Am 11.3. habe ich unserer Abgeordneten Michaela Moll eine Mail geschickt, basierend auf diesem Aufruf: Wir brauchen eure Hilfe – Helft mit die Störerhaftung für WLANs zu stürzen! › Freifunk statt Angst
Da ich nicht weiß ob ich ihre Antwort hier komplett veröffentlichen darf, zitiere ich die eindrucksvollsten Stellen.
[…] Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn sie angemessene Sicherungsmaßnahmen, in der Regel durch Verschlüsselung oder vergleichbare Maßnahmen, gegen den unberechtigten Zugriff auf den Internetzugang mittels WLAN durch außen-stehende Dritte vorgenommen haben und Zugang zum Internet nur dem Nutzer gewährt wurde, der eingewilligt hat, im Rahmen der Nutzung keine Rechtsverletzungen zu begehen. Alle anderen, insbesondere aber private Anbieter, die ihren WLAN-Zugang Dritten zur Verfügung stellen, haften nur dann nicht als Störer auf Unterlassen, wenn sie zusätzlich den Namen des Nutzers kennen.
Diese Unterscheidung ist nach Auffassung der CDU/CSU-Bundestagsfraktion aus Gründen der IT-Sicherheit als auch aus Gründen der Verhinderung anonymer Kriminalität im Internet sinnvoll. Denn die Möglichkeit, dass ein Nutzer im geschützten Bereich bzw. in Privaträumen unbemerkt Straftaten wie das Herunterladen von Kinderpornographie oder Urheberrechtsverletzungen begeht, ist erheblich größer als im öffentlichen Raum. Dort muss er stets damit rechnen, vom Diensteanbieter oder anderen Personen beobachtet bzw. entdeckt zu werden. […]
Damit habe ich fest gerechnet, auch mit den üblichen Schlagwörtern Ich sehe das übrigens als eine Art der Vorverurteilung an.
[…] Demgegenüber soll der private Anschlussinhaber nur dem oder den Nutzern sein WLAN überlassen, die er kennt, z.B. den Nachbarn. Er haftet folglich dann nicht als Störer, wenn er darlegen kann, dass er nur denjenigen Nutzern sein WLAN zur Verfügung gestellt hat, die er zumindest namentlich kennt.
Wir schaffen damit unter Einhaltung einfacher, praktikabler und verhältnismäßiger Sicherungspflichten endlich Rechtssicherheit für WLAN-Betreiber, die bisher als sogenannte Störer Gefahr liefen, für rechtswidrige Handlungen ihrer Nutzer im Internet zu haften. Dies ist das Ziel des vorliegenden Referentenentwurfs, mit dem wir nicht nur zu einer weiteren Verbreitung von WLAN-Netzen beitragen, sondern einen Beitrag zur digitalen Teilhabe und zur flächendeckenden Breitbandversorgung leisten. […]
Dieses Zitat ist selbsterklärend. Ich kann dem nichts hinzugügen. Dann noch mal die Beteuerung der CDU/CSU das Neuland verlassen zu wollen (natürlich nicht um jeden Preis)
[…] Um es noch einmal klarzustellen: Auch die CDU/CSU-Bundestagsfraktion will mehr WLANs in Deutschland und auch deren Nutzung durch Dritte weiterhin ermöglichen. Wir wollen dies allerdings nicht um jeden Preis. Eine Klarstellung der Haftungsregelungen, wie im Koalitionsvertrag festgehalten, bedeutet aus unserer Sicht jedenfalls nicht automatisch eine Freistellung von jeglicher Haftung. Auch hier gilt insofern das Sprichwort „Eigentum verpflichtet.“ Es verlangt auch in diesem Fall einen verantwortungsvollen und sorgfältigen Umgang mit dem eigenen WLAN-Zugang. Wir wollen diesen sorgfältigen Umgang sicherstellen und diejenigen „belohnen“, d.h. von der Störerhaftung befreien, die ein entsprechendes Verhalten an den Tag legen. […]
Und noch mal gegen „Schnorrer“ und für die Industrie:
[…] Daneben weisen wir darauf hin, dass mit den mobilen Breitbandangeboten der Mobilfunknetzbetreiber auf Basis der LTE-Technologie ein leistungsfähiges, weitgehend flächendeckendes und im Verhältnis kostengünstiges Alternativangebot zu sog. WLAN-Hotspots existiert. Was spricht dagegen, so fragen wir, dieses Angebot zu nutzen? Muss denn immer alles umsonst sein? Soll sich denn immer die Trittbrettfahrer-Mentalität durchsetzen? Wir finden, dass das nicht sein muss! […]
Peer Steinbrück hat nicht geantwortet. Ich muss vermuten, dass seine Antwort ähnlich aussehen würde.