Hallo zusammen,
da ich keine Ahnung habe wie bisher so einiges gehandhabt wird, hier mal explizit ein paar Fragen als Mitglied:
Tritt der FFRL e.V. gegenüber z.B. Städten/Gebäudeanbietern als Vertragspartner für Dachnutzungsverträge auf (ich denke schon) ?
Falls dem so ist, beschränkt sich das auf die Kerncommunities (was verständlich wäre), oder gilt dies auch für die „angeschlossenen“ Communities ohne eigenen Verein? (Spielregeln?)
Hat der Verein eine Haftpflicht die ggf. auch handeln der einzelnen Mitglieder abdeckt oder wäre dies wünschenswert (Diskussion)?
Mir stellt sich nur gerade die Frage da es hier bald um die Unterzeichnung der ersten Verträge (mangels Verein als Privatmensch) geht und mir bewusst wird, das dies für städtische Standorte wahrscheinlich nicht ausreicht. Ich könnte mir vorstellen das der FFRL hier eine Lücke für die nicht organisierten Ortsgruppen füllen könnte aber gleichzeitig auch das dies Haftungsrechtlich ggf. nicht unproblematisch ist (kann man das versichern?). Auch weiß ich nicht wie sich der FFRL (also die Mehrheit) selbst sieht, ob das etwas ist was man sich ans Bein binden möchte oder nicht.
Es würde mich freuen hier möglichst offen über alle Facetten zu diskutieren. Auch wenn man es nicht macht, schadet es nicht Gründe zu kennen, warum das ggf. eine schlechte Idee aus Vereinssicht wäre.
Cheers,
Arwed