Antwort der Bundestagsabgeordneten Bärbel Bas zum Thema Störerhaftung

Hallo zusammen,

ich habe meiner zuständigen Bundestagsabgeordneten für Duisburg Neudorf eine E-Mail zum Thema Störerhaftung für Freifunk-Betreiber geschickt. Ich beschrieb in eigenen Worten grundsätzlich die Funktionsweise von Freifunknetzen und wies auf die gesellschaftlichen Vorteile hin, die aus der Abschaffung der Störerhaftung resultieren würden. Ich stellte abschließend die Frage, ob die anstehenden Änderungen an der Störerhaftung nur gewerbliche Betreiber betrifft oder ob auch private Freifunker davon profitieren. Ihre Antwort:

vielen Dank für Ihre E-Mail und Ihre umfangreiche Bewertung der Pläne der Bundesregierung bezüglich der Störerhaftung und der freien Netzwerke.

Nach Auskunft meines Kollegen Lars Klingbeil, Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion im Ausschuss Digitale Agenda, wird der Gesetzentwurf zur Klarstellung der Haftungsbeschränkungen für WLAN-Anbieter derzeit im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie erarbeitet und zwischen den Ressorts abgestimmt. Ziel ist es, den Gesetzentwurf im September oder Oktober im Kabinett zu beschließen und dann ins Parlament einzubringen.

Im Entwurf für die Digitale Agenda der Bundesregierung, die am 20.08.2014 im Kabinett beschlossen werden soll, heißt es hierzu: „Wir werden die Verbreitung und Verfügbarkeit von mobilem Internet über WLAN verbessern. Daher werden wir Rechtssicherheit für die Anbieter solcher WLANs im öffentlichen Bereich, beispielsweise Flughäfen, Hotels, Cafés, schaffen. Diese sollen grundsätzlich nicht für Rechtsverletzungen ihrer Kunden haften. Einen entsprechenden Gesetzesentwurf werden wir in Kürze vorlegen.“

Im Koalitionsvertrag haben wir vereinbart: „Die Potenziale von lokalen Funknetzen (WLAN) als Zugang zum Internet im öffentlichen Raum müssen ausgeschöpft werden. Wir wollen, dass in deutschen Städten mobiles Internet über WLAN für jeden verfügbar ist. Wir werden die gesetzlichen Grundlagen für die Nutzung dieser offenen Netze und deren Anbieter schaffen. Rechtssicherheit für WLAN-Betreiber ist dringend geboten, etwa durch Klarstellung der Haftungsregelungen (Analog zu Accessprovidern).“

Es bleibt zunächst abzuwarten, wie der konkrete Entwurf der Bundesregierung aussehen wird – und ob es eine solche Haftungsbeschränkung nur für gewerbliche Anbieter geben soll. Im parlamentarischen Verfahren wird dann zu diskutieren sein, ob eine solche Klarstellung der Haftungsregelungen für WLAN-Anbieter ausreicht. Ich bin mir mit unserem Sprecher Lars Klingbeil einig, dass es einer weiteren Lockerung, etwa für private Anbieter, bedarf.

Sehr geehrter Herr ***, ich bitte Sie um Verständnis, dass wir in einem so frühen Stadium des politischen Verfahrens und der Diskussion nur sehr vage Aussagen machen können. Zumal die von Ihnen vorgebrachten Argumente sehr detailliert und auch eingängig sind.

Mit den besten Grüßen nach Neudorf

Bärbel Bas

Es scheint also noch möglich zu sein, dass die Lockerung der Störerhaftung auch für uns von Vorteil sein könnte. :sunny:

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Hi wtfzn,
könntest du die Email an deine Abgeordnete hier veröffentlichen?
Ich hätte Interesse - dein Einverständnis vorausgesetzt - sie in abgewandelter Form auch für uns zu verwenden.

Natürlich, gerne!

Hier mein Schreiben:

Guten Tag Frau Bas,

ich wohne In Duisburg Neudorf und habe eine Frage zu folgendem Thema:

In ganz Deutschland gibt es viele regional organisierte, gemeinnützige Vereine, die sogenannte „Freifunk“-Netzwerke aufbauen. Ziel dieser Vereine ist es, möglichst unabhängig und dezentralisiert Netzwerke aufzubauen und zudem anderen Bürgern unzensierten und kostenlosen Zugang zum Internet zur Verfügung zu stellen. Hierzu stellen Freifunk-Aktivisten ihren privaten Internetanschluss öffentlich per WLAN zur Verfügung.

Aufgrund der aktuellen Gesetzeslage zur Störerhaftung müssen Freifunker sich aktuell aktiv davor schützen, nicht wegen Urheberrechtsverletzungen Dritter zur Verantwortung gezogen zu werden. Hierfür wird der gesamte Internetverkehr meist ins Ausland umgeleitet, wo keine Störerhaftung besteht. Gerade Menschen mit weniger technischem Sachverstand ohne die Freifunk-Umleitung ins Ausland haben daher (zurecht) Angst vor der Rechtsunsicherheit, wenn sie ihren Internetanschluss öffentlich zugänglich machen wollen.

Ein aktueller Gesetzesentwurf der Bundesregierung sieht vor Wirtschaftsunternehmen wie Cafés oder Flughäfen von der Störerhaftung zu befreien. Ich gehe davon aus, dass diese Regelung nicht für private Freifunker in Kraft treten wird und Ihr politisches Fachgebiet ist das Thema glaube ich nicht, weshalb Sie mir hierzu vermutlich keine genaueren Informationen geben können.

Gesellschaftlich wäre die Flächendeckende Verbreitung von WLAN definitiv ein Gewinn. Ich habe mal versucht, die vor und Nachteile zusammenzutragen:

Pro:

  • Effizientere Nutzung von Internetanschlüssen → Die meisten
    Anschlüsse sind ohnehin nicht ausgelastet
  • Menschen, die nicht genug Geld für einen eigenen Internetanschluss haben, könnten eher einen kostenlosen Zugang zum Internet erlangen. (Nach meiner Auffassung sollte dies ohnehin ein Grundrecht zur gesellschaftlichen Teilhabe sein, aber das ist noch ein anderes Thema)
  • Weniger Belastung von Mobilfunknetzen, die Momentan vor allem in Großstädten an Ihre Grenzen geraten.
  • Weniger Strahlung und dadurch bessere WLAN-Bandbreiten, da weniger WLAN-Router vorhanden sind, die dafür durch mehr Meschen genutzt werden

Kontra:

  • Potenziell mehr Urheberrechtsverletzungen über das Internet, da anonymer Zugang möglich ist.
  • Wirtschaftlicher Schaden durch weniger gebuchte DSL-Zugänge in der Bevölkerung
  • Wirtschaftlicher Schaden durch weniger verbrauch von mobilem Datenvolumen

Meine Fragen: Wie ist Ihre Meinung zu diesem Thema? Können Sie daraufhin wirken, etwas an der Rechtsunsicherheit für private Betreiber öffentlicher WLANs zu ändern?

Dies ist meine Erste Anfrage an eine Abgeordnete im Bundestag. Ich würde mich sehr über eine Antwort freuen und hoffe Sie für das Thema sensibilisieren zu können. Bei Rückfragen stehe ich natürlich auch jederzeit gerne zur Verfügung.

Schönen Gruß,
wtfzns AFK-Name

Alle Infos zum Thema Freifunk finden Sie unter http://freifunk.net

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