Hallo Leute.
Hab mal ein paar Fragen zu Juristischem, es gibt ja hier im Forum auch schon eine Menge dazu zu lesen (TKG/TMG/Providereinstufung etc.):
Nachdem nun unsere Bundesregierung via Medien bundesweit groß verkündet, die „Störerhaftung abgeschafft“(*) zu haben, interessiert mich natürlich, ob sich für Freifunk-Communities rein in der Praxis (rechtlich/technisch) Veränderungen ergeben.
Bisher umgehen die meisten Freifunk-Communities die Rückverfolgbarkeit von Nutzern durch VPN-Tunnel zum regionalen Concentrator/Gateway mit wiederum VPN-Tunnel zu anerkannten Internetserviceprovidern (ISP) mit „Haftungsprivileg“. Das sind i.d.R. der Freifunk Rheinland e.V. oder der Förderverein Freie Netze e.V. in Berlin (oder manchmal ein VPN-Tunnel nach Schweden). Und es ist ein sehr wichtiges Argument, wenn man Freifunk-Router unter’s Volk bringen will.
Wer also als Endnutzer z.B. das Freifunk-Netz Kassel benutzt, dem wird unter Online-Diensten wie whoer.net eine IP des ISP aus Berlin angezeigt. Mögliche Rechtsverletzungen können so gut wie nicht via Bekanntheit der IP zum Endnutzer rückverfolgt werden.
Meine Frage:
Ist das nun weiterhin so erforderlich oder geht nun nach Gesetzesänderung auch lokales Ausleiten ins Internet via regionalem Concentrator/Gateway und „man spart sich den ISP“ als Ausleitung?
Hintergrund meiner Frage ist dazu eine Meldung aus dem Freifunk Harz: https://harz.freifunk.net/der-700-freifunkknoten-ist-am-netz-und-die-verbindung-ist-deutlich-schneller-geworden/ wo auf die erfolgreiche Anmeldung als Provider (eigentlich ja Telekommunikationsanbieter nach §6 TKG) hingewiesen wird.
Nach meiner Rückfrage kam die Aussage, die Ausleitung im Freifunk Harz erfolge über das eigene deutsche Gateway (also ohne „echten“ ISP wie Rheinland oder Berlin dahinter). vgl. https://freifunk-halle.org/dokumente/TKDiensteanbieterPDF.pdf, dort stehen so einige Freifunk-Communities drin.
Ich ziele natürlich ab auf mögliche positive Veränderungen im Sinne von Haftungspriviligierung bzw. entfällt vielleicht demnächst der Weg der Einspeisung des Community-Datenverkehrs ins Internet via anerkannter ISP, um Störerhaftung auszublenden?
Wäre ja schön!
Gibt es da fundierte Meinungen zu? Denn das spart ja schon Aufwand und Kosten, wenn es direkt ginge.
LG
Jörg
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(*) = Ja, ich weiß, dass da aber nach dem neuen Gesetz (NICHT allein im Begründungstext!) noch immer die Abmahnung möglich ist, auch wenn regierungsnahe Experten dann ja auf das gültige Europarecht verweisen, demnach ja nun der einzelne WLAN-anbietende Bürger NICHT mehr abgemahnt und auf Unterlassung verpflichtet werden könne.
Und ich habe Bundestag entscheidet über Störerhaftung – Rechtsunsicherheiten bleiben intensiv gelesen