Betätigt sich der FFRL e.V. als Vertragspartner?

Danke euch für die Aufnahme der Diskussion. Pinky: Ich fasse dich zusammen: „Nutzungsverträge belasten die Freifunk-Vertragspartei zusätzlich.“ Auch wenn ich mir nicht sicher bin ob man als Handelnder nicht ohnehin für nicht normgerechte Arbeiten z.B. im Falle eines Blitzschadens haftet, nehme ich das natürlich als Argument an. Ein Verein kann sich und seine Mitglieder allerdings günstig Haftpflichtversichern (ich hab was um 1,50€/Mitglied/Jahr im Kopf), was IMHO unabhängig von dieser Thematik sinnvoll wär. Zusätzlich könnte der FFRL eine Abnahme vom Elektriker oder dergleichen für solche Installation fordern (natürlich keinen Freischein für Pfuschinstallation bieten).

Bisher bin ich auf dem Land aber immer der Frage „Kann man denn einen Mietvertrag zu symbolischen Preis machen“ begegnet. Nimmt man dann davon Abstand bleiben fast keine Standorte übrig. Ich finde auch man braucht sich vor Haftung für ordnungsgemäße Installation nicht fürchten (und hat sie vermutlich ohnehin). D.h. aber auch das man notfalls dafür sorgt, dass ein Mast mit 16mm^2 geerdet ist usw. Hat man selbst nicht die Haftung, steht doch der Gebäudeanbieter mit dem Risiko da.