Das ist ja alles richtig und schön, geht aber am Thema vorbei. Und nützt auch nichts wenn wir den Laden ohnehin zu machen müssen.
Nach meinem Verständnis regelt das Gesetz im Grunde die Störerhaftung neu. Drei Dinge sind aus unserer Sicht giftig:
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Der Nutzer muss darauf hingewiesen werden sich an das Gesetz zu halten. Lösung wäre dem Nutzer seine erste aufgerufene Webseite vorzuenthalten und anstelle dessen anzuzeigen „Du darfst nichts böses machen sonst pfui“. Diese Splash-Screen genannte Technik müsste von uns erst implementiert werden - was technisch keineswegs so banal ist wie es klingt. Was ist, wenn der Nutzer nur WhatsApp- oder Facebook-Daten fließen lässt - und keine Webseite aufruft ? Dann wird der Splash-Screen nicht angezeigt - und die Nutzung bleibt im haftungsrelevanten Bereich.
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Es ist sicherzustellen, dass eine angemessene Sicherung der Verbindung gegeben ist. Das bedeutet nach meiner Lesart: die WLAN-Verbindung muss verschlüsselt sein.
Das geht nur, wenn wir jedem einzelnen Nutzer ein eigenes, geheimes WLAN-Passwort zuweisen. Das man jeden Nutzer dazu erst registrieren müsste ist für sich betrachtet ein fast unmöglicher Kraftakt. Über den wir aber nicht weiter nachdenken müssen weil: die gesamte Infrastruktur von uns ist in keinster Weise in der Lage das zu realisieren.
- Nach meinem Verständnis liegt das Problem im Kern nicht beim Verein. Viel schlimmer. Jeder kleine, einzelne Aufsteller eines Freifunk-Routers rutscht in die Haftung rein - aus welcher wir ihn ja zuvor befreit haben.
Mein persönliches Fazit: wenn das so kommt ist Freifunk tot. Ich muss zu jedem einzelnen Router-Aufsteller hin gehen und ihn auffordern seinen Router aus zu schalten. Weil diese Menschen auf mein Wort vertraut haben - ich kann sie nicht in ein Messer hinein laufen lassen.
Nochmal die Frage: warum regt sich hier keiner auf ? Stimmt was nicht ?
Gefunden habe ich nur die „Briefkampagne zur Neuregelung der Störerhaltung“
Liebe Grüße
Christian