der Bundesregierung, die am 20.08.2014 im Kabinett beschlossen werden soll, heißt es hierzu: „Wir werden die Verbreitung und Verfügbarkeit von mobilem Internet über WLAN verbessern. Daher werden wir Rechtssicherheit für die Anbieter solcher WLANs im öffentlichen Bereich, beispielsweise Flughäfen, Hotels, Cafés, schaffen. Diese sollen grundsätzlich nicht für Rechtsverletzungen ihrer Kunden haften. Einen entsprechenden Gesetzesentwurf werden wir in Kürze vorlegen.“
Im Koalitionsvertrag haben wir vereinbart: „Die Potenziale von lokalen Funknetzen (WLAN) als Zugang zum Internet im öffentlichen Raum müssen ausgeschöpft werden. Wir wollen, dass in deutschen Städten mobiles Internet über WLAN für jeden verfügbar ist. Wir werden die gesetzlichen Grundlagen für die Nutzung dieser offenen Netze und deren Anbieter schaffen. Rechtssicherheit für WLAN-Betreiber ist dringend geboten, etwa durch Klarstellung der Haftungsregelungen (Analog zu Accessprovidern).“
Es bleibt zunächst abzuwarten, wie der konkrete Entwurf der Bundesregierung aussehen wird – und ob es eine solche Haftungsbeschränkung nur für gewerbliche Anbieter geben soll. Im parlamentarischen Verfahren wird dann zu diskutieren sein, ob eine solche Klarstellung der Haftungsregelungen für WLAN-Anbieter ausreicht. Ich bin mir mit unserem Sprecher Lars Klingbeil einig, dass es einer weiteren Lockerung, etwa für private Anbieter, bedarf.
Sehr geehrter Herr ***, ich bitte Sie um Verständnis, dass wir in einem so frühen Stadium des politischen Verfahrens und der Diskussion nur sehr vage Aussagen machen können. Zumal die von Ihnen vorgebrachten Argumente sehr detailliert und auch eingängig sind.
Mit den besten Grüßen nach Neudorf
Bärbel Bas
Es scheint also noch möglich zu sein, dass die Lockerung der Störerhaftung auch für uns von Vorteil sein könnte.